Sitzung: 26.02.2019 Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: SV-9-1177/1
Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans
Rorup zu.
Die Befreiung ergeht unter nachfolgenden
Bedingungen:
1.
Nutznießer
der Befreiung ist ausschließlich der Antragsteller.
2.
Der
Nutzungszweck besteht ausschließlich in der Betreuung des Naturschutzgebietes
Welter Bach.
In
die Baugenehmigung der Stadt Dülmen soll folgende Auflage aufgenommen werden:
Anfallendes
Abwasser ist zu sammeln und ordnungsgemäß außerhalb des Schutzgebietes zu
entsorgen.