Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zur Kenntnisnahme

 


Herr Gilbeau erklärt zu den nachstehenden Themen Folgendes:

 

Rad-Aktionstag

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf Antrag der SPD beschlossen, in 2019 einen Rad-Aktionstag mit Sperrung der B 474 zwischen Coesfeld und Dülmen nach Vorbild der Veranstaltung „Radel die 67“ aus dem Kreis Borken durchzuführen. Der Kreis Borken hat am 06.05.2018 gemeinsam mit seinen an der Strecke gelegenen kreisangehörigen Städten Bocholt, Rhede und Borken im Rahmen der STADTRADELN-Kampagne 2018 im Westmünsterland unter dem Motto „Radel die 67" (www.radeldie67.de) ein Event zum Auftakt der Radelsaison veranstaltet. In der Zeit von 11 bis 17 Uhr nahmen an der Veranstaltung auf der für den Autoverkehr gesperrten 16 km langen Strecke der Bundesstraße B 67 schätzungsweise 100.000 Radlerinnen und Radler sowie Inlineskater teil. Begleitend und als Teile der Veranstaltung fanden entlang der Strecke drei Fahrradfeste mit Unterhaltung und kulinarischem Angebot statt, die von den drei Städten organisiert wurden. Um eine Veranstaltung mit vergleichbarer Wirkung durchzuführen, sollten also auch im Kreis Coesfeld die Städte Dülmen und Coesfeld und finanzieller Beteiligung mit in die Planungen einbezogen werden und diese Veranstaltung mit organisieren.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 wurde in Dülmen ein entsprechender Antrag von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, in Coesfeld gab es keinen derartigen Antrag. Die Haushaltspläne beider Kommunen sehen für 2019 keine finanzielle Beteiligung an einer solchen gemeinsamen Veranstaltung vor. Nach Aussagen der zuständigen Mitarbeiter stehen darüber hinaus in 2019 auch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Die Stadt Coesfeld verweist beispielsweise auf die Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Dieser könne sich im kommenden Jahr damit befassen.

 

Die Erfahrungen aus dem Kreis Borken zeigen, dass eine mehrmonatige Vorbereitungszeit (im Kreis Borken waren es 7 Monate) notwendig ist. Alleine kann der Kreis Coesfeld das in dem besagten Umfang wie in Borken nicht umsetzten, sondern nur mit tatkräftiger Unterstützung aller Akteure. Eine Verschiebung eröffnet die Chance den Rad-Aktionstag gründlich vorzubereiten, die Kommunen zur Beteiligung zu motivieren und die Veranstaltung personell und finanziell einzuplanen. Darüber hinaus ist für Herbst 2019 in der Zeit vom 12. bis 22.September die zweite Klimaschutzwoche im Kreis Coesfeld geplant. In dieser Zeit sollen erneut zahlreiche Veranstaltungen rund um die Themen Klimaschutz, Mobilität, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Umweltschutz stattfinden. Die bereits zwei Mal erfolgreich durchgeführte BikeNight soll ebenfalls im Herbst stattfinden. Damit sind bereits öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Klimaschutz und zur Förderung klimafreundlicher Mobilität geplant. Im kommenden Jahr hingegen findet keine Klimaschutzwoche statt, mit dem Rad-Aktionstag in 2020 wäre das Thema aber dennoch mit einer starken Aktion besetzt. Der Rad-Aktionstag könnte dann beispielsweise mit der Stadtradeln Kampagne (voraussichtliche Durchführung Anfang Mai) in Einklang gebracht werden. Aus den aufgeführten Gründen soll der Fahrrad-Aktionstag auf das Jahr 2020 verschoben werden.

 

Anmeldung zum eea GOLD-Audit

 

Am 17.06.2015 hat der Kreistag beschlossen, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode und somit spätestens bis zum Jahr 2019 den eea in GOLD zu erlangen. Ein Antrag auf Folgeförderung wurde, nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 27.06.2018 die Verlängerung der Teilnahme am eea für weitere vier Jahre beschlossen hat, gestellt. In NRW wurde die Teilnahme am European Energy Award (eea) bisher mit knapp 70% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Zum 01.01.2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Programmförderung für Kommunen zur Teilnahme am eea jedoch ausgesetzt.

 

Aufgrund des Wegfalls der Landesförderung wurde der Antrag auf Folgeförderung nicht weiterbearbeitet. Daraufhin wurde Minister Prof. Dr. Pinkwart angeschrieben, um auf die Wichtigkeit der Förderung und der Aktivitäten von Kommunen im Klimaschutz hinzuweisen. Neben dem Kreis Coesfeld haben viele weitere Kommunen Minister Prof. Dr. Pinkwart angeschrieben. Das führte jedoch nicht zu dem Ergebnis, dass die Förderung fortgesetzt wird. Aktuell gibt es für den Kreis Coesfeld somit keine Möglichkeit, die Teilnahme am eea und dem anstehenden GOLD-Audit gefördert zu bekommen.

