KOVR Böwing teilt mit:

 

Beschaffung eines Rettungscontainers „AB-MANV“

 

Mit Sitzungsvorlage 7-0120 ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2005 über den beim Land gestellten Antrag auf Zuteilung eines Rettungscontainers – sogenannter Abrollbehälter für den Massenanfall von Verletzten (AB-MANV) -  informiert worden.

 

Nach Mitteilung des Innenministeriums NRW ist mit der Auslieferung des Containers im 1. Quartal 2006 zu rechnen.

 

Für die Beschaffung eines für den Transport des Abrollcontainers notwendigen LKW-Anhängers, sind Kreismittel in Höhe von 53.000 € im Haushalt (HAR 2005) berücksichtigt worden. Nachdem durch die Stadt Dülmen die Beschaffung eines Wechselträgerfahrzeuges, das auch für die Aufnahme des AB-MANV geeignet ist, angezeigt wurde, ist über eine finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld verhandelt worden. Bei Unterbringung des Rettungscontainers an der Feuerwache Dülmen wurde eine einmalige Beteiligung des Kreises in Höhe von 50 v.H. der Anschaffungskosten eines Trägerfahrzeuges, höchstens jedoch 53.000 € (Kosten für Anhängervariante) in Aussicht gestellt, soweit die Stadt Dülmen das Trägerfahrzeug für den benötigten Zweck bei Bedarf vorrangig zur Verfügung stellt. Eine entsprechende Vereinbarung ist in Vorbereitung.

 

KBD Dr. Foppe teilt mit:

 

Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer

 

Die Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) im Stevereinzugsgebiet gemäß dem Aktionsprogramm des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 05.07.2002 wurde mit Beschluss des Ausschusses für Bauen, Vermessung Landschaft und Umwelt vom 27.04.2004 (Sitzungsvorlage SV-6-0867) in die Wege geleitet.

 

Nach vorbereitenden Arbeiten zur Konkretisierung des Planungsumfanges wurden insgesamt 12 Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Einem Gremium aus Bezirksregierung und Staatlichem Umweltamt (Fördermittelgeber des Landes mit 80%) sowie der Abteilung Umwelt des Kreises überzeugte letztendlich das Planungsbüro Koenzen aus Hilden mit seinen Vorstellungen zu den Inhalten und der Methodik das Entwicklungskonzept für die Stever und deren wichtigsten Nebengewässer zu erstellen. Insbesondere die Begleitung der Planungsphase durch einen projektbegleitenden Arbeitskreis der von der Konzepterstellung betroffenen und eingebundenen Handlungsakteure von Verwaltung und Landwirtschaft fand den Zuspruch des o. g. Gremiums.

 

Der Auftrag wurde dem Büro Koenzen am 28.10.2004 für die zu bearbeitenden Fließgewässer Stever (58 km) sowie namhafte Nebengewässer der Stever (148 km) erteilt.

 

Die wesentlichen Inhalte des kurz vor der Fertigstellung befindlichen Entwicklungskonzeptes sind :

 

-Ermittlung des Leitbildes

 

(Gliederung der Gewässer in homogene Leitbildabschnitte, örtliche Überprüfung und Zuweisung des Leitbildes)

 

-Erhebung des Ist-Zustandes

 

(Gewässerstruktur, Nutzungs- und Biotoptypen, Wasserqualität und

Abflussverhältnisse)

 

 

-Bewertung des Ist-Zustandes

 

(Leitbildgestützte Bewertung von Gewässerstruktur, Gewässergüte, Gewässerumfeld und Abflussverhältnissen)

 

-Festlegung der Entwicklungsziele

 

(Leitbildorientierte Zielentwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen sozioökonomischen Rahmenbedingungen)

 

-Erarbeitung des Maßnahmenkonzeptes

 

(Auf der Grundlage einer Defizitanalyse zwischen Ist-Zustand und Entwicklungsziel)

 

 

Für besonders wertvoll zeigte sich der projektbegleitende Arbeitskreis, der sich bisher zu 5 Besprechungen unter Moderation des Planungsbüros zusammenfand. Im Januar und Februar 2006 folgen die weiteren Treffen dieses Arbeitskreises.

Hier richtete sich das Augenmerk in einem fortwährenden, intensiven Diskussionsprozess insbesondere auf die Inhalte und die zukünftigen Auswirkungen des Entwicklungskonzeptes auf

 

  • die Städte und Gemeinden z. B. auf deren Bauleitplanung,

 

  • auf das öffentlich-rechtliche Aufgabenspektrum der Wasser- und Bodenverbände bei der Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Fließgewässer als Bestandteil des Wasser- und Naturhaushaltes

 

und vor allem auch

 

  • auf die Grundstückseigentümer der seitlich der Fließgewässer befindlichen Auenflächen.

 

Beim letzten Punkt schälte sich besonders heraus, dass alle angedachten Ausbaumaßnahmen auf dem Prinzip der freiwilligen Angebotsplanung beruhen und vor allem langfristige Realisierungszeiträume von teilweise mehreren Jahrzehnten erfordern.

Eine Präambel zum Entwicklungskonzept soll hierauf in besonderer Art und Weise eingehen und das Prinzip der Freiwilligkeit besonders betonen.

 

Mit Vorlage des Entwicklungskonzeptes Anfang 2006 wird ein elementarer Baustein für das Pilotprojekt eines zeitlich vor den Fristen gemäß Wasserrahmenrichtlinie vorgezogenen Maßnahmenplanes für das Stevereinzugsgebiet vorliegen.

Mit dem Pilotvorhaben  unter Federführung der Bezirksregierung und unter Einbeziehung aller Interessensgruppen im Einzugsgebiet soll neben dem speziellen Maßnahmenplan für das Stevereinzugsgebiet gleichzeitig die Erarbeitung einer für NRW präzisierten und angepassten Handlungsanleitung für Maßnahmenpläne in NRW erfolgen.

 

 

Die Vorstellung des Abschlussberichtes ist in der nächsten Sitzung beabsichtigt.

 

 

Stand der Thermografie-Aktion im Rahmen der münsterlandweiten Aktion „Besser wohnen im Münsterland“

 

Bezug nehmend auf die Vorlage 7 – 0173 und die damit verbundene Diskussion über die Umsetzung von Maßnahmen der Nachhaltigkeit ist mitzuteilen, dass die seinerzeit angekündigte Thermographieaktion zwischenzeitlich angelaufen ist.

 

In enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und der Kreishandwerkerschaft sowie dem Biologischen Zentrum Lüdinghausen sind im November/ Dezember die Informationsveranstaltungen in den Städten und Gemeinden mit einer intensiven Presseaktion durchgeführt worden.

 

Insgesamt haben sich 462 Hauseigentümer/ Mieter für eine Thermographie angemeldet. Die Messungen werden nun in den nächsten Wochen durchgeführt.