Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Schulze Esking äußert sein Unverständnis darüber, dass der Rat der Gemeinde Senden der Übernahme des Eigenanteils nicht zugestimmt hat. Es handele sich hier um die einmalige Möglichkeit zur Realisierung des Radweges, die nach einem Brückenbau ohne Radweg praktisch dauerhaft ausgeschlossen sei. Er plädiert daher dafür, einen dringenden Appell an die Gemeinde Senden zu richten, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken.

 

Ktabg. Holz pflichtet den Ausführungen des Ktabg. Schulze Esking bei und verweist auf die Erfahrungen, die man bei der Kanalbrücke über die K 23 in Lüdinghausen gemacht hat. Hier habe man die Brücke im Jahr 2003 so gebaut, dass kein 2-spuriger Verkehr möglich ist, da die Stadt Lüdinghausen die notwendige Eigenbeteiligung für die Verbreiterung nicht übernehmen wollte. Angesichts der jetzigen verkehrlichen Situation sei dies eine Fehlentscheidung gewesen, die nun in Senden vermieden werden sollte.

 

Ktabg. Vogt hält die Entscheidung der Gemeinde Senden ebenfalls nicht für weitsichtig und unterstützt den Vorschlag für einen nochmaligen Appell an die Gemeinde. Gleichzeitig wirft er die Frage auf, ob angesichts dieser Entwicklung über die Frage der Finanzierung von Radwegen auf Kreisebene neu diskutiert werden müsse.

                                                                                                                             

Ktabg. Kohaus wirft die Frage nach den Gründen der Gemeinde Senden für ihre Entscheidung auf.

 

Ktabg. Lonz erläutert hierzu, dass über die Angelegenheit im Rat der Gemeinde lange diskutiert wurde. Ausschlaggebend sei einerseits die erhebliche Höhe der Eigenbeteiligung gewesen, die im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse für eine relativ unbedeutende Straße mit geringem Auto- und Fahrradverkehr zu dieser negativen Einschätzung geführt habe. Andererseits sei man der Auffassung, dass der Bund als Straßenbaulastträger für eine den Standards entsprechenden Brückenbau verantwortlich sei und dies auch selbst finanzieren müsse. Zudem sei der Grundsatzbeschluss zur Übernahme des Eigenanteils durch die Kommunen schon vor langer Zeit getroffen worden und bedürfe einer Überprüfung. 

 

Ktabg. Hues hält es auch mit Blick auf die allgemeine Verkehrsentwicklung und die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Umgebung für unverantwortlich, eine Autobahnbrücke an dieser Stelle ohne Radweg zu bauen.

 

Ktabg. Wobbe spricht sich gegen eine Änderung der derzeitigen Finanzierungsregelung für Radwege aus, da es sich um eine verursachungsgerechte und faire Verteilung der Kosten zwischen den Kommunen handelt. Auf seine Nachfrage nach der Ausgestaltung dieser Frage in den anderen Münsterlandkreisen entgegnet AL Dammers, dass es keine einheitliche Finanzierungsregelung gibt, sondern die Kreise dies jeweils unterschiedlich handhaben.

 

Ktabg. Kohaus gibt zu bedenken, dass eine Finanzierung des Eigenanteils über die Kreisumlage eine Belastung sämtlicher kreisangehöriger Kommunen bedeuten würde, was wiederum auch zu Problemen und Protesten führen würde. Den Appell an die Gemeinde Senden kann er unterstützen, allerdings müsse man eine Entscheidung der Gemeinde, die Maßnahme zu diesen Bedingungen nicht zu unterstützen, am Ende dann auch akzeptieren.

 

Ktabg. Lonz macht deutlich, dass die Gemeinde Senden keineswegs gegen den Bau des Radweges sei. Vielmehr vertrete man die Ansicht, dass der Bund als Baulastträger für den Bau und die Kosten einer ausreichend breiten Brücke vollständig selbst verantwortlich sei. Zudem habe man angesichts des geringen Verkehrs die Möglichkeit gesehen, die Radwegeführung auf der relativ breiten Straße vorzusehen. Auf seine Nachfrage teilt AL Dammers mit, dass die Verwaltung die Kostenübernahme der Verbreiterung beim Straßenbaulastträger angefragt habe, diese aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich sei.

 

AL Dammers gibt den Hinweis, dass die Maßnahme eine gewisse Eilbedürftigkeit hat, da der Landesbetrieb dies bei den Planungen berücksichtigen muss und bereits entsprechende Anfragen gestellt hat.

 

Vors. Bednarz fasst die Diskussion zusammen und stellt mit Zustimmung der Ausschussmitglieder fest, dass die Verwaltung beauftragt wird, auch im Namen des Ausschusses einen Appell an die Gemeinde Senden zu richten, ihre ablehnende Entscheidung zu überdenken.