 

Das energiepolitische Arbeitsprogramm wurde unter Hinweis auf die seinerzeit unklare Förderung am 12.12.2018 durch den Kreistag beschlossen. Den vorgenannten Beschlüssen folgend wurde der Kreis Coesfeld zur Teilnahme am eea GOLD-Audit angemeldet. Das Audit mit der Vorortprüfung ist für den 18.06.2019 vorgesehen. Durch den Wegfall der Förderung des eea können Erträge in Höhe von 70 % der diesbezüglichen Bruttoaufwendungen von 16.495 € nicht realisiert werden. Die Mindererträge sind im Budget zu kompensieren.

 

 

Klimafolgenanpassung im Kreis Coesfeld – Bewilligung des Projekts LIRCA

 

Für den Kreis Coesfeld eröffnete sich im vergangenen Jahr ganz konkret die Möglichkeit, sich an einem Verbundvorhaben unter Koordination der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund zu Klimafolgenanpassung auf regionaler Ebene zu beteiligen. Der Kreis Coesfeld wurde als mögliche Modellregion von der TU Dortmund angefragt. Ein entsprechender Förderantrag wurde im EU-Förderprogramm LIFE von der TU im September eingereicht. Das MULNV unterstützt das Projekt und hat im Erfolgsfall eine erhebliche Kofinanzierung zugesichert. Das Projekt ist auf einen Zeitraum von 2019-2022 angelegt und die Durchführung des Vorhabens in den einzelnen Regionen auf jeweils 19 Monate. Der Kreistag hat am 12.12.2018 beschlossen dieses Projekt zur Klimafolgenanpassung vorbehaltlich der Förderung zu unterstützen.

Am 12. Februar erreichte den Kreis Coesfeld die Nachricht, dass der Antrag für das LIRCA Projekt von der EU positiv begutachtet wurde und die Evaluationshürde erfolgreich überwunden hat. Der angestrebte Projektstart ist der 1. Juli 2019. Die Projektphase für den Kreis Coesfeld startet ab März 2021.

 

Das Thema Klimafolgenanpassung wird aktuell abteilungsübergreifend behandelt und ein Strukturkonzept „Klimafolgenanpassung im Kreis Coesfeld“ erstellt. Dies dient als erste Annäherung an das Thema und der Priorisierung von Themen- bzw. Handlungsfeldern und der Darstellung von Schwerpunkten bzw. wichtigen Aufgabenstellungen im Kreis im Themenfeld Klimafolgenanpassung. Das Strukturkonzept ersetzt nicht die Teilnahme am LIRCA Projekt, sondern liefert vielmehr eine wertvolle Grundlage für Folgeprojekte wie das LIRCA Projekt. Darüber hinaus liefert das Strukturkonzept wichtige Punkte in mehreren Handlungsbereichen für die Verleihung des angestrebten eea in Gold.

 

Zweites NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW und neue Kommunalhaushaltsverordnung

 

Das 2. NKFWG NRW sowie die neue KomHVO NRW sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Zu den Vorschriften für den Einzel- und Gesamtabschluss 2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Erlass vom 15.02.2019 - 304-48.12.02/99- 765/18(60) - einige Anwendungshinweise gegeben.

 

Danach ist bei der Umsetzung der Vorschriften im Jahresabschluss wie folgt zu differenzieren:

 

Die neuen Regelungen zum (Prüfungs-)Maßstab sind erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Einzelabschluss der Kernverwaltung anzuwenden. Eine Anwendung der neuen Vorschriften auf Einzelabschlüsse vergangener Jahre ist damit nicht möglich. Dies gilt auch für die Vorschriften über die Verwendung des Jahresergebnisses, sodass beispielsweise eine Verstärkung der Ausgleichsrücklage entsprechend dem neu gefassten § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW (analog § 56a Satz 2 KrO NRW) erst mit Überschüssen der Haushaltsjahre 2019 ff. vorgenommen werden darf.

 

Die neuen Vorschriften zum Verfahren und Vorgehen bei der Prüfung sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden also auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse vergangener Jahre Anwendung.

 

Hinsichtlich der Anwendung der Möglichkeit zur Befreiung vom Gesamtabschluss (§ 116a GO NRW) wurde klargestellt, dass diese nicht für den Gesamtabschluss des Jahres 2018 angewendet werden kann. Damit ist der Gesamtabschluss zum 31.12.2019 der erste Abschluss für den, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die Befreiungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden kann.

 

Der Gesamtabschluss 2018 des Kreises Coesfeld ist daher aufzustellen; über die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit für den Gesamtabschluss 2019 wird frühestens nach Vorliegen der Einzelabschlüsse 2019 im Jahr 2020 zu beraten sein.

 


Form der Abstimmung:               Zur Kennnisnahme

Abstimmungsergebnis: