Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

gemäß Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.08.2019

 

1.    Im Rhythmus von drei Jahren erhalten Tagespflegeeltern für jeden geschaffenen U3-Platz einen Betrag von 100 Euro für Ersatzbeschaffungen.

 

2.    Zur weiterführenden Qualifizierung von Tagespflegeeltern werden die Ausbildungskosten – soweit nicht von anderer Stelle – beim Erwerb einer Zusatzqualifikation zur Betreuung von Integrationskindern direkt nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation vom Jugendamt erstattet.

 

3.    Das Problem der „Spontankündigungen“ von Tagespflegeverträgen durch Eltern, deren Kinder einen Kindergartenplatz erhalten haben, wird gesehen und soll zugunsten der Tagespflegeeltern abgemildert oder gelöst werden.

 

4.    Die Richtlinien hinsichtlich der Vergütung von Krankheitstagen betreuter Kinder sowie die pauschale Vergütung der Eingewöhnungsphase sollen überprüft und angepasst werden.

 

5.    Die geplanten Änderungen der Richtlinien zur Tagespflege von Kindern sind mit den beiden Stadtjugendämtern in Dülmen und Coesfeld abzustimmen.

 

 

 

 

Antrag vom 20.08.2019 vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 23.06.2014


Vorsitzender Wobbe erteilt Ktabg. Schnittker das Wort. Dieser führt aus, dass die Initiative „Tageseltern im Südkreis“ an die Politik herangetreten sei mit dem Wunsch einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen. Die vorgebrachten Punkte seien nachvollziehbar, so dass eine Anpassung der Richtlinie in Abstimmung mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen erfolgen solle.