Beschluss: Kenntnis genommen

MA Raabe stellt einleitend kurz die Hintergründe und den bisherigen Entscheidungsprozess für die Erstellung des kreisweiten Radwegeverkehrskonzeptes dar.

 

Anschließend erläutern Frau Fromberg vom Planungsbüro VIA und Frau Lesch von der Planersocietät die Zwischenergebnisse anhand der als Anlage beigefügten Präsentation.

 

Ktabg. Wobbe macht darauf aufmerksam, dass ein Schlüsselproblem bei der Umsetzung darin liege, dass mehr Geld vom Land und Bund sowie EU-Mittel eingefordert werden müssen. Zurzeit dauert es nach seiner Ansicht viel zu lange bis von den Kommunen beantragte Maßnahmen tatsächlich finanziert und umgesetzt werden. Als Beispiel für die mangelhafte Finanzierungsregelung nennt Ktabg. Wobbe den Radweg an der K 39 in Ascheberg, wo die Gemeinde den zusätzlichen Kostenanteil für den Ausbau im Standard einer Veloroute (3 m Breite) alleine tragen müsse.  

 

AL Dammers verweist darauf, dass der Fördertopf des Landes begrenzt ist, das Land aber grundsätzlich künftig eine erhöhte Förderung für Radwege anstrebt. Gegebenenfalls müsse das Land dazu gebracht werden, für diesen Zweck Mittel aus den erhöhten pauschalen Bundesmitteln umzuschichten. Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Gochermann bestätigt AL Dammers, dass hierfür das Verkehrsministerium zuständig ist.

 

Ktabg. Neumann plädiert dafür, die Informationen aus dem Zwischenbericht zunächst in Ruhe zu verarbeiten und anschließend gemeinsam mit den Kommunen in die Diskussion einzusteigen.

 

Ktabg. Vogelpohl hält die Finanzierung ebenfalls für einen wesentlichen Punkt. Selbst bei einer Verdoppelung der derzeitigen Beträge wären die Mittel aber nicht in einer wünschenswerten Höhe vorhanden. Eine Lösung wäre aus seiner Sicht die Umschichtung von Mitteln aus dem Straßenbau, die er angesichts der noch vorherrschenden Bevorzugung des PKW-Verkehrs derzeit nicht für realistisch halte. Deswegen sei es erforderlich, auch über eine Änderung des Finanzierungsschlüssels mit den beteiligten Kommunen nachzudenken.

 

Vors. Bednarz gibt zu bedenken, dass die Frage der Finanzierung nicht allein vorweggenommen werden darf, sondern zunächst geklärt werden muss, welche Maßnahmen überhaupt notwendig sind und umgesetzt werden sollen.

 

SB Spiekermann-Blankertz erkundigt sich zur Unfallstatistik (Folie 13 der Präsentation) danach, ob gesonderte Zahlen zu den Auswirkungen der verstärkten Pedelec-Nutzung vorliegen. Frau Fromberg entgegnet, dass es hierzu seit einigen Jahren Erhebungen gibt, die auch zur Verfügung gestellt werden können, allerdings aufgrund des vergleichsweise kurzen Erhebungszeitraumes bisher nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben. In jedem Fall nehme der Pedelec-Verkehr weiter zu.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Auswertung der Pedelec-Unfälle ist als Anlage beigefügt.

 

Ktabg. Vogt hält die Erstellung des Radverkehrskonzeptes für eine dringend notwendige Maßnahme, die eine sehr gute Grundlage für die nachhaltige Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs darstelle. Über die Finanzierungsfragen müsse man in einem nächsten Schritt sprechen.

 

Ktabg. Wessels hält das Radverkehrskonzept ebenfalls für den richtigen Weg und sieht insbesondere auch die Bürgerbeteiligung sehr positiv. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob die entsprechenden Rückmeldungen im Arbeitskreis mit den Kommunen diskutiert wurden.

 

Frau Fromberg antwortet, dass die im April durchgeführten Beteiligungen noch nicht ausgewertet wurden, die Ergebnisse den Kommunen aber nach Auswertung zugeschickt werden. 

 

Ktabg. Dr. Wenning erkundigt sich nach der Vorgehensweise bei der Erstellung des Konzeptes. Nach seinem Verständnis habe man hier eine Idealkarte über das Radwegenetz gelegt und mit dem Ist-Zustand abgeglichen, was aus seiner Sicht eine etwas überraschende Vorgehensweise darstellt. Hierzu möchte er wissen, welche Kriterien für die Idealkarte zu Grunde gelegt wurden.

 

Frau Fromberg erläutert, dass im Münsterland bereits ein gut ausgebautes Radwegenetz von rund 800 km vorhanden ist, so dass im Rahmen des bestehenden Auftrages keine komplette Befahrung des Netzes vorgenommen werden konnte. Klare Zielsetzung bei dem Auftrag sei es gewesen, die Alltagsradwege in den Fokus zu nehmen, woraus sich zwangsläufig eine enge Verbindung zu den bestehenden klassifizierten Straßen ergibt. Das als Grundlage für die Angebotsplanung dienende Wunschliniennetz werde in enger Abstimmung mit den Kommunen zu regionalen Radwegeverbindungen konkretisiert.

 

Hinweis der Verwaltung:

Ergänzende Informationen zur Netzplanung können dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem erstellten Konzept entnommen werden.