Herr Holz verweist auf die in der letzten Sitzung thematisierte Fällung der Bäume vor der Entscheidung über den Befreiungsantrag und bittet Herrn Lange von der Bezirksregierung Münster um Erläuterungen.

 

Dieser erklärt, dass der Bezirksregierung Münster als einziger Flurbereinigungsbehörde in Nordrhein-Westfalen seitens des Landes 4 Mio. € zusätzlich für den ländlichen Wegebau bereitgestellt worden seien, da hier entsprechende Wegebaumaßnahmen bereits planfestgestellt gewesen seien. Für die Umsetzung sei ein Zeitfenster von 2 Jahren vorgegeben worden, was aufgrund der Einschränkungen durch die zu berücksichtigenden Artenschutzbelange und die Witterungsbedingungen großen Zeitdruck erzeugt habe.

Der Weg in Olfen sei sehr stark beschädigt gewesen und sollte im Zuge der Erneuerung auf 3,50 m verbreitert werden, die dafür weichenden Robinien hätten sich in einem schlechten Zustand befunden.

Die Bewilligung des zur Fällung der Bäume im Sommer gestellten Befreiungsantrages sei durch die untere Naturschutzbehörde zwar bereits signalisiert worden, sie habe aber auch auf die Notwendigkeit der Beratung durch den Beirat hingewiesen. Leider habe die Baufirma dennoch die Bäume ohne Absprache beseitigt.

Herr Lange sagt zu, dass die zur Kompensation des Eingriffs vorgesehene Eichenreihe nach Süden verlängert werde. Auf den entsprechenden Einwand von Herrn von Hövel ergänzt er, dass die Pflanzung mit der auf der Ostseite des Weges anzulegenden Baumreihe abgestimmt werde, so dass eine Allee entstehe.

 

Herr Schulze Thier erklärt, dass diese Ausführungen seines Erachtens ausreichend seien, um den Vorgang abzuschließen, und hebt die in vielen Fällen konstruktive Zusammenarbeit mit der Flurbereingungsbehörde hervor.