Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt stellt zunächst die Entwicklung der Anzahl der Einrichtungen (Anlage 1) und der Wohnplätze (Anlage 2) in den Jahren von 2001 bis 2005 dar. Der Rückgang der vorhandenen Wohnplätze in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Vergleich der Jahre 2004 (998 Plätze) und 2005 (963 Plätze) sei darauf zurückzuführen, dass durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe vermehrt Außenwohngruppen initiiert worden seien. Die Darstellung der Altersstruktur in den Pflege- und Seniorenheimen zeige, dass über 70 v. H. der Heimbewohner 80 Jahre und älter seien (Anlage 3). FBL Schütt weist darauf hin, dass aus der Übersicht über die Belegungsstruktur der Pflege- und Seniorenheime (Anlage 4) ersichtlich sei, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 3 von 14 % im Jahr 2003 auf knapp 19 % im Jahr 2005 angestiegen sei.

FBL Schütt führt aus, dass die Personalausstattung der Pflegeheime im Kreis (Anlage 5) erfreulicherweise deutlich über der rechtlich geforderten Fachkraftquote von mindestens 50 % liege.

Im Jahr 2005 hätten insgesamt 44 heimaufsichtliche Prüfungen (Anlage 6) stattgefunden. Die gegenüber den Vorjahren geringere Zahl der Prüfungen komme dadurch zustande, dass in 2005 eine Reihe neuer Einrichtungen von der Heimaufsicht abgenommen werden mussten. Zur Vorgehensweise bei Heimprüfungen weist FBL Schütt darauf hin, dass die Praxis insoweit geändert worden sei, als die Ankündigung der heimaufsichtlichen Prüfung nicht mehr wie bisher vier Tage, sondern nur noch zwei Tage vor dem Termin erfolge. Die Anzahl der Beschwerden (Anlage 7) sei im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die insgesamt geringe Anzahl an Beschwerden sei darauf zurückzuführen, dass vor Ort ein gutes Beschwerdemanagement erfolge. Insgesamt seien die Betroffenen zufrieden mit den Leistungen der Einrichtungen im Kreis.

 

FBL Schütt führt weiter aus, dass im Zuge der Föderalismusreform auch für den Bereich des Heimrechts eine Verlagerung von Kompetenzen vom Bund auf die Länder beabsichtigt sei. Dies habe möglicherweise eine schnellere Entbürokratisierung zur Folge, könne aber auch Nachteile für die Qualität nach sich ziehen.

 

Mitglied Lammers bittet um Auskunft, ob die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen im Kreis in der Regel bereits vor ihrer Heimaufnahme im Kreis gelebt haben. AL Bleiker erklärt, dass ein in etwa ausgeglichenes Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises und solchen Personen aus anderen Regionen bestehe. FBL Schütt ergänzt, dass dies insbesondere nunmehr auch deshalb der Fall sei, weil auch in den umliegenden Gebieten wie z. B. im Kreis Steinfurt und insbesondere der Stadt Münster neue Einrichtungen gegründet worden seien.

 

Auf die Frage des Ktabg. Prof. Dr. Voß, inwieweit auf der Homepage des Kreises verstärkt und deutlicher auf die Einrichtungen im Kreisgebiet hingewiesen werden könne, teilt FBL Schütt mit, dass auf der Homepage unter den Stichworten „Gesundheits- und Sozialadressbuch“ und „Menschen + Pflege“ Informationen zu Einrichtungen vorgehalten werden. Es sei außerdem beabsichtigt, diese beiden Plattformen zukünftig zu verbinden.

 

Ktabg. Pieper fragt, ob zur konzeptionellen Beratung eines Einrichtungsträgers auch Fragen der Raumplanung gehören. FBL Schütt weist darauf hin, dass die klassische Investorenberatung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und vom Kreis Coesfeld (durch den Fachplaner Mohring) durchgeführt werde. Im Rahmen dieser Beratung würden auch Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte angesprochen.

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht wird zur Kenntnis genommen.