Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Dez. 2 Schütt verliest folgenden Text zur Mitteilungsvorlage:

In der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. Januar 2019 über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes wurde garantiert, dass jeder notwendige Betreuungsplatz beim Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Förderrichtlinie investiv gefördert wird.

Mit dem neuen Landesinvestitionsprogramm „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ stellt das Land daher 94,1 Millionen EUR für den investiven Platzausbau für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung. Aus nicht benötigten Mitteln des Haushaltsjahres 2018 werden weitere 30 Mio. EUR für Investitionsförderungen eingesetzt.

Darüber hinaus stehen in den nächsten Jahren jährlich mindestens 115 Mio. EUR zur Verfügung.

Die neue Investitionsförderrichtlinie wurde mit Bekanntmachung vom 25.04.2019 veröffentlicht. Durch das neue Förderprogramm können Maßnahmen gefördert werden, die frühestens am 08.01.2019 begonnen wurden und die spätestens bis zum 31.12.2022 beendet werden.

Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dienen. In einem Rahmen von 25 Prozent der bereitgestellten Gesamtmittel können auch Erhaltungsmaßnahmen für Plätze in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die sonst wegfallen würden. Im Rahmen von Kindertagespflege können Maßnahmen gefördert werden, die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.

Aufgrund der Platzausbaugarantie werden die Fördermittel nicht mehr budgetiert. Es gibt somit keine Jugendamtsbudgets mehr und es können zukünftig wieder Umbau-, Neubau- sowie Erhaltungsmaßnahmen gefördert werden.

Vorliegende Förderanträge, die bislang aufgrund der Überschreitung des Jugendamtsbudgets nicht bewilligt werden konnten, können nun im Rahmen der Verteilung von Restmitteln aus dem Bundesprogramm 2017-2020 bzw. aus dem neuen Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 gefördert werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die entsprechenden Anträge werden aktuell durch das Landesjugendamt weiter geprüft und bearbeitet.

 

Reform des Kinderbildungsgesetzes

Dez. 2 Schütt verliest folgenden Text zur Mitteilungsvorlage:

Das Landeskabinett hat am 07.05.2019 den Entwurf eines reformierten Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Bei dem Referentenentwurf handelt es sich, anders als bislang durch das Ministerium avisiert, nicht allein um Regelungen zur Sicherstellung der finanziellen Auskömmlichkeit und Qualitätssicherung, sondern um ein grundlegend novelliertes Kinderbildungsgesetz. Der Entwurf berücksichtigt unter anderem

           deutlich erhöhte Kindpauschalen (durchschnittlich +21%),

           reduzierte Träger-Eigenanteile (besonders für die kommunalen Träger)

           eine finanzielle Förderung von klassischen Erzieherausbildungen und dualen Ausbildungsplätzen (Praxis in Ausbildung)

           eine jährliche Erhöhung der Pauschalen anhand realer Kostensteigerungen und

           Zuschüsse für flexible Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen.

Für den Kreis Coesfeld ist allein aufgrund der Steigerung der Kindpauschalen mit einer Netto-Mehrbelastung von ca. 3,8 Mio. € pro Jahr zu rechnen.

Der Referentenentwurf berücksichtigt zudem einige Änderungen für die Familien. Neben einem weiteren beitragsfreien Kindergartenjahr (vorletztes Kindergartenjahr) wurden auch die Rechte der Familien auf flexible Betreuungszeiten, selbstbestimmten Betreuungsbedarf und Wahl des Betreuungsorts gestärkt. Auf die Jugendämter würden, gemäß dem Entwurf, zahlreiche erweiterte Aufgabenstellungen im Rahmen der Bedarfsplanung zukommen.