Sitzung: 26.03.2019 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Zur Kenntnisnahme
Herr Gilbeau erklärt zu den nachstehenden Themen Folgendes:
Rad-Aktionstag
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 12.12.2018 auf Antrag der SPD beschlossen, in 2019 einen
Rad-Aktionstag mit Sperrung der B 474 zwischen Coesfeld und Dülmen nach Vorbild
der Veranstaltung „Radel die 67“ aus dem Kreis Borken durchzuführen. Der Kreis Borken hat am 06.05.2018 gemeinsam
mit seinen an der Strecke gelegenen kreisangehörigen Städten Bocholt, Rhede und
Borken im Rahmen der STADTRADELN-Kampagne 2018 im Westmünsterland unter dem
Motto „Radel die 67" (www.radeldie67.de) ein Event zum Auftakt der
Radelsaison veranstaltet. In der Zeit von 11 bis 17 Uhr nahmen an der
Veranstaltung auf der für den Autoverkehr gesperrten 16 km langen Strecke der
Bundesstraße B 67 schätzungsweise 100.000 Radlerinnen und Radler sowie
Inlineskater teil. Begleitend und als Teile der Veranstaltung fanden entlang
der Strecke drei Fahrradfeste mit Unterhaltung und kulinarischem Angebot statt,
die von den drei Städten organisiert wurden. Um eine Veranstaltung mit
vergleichbarer Wirkung durchzuführen, sollten also auch im Kreis Coesfeld die
Städte Dülmen und Coesfeld und finanzieller Beteiligung mit in die Planungen
einbezogen werden und diese Veranstaltung mit organisieren.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 wurde in Dülmen ein entsprechender Antrag von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, in Coesfeld gab es keinen derartigen Antrag. Die Haushaltspläne beider Kommunen sehen für 2019 keine finanzielle Beteiligung an einer solchen gemeinsamen Veranstaltung vor. Nach Aussagen der zuständigen Mitarbeiter stehen darüber hinaus in 2019 auch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Die Stadt Coesfeld verweist beispielsweise auf die Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Dieser könne sich im kommenden Jahr damit befassen.
Die Erfahrungen aus dem Kreis Borken zeigen, dass eine mehrmonatige Vorbereitungszeit (im Kreis Borken waren es 7 Monate) notwendig ist. Alleine kann der Kreis Coesfeld das in dem besagten Umfang wie in Borken nicht umsetzten, sondern nur mit tatkräftiger Unterstützung aller Akteure. Eine Verschiebung eröffnet die Chance den Rad-Aktionstag gründlich vorzubereiten, die Kommunen zur Beteiligung zu motivieren und die Veranstaltung personell und finanziell einzuplanen. Darüber hinaus ist für Herbst 2019 in der Zeit vom 12. bis 22.September die zweite Klimaschutzwoche im Kreis Coesfeld geplant. In dieser Zeit sollen erneut zahlreiche Veranstaltungen rund um die Themen Klimaschutz, Mobilität, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Umweltschutz stattfinden. Die bereits zwei Mal erfolgreich durchgeführte BikeNight soll ebenfalls im Herbst stattfinden. Damit sind bereits öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Klimaschutz und zur Förderung klimafreundlicher Mobilität geplant. Im kommenden Jahr hingegen findet keine Klimaschutzwoche statt, mit dem Rad-Aktionstag in 2020 wäre das Thema aber dennoch mit einer starken Aktion besetzt. Der Rad-Aktionstag könnte dann beispielsweise mit der Stadtradeln Kampagne (voraussichtliche Durchführung Anfang Mai) in Einklang gebracht werden. Aus den aufgeführten Gründen soll der Fahrrad-Aktionstag auf das Jahr 2020 verschoben werden.
Anmeldung zum eea GOLD-Audit
Am
17.06.2015 hat der Kreistag beschlossen, innerhalb der derzeitigen 9.
Wahlperiode und somit spätestens bis zum Jahr 2019 den eea in GOLD zu erlangen.
Ein Antrag auf Folgeförderung wurde, nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am
27.06.2018 die Verlängerung der Teilnahme am eea für weitere vier Jahre
beschlossen hat, gestellt. In NRW wurde die Teilnahme am European Energy Award
(eea) bisher mit knapp 70% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Zum
01.01.2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Programmförderung für Kommunen zur
Teilnahme am eea jedoch ausgesetzt.
Aufgrund
des Wegfalls der Landesförderung wurde der Antrag auf Folgeförderung nicht
weiterbearbeitet. Daraufhin wurde Minister Prof. Dr. Pinkwart angeschrieben, um
auf die Wichtigkeit der Förderung und der Aktivitäten von Kommunen im
Klimaschutz hinzuweisen. Neben dem Kreis Coesfeld haben viele weitere Kommunen
Minister Prof. Dr. Pinkwart angeschrieben. Das führte jedoch nicht zu dem
Ergebnis, dass die Förderung fortgesetzt wird. Aktuell gibt es für den Kreis
Coesfeld somit keine Möglichkeit, die Teilnahme am eea und dem anstehenden
GOLD-Audit gefördert zu bekommen.
Das energiepolitische Arbeitsprogramm wurde unter Hinweis auf die
seinerzeit unklare Förderung am 12.12.2018 durch den Kreistag beschlossen. Den
vorgenannten Beschlüssen folgend wurde der Kreis Coesfeld zur Teilnahme am eea
GOLD-Audit angemeldet. Das Audit mit der Vorortprüfung ist für den 18.06.2019
vorgesehen. Durch den Wegfall der Förderung des eea können Erträge in Höhe von
70 % der diesbezüglichen Bruttoaufwendungen von 16.495 € nicht realisiert
werden. Die Mindererträge sind im Budget zu kompensieren.
Klimafolgenanpassung im Kreis
Coesfeld – Bewilligung des Projekts LIRCA
Für den Kreis Coesfeld eröffnete sich
im vergangenen Jahr ganz konkret die Möglichkeit, sich an einem Verbundvorhaben
unter Koordination der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund zu
Klimafolgenanpassung auf regionaler Ebene zu beteiligen. Der Kreis Coesfeld
wurde als mögliche Modellregion von der TU Dortmund angefragt. Ein
entsprechender Förderantrag wurde im EU-Förderprogramm LIFE von der TU im
September eingereicht. Das MULNV unterstützt das Projekt und hat im Erfolgsfall
eine erhebliche Kofinanzierung zugesichert. Das Projekt ist auf einen Zeitraum
von 2019-2022 angelegt und die Durchführung des Vorhabens in den einzelnen
Regionen auf jeweils 19 Monate. Der Kreistag hat am 12.12.2018 beschlossen
dieses Projekt zur Klimafolgenanpassung vorbehaltlich der Förderung zu
unterstützen.
Am 12. Februar
erreichte den Kreis Coesfeld die Nachricht, dass der Antrag für das LIRCA
Projekt von der EU positiv begutachtet
wurde und die Evaluationshürde erfolgreich überwunden hat. Der angestrebte
Projektstart ist der 1. Juli 2019. Die Projektphase für den Kreis Coesfeld
startet ab März 2021.
Das Thema Klimafolgenanpassung
wird aktuell abteilungsübergreifend behandelt und ein Strukturkonzept
„Klimafolgenanpassung im Kreis Coesfeld“ erstellt. Dies dient als erste
Annäherung an das Thema und der Priorisierung von Themen- bzw. Handlungsfeldern
und der Darstellung von Schwerpunkten bzw. wichtigen Aufgabenstellungen im
Kreis im Themenfeld Klimafolgenanpassung. Das Strukturkonzept ersetzt nicht die
Teilnahme am LIRCA Projekt, sondern liefert vielmehr eine wertvolle Grundlage
für Folgeprojekte wie das LIRCA Projekt. Darüber hinaus liefert das
Strukturkonzept wichtige Punkte in mehreren Handlungsbereichen für die
Verleihung des angestrebten eea in Gold.
Zweites
NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW und neue Kommunalhaushaltsverordnung
Das 2. NKFWG NRW sowie die neue KomHVO NRW sind zum 01.01.2019 in Kraft
getreten. Zu den Vorschriften für den Einzel- und Gesamtabschluss 2018 hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Erlass vom
15.02.2019 - 304-48.12.02/99- 765/18(60) - einige Anwendungshinweise gegeben.
Danach ist bei der Umsetzung der Vorschriften im Jahresabschluss wie
folgt zu differenzieren:
Die neuen Regelungen zum (Prüfungs-)Maßstab sind erstmals auf den zum
31.12.2019 zu erstellenden Einzelabschluss der Kernverwaltung anzuwenden. Eine
Anwendung der neuen Vorschriften auf Einzelabschlüsse vergangener Jahre ist
damit nicht möglich. Dies gilt auch für die Vorschriften über die Verwendung
des Jahresergebnisses, sodass beispielsweise eine Verstärkung der Ausgleichsrücklage
entsprechend dem neu gefassten § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW (analog § 56a Satz 2
KrO NRW) erst mit Überschüssen der Haushaltsjahre 2019 ff. vorgenommen werden
darf.
Die neuen Vorschriften zum Verfahren und Vorgehen bei der Prüfung sind
seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden also auch auf die Prüfung der
Jahresabschlüsse vergangener Jahre Anwendung.
Hinsichtlich der Anwendung der Möglichkeit zur Befreiung vom
Gesamtabschluss (§ 116a GO NRW) wurde klargestellt, dass diese nicht für den
Gesamtabschluss des Jahres 2018 angewendet werden kann. Damit ist der
Gesamtabschluss zum 31.12.2019 der erste Abschluss für den, bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen, die Befreiungsmöglichkeit in Anspruch genommen
werden kann.
Der Gesamtabschluss 2018 des Kreises Coesfeld ist daher aufzustellen;
über die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit für den Gesamtabschluss 2019
wird frühestens nach Vorliegen der Einzelabschlüsse 2019 im Jahr 2020 zu
beraten sein.
Form der Abstimmung: Zur Kennnisnahme
Abstimmungsergebnis: