Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der beabsichtigten Erteilung einer Befreiung im Rahmen der BImSchG-Genehmigung zur Errichtung von 2 Windenergieanlagen im LSG Osterwick Nord wird nicht widersprochen.

 


Herr Grömping führt aus, dass in Rosendahl insofern eine Sondersituation gegeben sei, als die für die Steuerung der Windenergienutzung vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplan nicht rechtskräftig sei. Die hier betroffenen Flächen im Landschaftsschutzgebiet Osterwick-Nord lägen nicht in den von Beirat und Kreistag in 2013 beratenen Konzentrationszonen, sondern befänden sich in einer nachträglich geplanten Zone. Damit komme die Planung für Rosendahl zum Abschluss.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Baumanns erklärt Herr Grömping, dass mit einer rechtskräftigen Ausweisung der Konzentrationszonen nicht zu rechnen sei, so dass prinzipiell überall Anlagen errichtet werden könnten.

 

Herr Dr. Baumanns und Herr Brüning sprechen artenschutzrechtliche Fragen mit Blick auf Nahrungshabitate für Rohrweihe und Milan sowie Fledermausvorkommen an.

Herr Grömping weist darauf hin, dass hier alle Fragen geklärt seien. Insbesondere aufgrund der Festlegung von Abschaltzeiten seien weitergehende Untersuchungen nicht erforderlich.

 

Herr Jung fragt mit Blick auf die Bodenbelastung durch die Betonfundamente nach der Rückbauverpflichtung. Herr Dr. Foppe antwortet, dass eine solche Verpflichtung, die auch die Fundamente umfasse, aufgrund des Genehmigungsbescheides bestehe. Herr Grömping ergänzt, dass diese durch entsprechende Bankbürgschaften abgesichert sei.

 

Herr Holz hält mit Blick auf den durch die neue Abstandsregelung des Landesentwicklungsplans entstandenen Druck auf den Außenbereich die Aussetzung der Flächennutzungsplanänderung durch die Gemeinde Rosendahl für bedenklich. Hier wünsche er sich entsprechende Erläuterungen seitens der Gemeinde.

Herr Dr. Foppe hält dem die Planungshoheit der Gemeinde entgegen; für die Entscheidung über den vorliegenden Antrag sei dies nicht relevant.

Gemäß dem Kreistagsbeschluss, so Herr Dr. Foppe weiter, sei bei Vorhaben, die dem Landschaftsschutz widersprächen, der Beirat zu beteiligen. Dies sei hinsichtlich der im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans betroffenen Bereiche erfolgt. Hier handele es sich um darüber hinausgehende Flächen, für die über den entsprechenden Befreiungsantrag zu entscheiden sei.

 

Herr Holz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen