Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der teilweisen Inanspruchnahme einer Allee an der Halterner Straße für den Bau eines Knotenpunktes wird zugestimmt; die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung wird erteilt.


Einleitend erinnert Herr Grömping daran, dass gegen die der Stadt Dülmen erteilte Befreiung für die Überplanung der Allee an der Hülstener Straße durch den BUND Klage erhoben worden sei.

Hier gehe es um von dieser Befreiung nicht erfasste Bäume in der Allee an der Halterner Straße, die dem an dieser Stelle geplanten Kreisverkehr weichen müssten.

 

Herr Dr. Baumanns äußert die Befürchtung, dass damit dem Klageverfahren vorgegriffen werde, und schlägt vor, dessen Ausgang abzuwarten.

Dem widerspricht Herr Dr. Foppe. Da hier ein anderer Abschnitt der Südumgehung betroffen sei, sei über den Befreiungsantrag zu entscheiden.

 

Herr Grömping ergänzt, dass der von den Naturschutzverbänden favorisierte Alternativvorschlag für die Südumgehung im Bereich der Hülstener Straße ebenfalls eine Anbindung durch einen Kreisverkehr an der Halterner Straße vorsehe.

Hierin sieht Herr Maasmann ein neues Argument, das diesen Befreiungsantrag von dem vorher behandelten unterscheide.

Auch Herr Benze gibt zu bedenken, dass der Anschluss der Südumgehung in jedem Fall erforderlich sei und es sich bei den betroffenen Bäumen um schwache Linden und eine kranke Platane handele.

 

Herr Holz lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen