Projekt „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung„ des Caritasverbandes

 

 

Dez. Schütt führt aus: „Mit Bescheid vom 13.07.2017 wurde das Projekt „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung“ des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit einem Betrag in Höhe von 7.000,00 € für die Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 bezuschusst. Die Mittel wurden aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ bereitgestellt.

 

Im Rahmen dieses Projektes wollte der Caritasverband für den Kreis Coesfeld Schulungen in mehreren Orten im Kreis Coesfeld durchführen. Durch die Schulungen soll für das Thema Ehrenamt in der Pflege Sensibilisierung erreicht werden. Insbesondere im Bereich der Tagespflege soll das Ehrenamt weiter etabliert werden.

 

Nach Abschluss der Projektphase hat der Caritasverband die vollständige Verwendung des Zuschussbetrages dargelegt und die Ergebnisse des Projektes in einem Erfahrungsbericht zusammengefasst.

 

Lt. Caritas würden die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmer über den Feedbackbogen widerspiegeln, dass der Umfang der Schulungsreihe sowie die Inhalte bei den Teilnehmern positiv angekommen seien. Manche Teilnehmer wünschten sich eine Fortführung des Kurses oder noch weitere Themen zum Bereich Demenz.

 

Bislang konnte in der Tagespflege ein männlicher Ehrenamtlicher gewonnen werden, der mit einem Gast der Tagespflege Nottuln Gesellschaftsspiele macht.

Die anderen geschulten Teilnehmer sind bislang im Caritasverband nicht tätig geworden, könnten sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in anderen Bereichen vorstellen oder das erlernte Wissen im privaten Umfeld weiter einbringen.“

 

 

 

Kommunale Planung nach §  7 des  Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
hier:  Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2017

 

Dez. Schütt teilt mit: „Am 29.03.2017 hat der Kreistag die erste Planung nach § 7 des Altenpflegegesetzes (APG) mit der Stichtagsgrundlage 31.12.2015 beschlossen. (SV-9-721).

Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind nach der erstmaligen Verabschiedung jedes zweite Jahr zusammenzustellen. Der bisherige Plan ist somit zum Stichtag 31.12.2017 fortzuschreiben (§ 7 Abs. 4 APG NRW).

Bereits in der Sitzung des AASSG am 05.03.2018 wurde berichtet, dass wegen fehlender eigener Personalressourcen beabsichtigt sei, diese Aufgabe mit externer Unterstützung durchzuführen.

 

Auf der Grundlage einer beschränkten Ausschreibung des Kreises Coesfeld vom 10.12.2018 wurde am 24.01.2019 wieder die FOGS GmbH, Köln für die Fortschreibung der Planung nach APG NRW für den Kreis Coesfeld beauftragt.

Für die Umsetzung sind die bereits im Haushalt 2018 angesetzten Mittel i.H.v. 27.500 € in den Haushalt 2019 übertragen worden.

 

Inhaltlich soll die Fortschreibung der Planung folgende Aspekte beinhalten:  

  • Einarbeitung neuer Daten
    • zu Bevölkerungsstand und –prognose,         
    • zu Betreuungs- und Pflegeangeboten im Kreis Coesfeld
  • Erhebung und Auswertung der Belegungsstrukturen in der stationären Pflege nach Herkunft der Bewohner.
  • Aktualisierung der Pflegebedürftigkeitsquoten. zum Stichtag 15.12.2017
  • Überprüfung der Bedarfszahlen nach Versorgungsform und Sozialraum.
  • Quantifizierte ortsnahe Darstellung des Bedarfes für Tagespflege und Kurzzeitpflege.
  • Einarbeitung und Vertiefung der in der Interkommunalen Arbeitsgruppe bereits konkretisierten und festgelegten Maßnahmen aus der ersten Planungsfassung. 

 

Der Umsetzungszeitraum für den Gutachter wurde vom 01.03.2019 bis zum 01.06.2019 festgelegt (Datum zur Vorlage der Planungsfassung in Schriftform).

 

Die Planung wird wieder durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der Kreisverwaltung und Kommunen in zwei Sitzungen begleitet.

Der erste Termin fand am 11.03.2019 statt. Die zweite Sitzung ist zum Ende des Umsetzungszeitraum am 15.05.2019 terminiert. Am gleichen Tag wird anschließend ein Austausch mit allen Städten und Gemeinden in der bereits seit 2017 bestehenden interkommunalen Arbeitsgruppe erfolgen.

 

Ende August/Anfang September 2019 wird der Konferenz Alter und Pflege der Entwurf der Planfortschreibung vorgestellt.

Die Vorlage im AASSG und Beschlussfassung im Kreistag ist nach dieser Zeitplanung in der Sitzungsfolge ab September 2019 zu vorgesehen.

 

 

 

Vorstellung des künftigen Abteilungsleiters der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter

 

Dez. Schütt gibt bekannt, dass Herr Stefan Schenk, aktuell Abteilungsleiter der Abteilung 36 – Straßenverkehr, zum 01.05.2019 die Nachfolge von Herrn Bleiker als Leiter der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter antreten werde.

AL Schenk stellt seine Person sowie seinen beruflichen Werdegang beim Kreis Coesfeld kurz vor und verweist insbesondere auf seine früheren Tätigkeiten in der Abteilung 50 in den Bereichen der Heimpflege, der Eingliederungshilfe und der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf. Ihm sei bewusst, dass er in große Fußstapfen seines Vorgängers trete. Er freue sich jedoch auf die neue Aufgabe und hoffe in diesem Zusammenhang auch auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.