Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben
       der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszu-
       schuss zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.

    b) Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird zur Wahr
       nehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
       Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 4.880.-- € gewährt.

    c) Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
        Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss
        zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- € gewährt.

  2. Die sexualpädagogische Präventionsarbeit wird unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des
        Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes des Kirchen
        kreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur
        (zusätzlichen) Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld
        jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.772,80 € gewährt.

    b) Der Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen in Coesfeld wird
        zur Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld ein Zu
        schuss bis zu einer Höhe von 2.099,20 € gewährt.

    c) Bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der sexualpädagogischen Präventions-
        arbeiten der verschiedenen Beratungsstellen oder bei beabsichtigtem Engagement weiterer
        Schwangerenberatungsstellen im Kreis hinsichtlich sexualpädagogischer Aufgaben kann die   
        Verwaltung, soweit Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen, in
        Absprache mit den Beratungsstellen eine andere Verteilung dieser Mittel vornehmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig