Sitzung: 15.02.2006 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0312/1
Beschluss:
Für die im Jahr 2004 erfolgte Beseitigung von Tierkörpern von verendetem und von tot geborenem Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes werden durch die Firma SARIA Bio-Industries GmbH von den Tierbesitzern Entgelte in Höhe von 25 % der für das Verarbeiten der Tierkörper in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt angefallenen Kosten zuzüglich der auf diesen Betrag entfallenden Umsatzsteuer gefordert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig