Förderung der Familienunterstützenden Dienste (FuD) durch den LWL;

hier:    Finanzierung des FuD „ Direkt“ in Lüdinghausen

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2006 ausführlich über den Antrag auf Förderung des FuD „Direkt“ berichtet worden sei. Hierzu verweist er auf die SV 7-0337/1. Der Kreistag habe, so berichtet FBL Schütt weiter, in seiner Sitzung am 15.02.2006 beschlossen, den gemeinsamen Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. und der Vestischen Caritas-Klinik GmbH im Haushaltsjahr 2006 einmalig mit 20.000 Euro zu unterstützen. Dieser Zuschuss sei zweckgebunden zur anteiligen Finanzierung der Leitungskraft.

Gleichzeitig sei beschlossen worden, dass eine Finanzierung durch den LWL angeregt werden sollte.

In Ausführung des Beschlusses habe der Landrat mit Schreiben vom 27.02.2006 und in einem persönlichen Gespräch mit dem Landesrat Herrn Dr. Baur am 28.02.2006 den Sachverhalt mitgeteilt und den LWL aufgefordert, sich an der Finanzierung des ambulanten Hilfesystems zu beteiligen. Es sei u.a. auf ein Projekt beim LV Rheinland verwiesen worden, der den Aufbau ambulanter Dienste für Menschen mit Behinderungen zur Vermeidung von stationären Hilfen fördere. Seitens Herrn Dr. Baur sei in dem Gespräch erklärt worden, dass zurzeit eine Unterstützung des ambulanten Hilfsangebotes nicht möglich sei. Generell sei eine solche Förderung nicht vorgesehen. Allerdings werde derzeit über eine Öffnungsklausel nachgedacht, bis Mitte des Jahres sollten diese Überlegungen abgeschlossen sein.

FBL Schütt erklärt, dass dann erneut im Ausschuss berichtet werde.

 

FBL Schütt führt weiter aus, dass mit Schreiben vom 10.04.2006 die Antragsteller „im Hinblick auf eine fundierte Antragstellung für das Folgejahr ... um Mitteilung (gebeten hätten), welche konkreten Erwartungen an den Träger des Dienstes gestellt werden.“

Die Verwaltung beabsichtige, die Antragsteller darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Beratungen zu dem jetzigen Antrag der Zuschuss nur einmalig für 2006 erfolgen solle. Für die Zukunft müssten Lösungen überlegt werden, die keinen Kreiszuschuss enthielten.

 

 

Zentrale Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF) durch die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

 

FBL Schütt teilt mit, dass die Aufgaben der KOF nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in NRW auf die örtlichen Träger (örtliche Fürsorgestellen) und den überörtlichen Träger  (Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband) aufgeteilt seien.

Allgemein sei zu beobachten, dass die Aufgaben der KOF sich rückläufig entwickelten, die Fallzahlen sänken stetig. Verschiedene Arbeitskreise hätten sich deshalb mit der Frage beschäftigt, ob die derzeitige Aufgabenverteilung auf zwei Ebenen noch erforderlich sei. Eine zentralisierte Sachbearbeitung durch eine einzige Behörde auf überörtlicher Ebene werde allgemein für sinnvoll gehalten.

Aus diesem Grund seien bereits einige Kreise an den LWL herangetreten und hätten die Möglichkeiten einer Aufgabenübertragung erörtert. Der Kreis Unna und der Märkische Kreis ständen bereits in konkreten Übergabeverhandlungen. Auch auf Münsterland-Ebene habe bereits ein erstes Sondierungsgespräch beim LWL stattgefunden. Teilgenommen hätten die Kreise Steinfurt, Warendorf und Coesfeld.

Festzustellen sei, dass es eine grundsätzliche Bereitschaft des LWL zur Aufgabenübernahme gebe. Rechtliche Bedenken seien inzwischen auch ausgeräumt worden. Erforderlich sei nach einem Rechtsgutachten des LWL ein konkreter Auftrag an den LWL, der erteilt werden könne, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen (z.B. Zweckmäßigkeit, sachlicher Zusammenhang, wohlverstandenes Interesse der Betroffenen).

Aufgrund des Gespräches würden derzeit beim Kreis Coesfeld die laufenden Fallzahlen und die derzeitigen Aufwendungen für die Sachbearbeitung ermittelt. Auch nach einer Übertragung würden die anteiligen Kosten des Kreises für die konkreten Hilfen (20 % Kreismittel, 80 % Bundesmittel) weiter aufzubringen und zu bewirtschaften sein. Für die Sachbearbeitung selber werde derzeit im Jahresdurchschnitt beim Kreis Coesfeld 0,2 Stellenanteil einer Vollzeitstelle vorgehalten.

