Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

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Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Frau Beck berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage) zum Thema „Kinderschutz“ im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Den Ausschussmitgliedern werden Musterbögen für die Gefährdungseinschätzung bei Meldungen zum Kindeswohl als Tischvorlage ausgehändigt (siehe Anlage).

Sie berichtete heute aufgrund der Aktualität des Themas (Fall „Lüdge“) über den aktuellen Sachstand zum „Kinderschutz“ im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

Im Rahmen der Diskussion zur Vorstellung der Entwicklung der Fallzahlen wird das Jugendamt gebeten eine detaillierte Auswertung dem Protokoll beizufügen (Anm. d. Protokollanten: siehe Anlage).

Frau Beck erläutert im Rahmen ihres Vortrages, dass es in familiengerichtlichen Verfahren teilweise ein Jahr und länger dauere bis familienpsychologische Gutachten vorgelegt würden. Dies sei auf die geringe Anzahl von verfügbaren Gutachtern zurückzuführen.

Bezogen auf den Vorfall in Lüdge fragt Ktabg. Cordes welche Regelungen zur Zuständigkeit des Kreisjugendamtes herrschen. Ein Campingsplatz sei nicht der Wohnort und das Jugendamt des Wohnortes im Regelfall in Jugendamtsfragen zuständig. Frau Beck erläutert, dass es diesbezüglich eindeutige Regelungen gebe. Es sei immer das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich sich das Kind zum jeweiligen Zeitpunkt befindet. Im Regelfall erfolge anschließend eine Überleitung des Falls an das Jugendamt des Wohnorts des Kindes.

Frau Henke berichtet, dass das Bistums eine neue Fachstelle gegen rituelle Gewalt eingerichtet habe. Fälle wie in Lügde könnten überall auftreten und es sei eine hohe Sensibilität für solche Fälle erforderlich.

Herr Melchert fragt, wie sich das Phänomen des „Jugendamts-Hoping“ (Wechsel des Wohnorts bei „Problemen“ mit dem Jugendamt) im Kreisjugendamt Coesfeld auswirke.

Frau Beck erläutert dazu, dass dies eine Herausforderung sei. Bei Umzügen nehme man umgehend Kontakt zum ehemals bzw. neu zuständigen Jugendamt auf. Zuständigkeitswechsel bergen grundsätzlich besondere Gefahr, dass Informationen verloren gehen.