Herr Steinhoff erklärt, dass es sich hier um eine wasserwirschaftliche Maßnahme handele, die die Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs und des Kleuterbachs zum Ziel habe.

 

Herr Wilkes wendet ein, dass nach seiner Kenntnis das Umgehungsgewässer an einer alten Staustufe ein Wehr mit Stahlspundwänden aufweise, das von Fischen nicht zu überwinden sei und somit die gesamte Maßnahme in Frage stelle.

 

Herr Holz stellt fest, dass hier ergänzende Erläuterungen durch die untere Wasserbehörde erforderlich seien.

Ohne Abstimmung wird die Entscheidung vertagt.