Sitzung: 18.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1482
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Satzung des
Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem
Gebiet der Fleischhygiene wird entsprechend Artikel 85 der Verordnung (EU)
2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates den Interessenvertretern für
eine Konsultation bekannt gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Konsultationsverfahren wie vorgeschlagen durchzuführen.
Ktabg. Vogelpohl schlägt zur Stärkung und finanziellen Entlastung der kleineren Betriebe die Staffel 1 aus § 3 der Satzung zu streichen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr und Dezernent Helmich weisen auf rechtliche Probleme hin, die aber bis zur endgültigen Entscheidung über die Satzung geklärt werden können. Hier – so Dezernent Helmich – handele es sich zunächst um die Durchführung des Konsultationsverfahrens. Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass es bereits jetzt eine gewisse Subvention der Kleinbetriebe gebe.
Ktabg. Schulze Esking bittet um Auskunft, ob ein Verzicht auf die teuren BSE-Untersuchungen möglich sei, geregelt in § 7 der Satzung.
Dezernent Helmich erklärt, dass diese Untersuchungen nur für aus bestimmten Ländern importierte Tiere notwendig seien und daher dieser Punkt nicht gestrichen werden könne, er aber kaum ins Gewicht falle.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
Anmerkung:
Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.