Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses vom 09.08.2019 und des Lageberichts des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 02.09.2019 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 391.854.895,94 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.333.285,51 € festgestellt.

 

  1. Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2018 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.333.285,51 € wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der bestehenden Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.333.285,51 € gedeckt.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 5.487.410,00 € gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW i.V.m. § 6 Abs. 2 S. 2 u. 3 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2020 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2018 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.

 


Ktabg. Kleerbaum übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt für Landrat Dr. Schulze Pellengahr den Vorsitz des Kreisausschusses und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Landrat Dr. Schulze Pellengahr nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig