Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mitglied Hagemann fragt an, ob der vorgeschlagene Bildungsgang auch an der Liebfrauenschule in Coesfeld angeboten werde.

KAR Jasper erläutert, dass die Liebfrauenschule den Bildungsgang „Erziehungswissenschaften / Allgemeine Hochschulreife ( Anlage D 16 APO-BK) “ vorhalte. Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen  solle dagegen der Bildungsgang „Erzieher/in / Allgemeine Hochschulreife“ errichtet werden. Der Unterschied  bestehe insbesondere darin, dass in Lüdinghausen neben der allgemeinen Hochschulreife auch gleichzeitig ein Berufsabschluss vermittelt werde.

 

Ktabg. Schulze Zumkley begrüßt die Errichtung des Bildungsganges. Im Hinblick auf Kürzungen des Landes nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder sieht er jedoch Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Personalkosten für die qualifiziert ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher.

 

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen – Schulort Lüdinghausen – wird gemäß § 8 Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz zum 01.08.2004 der Bildungsgang „Erzieherin / Erzieher und allgemeine Hochschulreife“ (Anlage D 3 APO-BK) errichtet.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           einstimmig