In einer der nächsten Sitzungen werde, darauf weist FBL Schütt hin, über das Ergebnis dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung berichtet. Bis dahin sollten auch Gespräche mit Vertretern des Verbandes der Kriegsopfer (VdK) stattfinden.

 

 

Sachstandsbericht zum Projekt „ambulant vor stationär“

 

1.        Projektgruppe „Beratung und Information“

 

Ref’in Hesselmann führt aus, dass, nachdem der Kreistag am 15.02.2006 beschlossen habe, der Umstrukturierung der Pflegeberatung im Kreis Coesfeld zuzustimmen, sich die Projektgruppe vorrangig mit der Umsetzung dieses Auftrages beschäftigt habe. So seien in der letzten Sitzung die Kriterien für eine personelle Besetzung der Beratungsstelle erarbeitet worden, insbesondere habe es gegolten, geeignete Kriterien für ein Anforderungsprofil zu beschreiben.

Diese Arbeitsergebnisse lägen inzwischen vor. Es werde die Auffassung vertreten, dass die künftigen Mitarbeiter/innen ein weites Tätigkeitsfeld abdecken müssten.

Aufgabe der Beratungsstelle werde es sein, älteren und pflegebedürftigen Menschen eine konkrete Hilfestellung bei der Planung ihrer Versorgung zu bieten. Hierzu müssten Informationen zur pflegerischen Bedarfsdeckung, zur häuslichen Versorgung, zu Hilfsmitteln, zur Wohnraumanpassung und zu weiteren Aspekten vermittelt werden. Soweit andere Stellen eine weiterführende Beratung leisten könnten, sei der entsprechende Kontakt herzustellen. Der Beratungsstelle komme damit, neben der selbständigen Beratungstätigkeit in Form eines Fallmanagements, auch eine Koordinationsrolle zu. Es sei eine Vernetzung mit weiteren Beratungsangeboten herzustellen und auch zu pflegen. Ein weiteres Ziel werde auch in dem einzelfallweisen Angebot eines vertiefenden Case-Managements gesehen. Diese Aufgabe könne allerdings nur im Rahmen der personellen Kapazitäten wahrgenommen werden.

Um dem weiten Anforderungsprofil gerecht zu werden, solle die Stellenausschreibung ein breites Feld möglicher beruflicher Qualifikationen benennen. Anzusprechende Personen seien insbesondere Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte bzw. Personen mit vergleichbaren Qualifikationen. Die Projektgruppe halte es für geboten, auf Personen mit einschlägiger Berufserfahrung zu setzen.

 

Die Projektgruppe plane weiter eine Informationsveranstaltung für die Anbieter ambulanter und stationärer Leistungen im Kreisgebiet. Mit den Leitern der örtlichen Sozialämter und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle „Menschen und Pflege“ werde durch die Kreisverwaltung im Rahmen einer Sitzung am 05.05.2006 die Umstrukturierung des Beratungssystems besprochen und die zukünftige Aufgabenwahrnehmung abgestimmt.

 

Der Sachstand, die Planungen sowie das weitere Vorgehen der Projektgruppe seien in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 24.04.2006 erörtert und abgestimmt worden.

Die Vorschläge der Projektgruppe seien begrüßt worden.

 

2.        Umstrukturierung der Projektgruppe „ambulante Angebotslandschaft/Ehrenamtliche“

 

Ref’in Hesselmann trägt ferner vor, dass im Rahmen der bisherigen Projektarbeit festgestellt worden sei, dass eine klare thematische Abgrenzung der im Projekt aufzugreifenden Themen nicht umzusetzen sei. Es hätten sich Überschneidungen zwischen den Aufgabenfeldern der bereits eingesetzten sowie der geplanten Projektgruppen gezeigt.

Der Pflegekonferenz sei daher in der Sitzung am 15.03.2006 der Vorschlag unterbreitet worden, von der Einrichtung der zusätzlichen Projektgruppen mit den Aufgabenstellungen „pflegende Angehörige“ und „Demenz“ Abstand zu nehmen. Es solle vielmehr eine Bündelung der Aufgaben vorgenommen werden. Im Rahmen der Pflegekonferenz sei vereinbart worden, die Projektgruppen „pflegende Angehörige“ und „Demenz“ nicht einzurichten, sondern die Projektgruppe „ambulante Angebotslandschaft/Ehrenamtliche“ inhaltlich und personell zu erweitern. Die Projektgruppe solle die Themen der entfallenden Projektgruppen sowie die weiter ausgewiesenen Tätigkeitsfelder „Prävention“ und „Wohnen“ zusätzlich aufgreifen und im Zusammenhang behandeln.

Auch dieser Vorschlag der Verwaltung habe Zustimmung gefunden.