Sitzung: 18.03.2019 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Projekt „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im
Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung„ des Caritasverbandes
Dez. Schütt führt
aus: „Mit Bescheid vom 13.07.2017 wurde das Projekt „Förderung des freiwilligen
Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit
Beeinträchtigung“ des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit einem
Betrag in Höhe von 7.000,00 € für die Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
bezuschusst. Die Mittel wurden aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“
bereitgestellt.
Im Rahmen dieses
Projektes wollte der Caritasverband für den Kreis Coesfeld Schulungen in
mehreren Orten im Kreis Coesfeld durchführen. Durch die Schulungen soll für das
Thema Ehrenamt in der Pflege Sensibilisierung erreicht werden. Insbesondere im
Bereich der Tagespflege soll das Ehrenamt weiter etabliert werden.
Nach Abschluss der
Projektphase hat der Caritasverband die vollständige Verwendung des Zuschussbetrages
dargelegt und die Ergebnisse des Projektes in einem Erfahrungsbericht zusammengefasst.
Lt. Caritas würden
die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmer über den Feedbackbogen
widerspiegeln, dass der Umfang der Schulungsreihe sowie die Inhalte bei den
Teilnehmern positiv angekommen seien. Manche Teilnehmer wünschten sich eine
Fortführung des Kurses oder noch weitere Themen zum Bereich Demenz.
Bislang konnte in
der Tagespflege ein männlicher Ehrenamtlicher gewonnen werden, der mit einem
Gast der Tagespflege Nottuln Gesellschaftsspiele macht.
Die anderen geschulten
Teilnehmer sind bislang im Caritasverband nicht tätig geworden, könnten sich
eine ehrenamtliche Tätigkeit in anderen Bereichen vorstellen oder das erlernte
Wissen im privaten Umfeld weiter einbringen.“
Kommunale Planung nach § 7 des Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
hier: Fortschreibung zum Stichtag
31.12.2017
Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die
Umsetzung von Maßnahmen sind nach der erstmaligen Verabschiedung jedes zweite
Jahr zusammenzustellen. Der bisherige Plan ist somit zum Stichtag 31.12.2017
fortzuschreiben (§ 7 Abs. 4 APG NRW).
Bereits
in der Sitzung des AASSG am 05.03.2018 wurde berichtet, dass wegen fehlender eigener Personalressourcen
beabsichtigt sei, diese Aufgabe mit externer Unterstützung durchzuführen.
Auf
der Grundlage einer beschränkten Ausschreibung des Kreises Coesfeld vom 10.12.2018
wurde am 24.01.2019 wieder die FOGS GmbH, Köln
für die Fortschreibung der Planung nach APG NRW für
den Kreis Coesfeld beauftragt.
Für die Umsetzung sind die bereits im Haushalt 2018
angesetzten Mittel i.H.v. 27.500 € in den Haushalt 2019 übertragen worden.
Inhaltlich soll die Fortschreibung der Planung
folgende Aspekte beinhalten:
- Einarbeitung neuer Daten
- zu Bevölkerungsstand und –prognose,
- zu Betreuungs- und Pflegeangeboten im Kreis Coesfeld
- Erhebung und Auswertung der Belegungsstrukturen in der stationären
Pflege nach Herkunft der Bewohner.
- Aktualisierung der Pflegebedürftigkeitsquoten. zum Stichtag
15.12.2017
- Überprüfung der Bedarfszahlen nach Versorgungsform und Sozialraum.
- Quantifizierte ortsnahe Darstellung des Bedarfes für Tagespflege
und Kurzzeitpflege.
- Einarbeitung und Vertiefung der in der Interkommunalen
Arbeitsgruppe bereits konkretisierten und festgelegten Maßnahmen aus der
ersten Planungsfassung.
Der
Umsetzungszeitraum für den Gutachter wurde vom 01.03.2019 bis zum 01.06.2019
festgelegt (Datum zur Vorlage der Planungsfassung in Schriftform).
Die
Planung wird wieder durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der
Kreisverwaltung und Kommunen in zwei Sitzungen begleitet.
Der
erste Termin fand am 11.03.2019 statt. Die zweite Sitzung ist zum Ende des
Umsetzungszeitraum am 15.05.2019 terminiert. Am gleichen Tag wird anschließend
ein Austausch mit allen Städten und Gemeinden in der bereits seit 2017
bestehenden interkommunalen Arbeitsgruppe erfolgen.
Ende
August/Anfang September 2019 wird der Konferenz Alter und Pflege der Entwurf
der Planfortschreibung vorgestellt.
Die
Vorlage im AASSG und Beschlussfassung im Kreistag ist nach dieser Zeitplanung
in der Sitzungsfolge ab September 2019 zu vorgesehen.“
Vorstellung
des künftigen Abteilungsleiters der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter
Dez. Schütt gibt bekannt, dass Herr Stefan
Schenk, aktuell Abteilungsleiter der Abteilung 36 – Straßenverkehr, zum
01.05.2019 die Nachfolge von Herrn Bleiker als Leiter der Abteilung 50 –
Soziales und Jobcenter antreten werde.
AL Schenk stellt seine Person sowie seinen
beruflichen Werdegang beim Kreis Coesfeld kurz vor und verweist insbesondere
auf seine früheren Tätigkeiten in der Abteilung 50 in den Bereichen der
Heimpflege, der Eingliederungshilfe und der Fachstelle für Menschen mit
Behinderung im Beruf. Ihm sei bewusst, dass er in große Fußstapfen seines
Vorgängers trete. Er freue sich jedoch auf die neue Aufgabe und hoffe in diesem
Zusammenhang auch auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedern
des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.