Einleitend begrüßt Vors. Merschhemke Frau Willems als neue stellv. Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule. Im Anschluss erläutert Dez. Schütt, dass eine Umbenennung rein juristisch zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus vernünftig sei, allein um möglichen Verwechselungen vorzubeugen. Daher seien eine Reihe von Namen vorgeschlagen worden, um im Wege von Abgrenzungen, Abwägungen und Ausschlüssen zu einer Namensfindung zu gelangen.

 

Ktabg. Kummann plädiert für die Beibehaltung des bisherigen Schulstandortnamens, und zwar Geschwister-Scholl-Schule.

 

Auf Anfrage von Mitglied Schäfer, wie man zu den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Kriterien für die Namensgebung gelangt sei, erläutert Dez. Schütt, dass es zwar letztlich keine verbindlichen Kriterien gebe, jedoch die Verwaltung von geltenden Grundannahmen ausgegangen sei, die als Gerüst für eine Namensgebung gelten könnten.

 

Der Vorschlag von Mitglied Schäfer, dass der Kreis als Schulträger zwar entscheide, letztlich aber eine Abstimmung mit der Schule erfolgen sollte, findet von allen Fraktionen nach eingehender Diskussion breite Zustimmung.

Auf Anfrage von Ktabg. Waldmann an Frau Siehoff, ob es bestimmte Präferenzen der Schule gebe, über die sich die einzelnen Fraktionen bis zur Kreistagssitzung noch eingehend beraten könnten, gibt Dez. Schütt ergänzend zu bedenken, ob dies nicht zu einer vorzeitigen Reduzierung in der Auswahlvielfalt führe.

Frau Siehoff teilt mit, sich mit a) Steverschule, b) Ursula-Wölfel-Schule und c) Ruth-Cohn-Schule in eine Vorauswahl begeben zu können. Sie habe in Kürze einen diesbezüglichen Gesprächstermin mit dem Landrat.

 

Vors. Merschhemke stellt abschließend einvernehmlich fest, dass für eine weitere Beratung in allen Fraktionen eine Beschlussfassung zurückgestellt und zur Entscheidung an den Kreisausschuss bzw. Kreistag weitergegeben wird.