Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans Rorup zu.

 

Die Befreiung ergeht unter nachfolgenden Bedingungen:

1.    Nutznießer der Befreiung ist ausschließlich der Antragsteller.

2.    Der Nutzungszweck besteht ausschließlich in der Betreuung des Naturschutzgebietes Welter Bach.

 

In die Baugenehmigung der Stadt Dülmen soll folgende Auflage aufgenommen werden:

Anfallendes Abwasser ist zu sammeln und ordnungsgemäß außerhalb des Schutzgebietes zu entsorgen.