Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene wird entsprechend Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates den Interessenvertretern für eine Konsultation bekannt gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konsultationsverfahren wie vorgeschlagen durchzuführen.

 


Ktabg. Vogelpohl schlägt zur Stärkung und finanziellen Entlastung der kleineren Betriebe die Staffel 1 aus § 3 der Satzung zu streichen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr und Dezernent Helmich weisen auf rechtliche Probleme hin, die aber bis zur endgültigen Entscheidung über die Satzung geklärt werden können. Hier – so Dezernent Helmich – handele es sich zunächst um die Durchführung des Konsultationsverfahrens. Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass es bereits jetzt eine gewisse Subvention der Kleinbetriebe gebe.

 

Ktabg. Schulze Esking bittet um Auskunft, ob ein Verzicht auf die teuren BSE-Untersuchungen möglich sei, geregelt in § 7 der Satzung.

 

Dezernent Helmich erklärt, dass diese Untersuchungen nur für aus bestimmten Ländern importierte Tiere notwendig seien und daher dieser Punkt nicht gestrichen werden könne, er aber kaum ins Gewicht falle.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 Ja-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

Anmerkung:

 

Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.