Ktabg. Willms führt aus, dass die Mitglieder ihrer Fraktion mit der Gehörlosenberaterin im Kreis Coesfeld, Frau Westermann, ein Gespräch über ihr Aufgabenfeld geführt hätten. In diesem Gespräch seien verschiedene Anregungen gegeben worden, die die Fraktionsmitglieder teils schon weitergegeben hätten und über die sie auch im Ausschuss sprechen wollten.

Ktabg. Willms trägt vor, dass auf kommunaler Ebene angeregt werden solle, in den größeren Städten wie Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen einem/einer Verwaltungsmitarbeiter/in anzubieten, sich in der Gebärdensprache ausbilden zu lassen, um als Kommunikationshelfer/in in der Behörde vor Ort tätig werden zu können. Sie weist darauf hin, dass die Zusage vom Sprecher der Bürgermeister, Herrn Borgmann, vorliege, dies in der nächsten Sitzung der Bürgermeister zu thematisieren. Ergänzend teilt sie mit, dass sich bei der Stadt Dülmen bereits eine Person in der Ausbildung befinde.

 

Vorsitzende Schäpers regt an, die Gehörlosenberaterin in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um ihr die Gelegenheit zu geben, ihren Aufgabenbereich vorzustellen.

 

Ktabg. Willms führt weiter aus, dass auf Landesebene auf den WDR eingewirkt werden solle, dass mehr Sendungen mit Untertitelung und Begleitung durch Gebärdendolmetscher ausgestrahlt werden sollten. Hier lägen die Zusagen von Herrn MdL Jostmeier und Herrn MdL Stinka vor, dieses Anliegen in den Fraktionen und bei den Vertretern des Rundfunkrates ins Gespräch zu bringen.

 

Nach einer Veranstaltung zum Behindertengleichstellungsgesetz sei deutlich geworden, dass Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes viele Bereiche umfasse und deshalb Thema in verschiedenen Ausschüssen sein werde, wie z. B. im Bauausschuss und dem Finanz-, Wirtschafts- und Kreisentwicklungsausschuss.

Ktabg. Willms stellt für die Fraktion folgende Fragen:

-      Wie setzt der Kreis Coesfeld „Barrierefreiheit“ im Sinne des Gesetzes für gehörlose Menschen um?

-      Gibt es möglicherweise eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter, die/der zu einer Fortbildung in Gebärdensprache bereit sei und die Aufgabe als Kommunikationshelferin/helfer übernehmen würde?

-      Ist es für die Verwaltung dann vorstellbar, ebenfalls eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in Gebärdensprache auszubilden?

-      Gibt es eine oder einen Behindertenbeauftragte/n im Kreis Coesfeld?

-      In diesem Jahr werde der Bericht der Behindertenbeauftragten des Landes vorgestellt. Inwieweit ist hier der Kreis Coesfeld involviert?

Ktabg. Willms bittet die Verwaltung ferner darum, über die Ergebnisse des Berichtes des Landesbehindertenbeauftragten zu berichten.

 

Ktabg. Pieper weist ergänzend darauf hin, dass bezüglich der Barrierefreiheit nicht ausschließlich auf Hörgeschädigte abgestellt werden dürfe. Der Begriff müsse weit ausgelegt werden und allgemein Sinngeschädigte umfassen.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass der Kreis den Anspruch auf Kommunikationshilfe im Einzelfall durch Honorarkräfte sicherstelle. Hierzu werde beim Kreis eine entsprechende Liste geführt.

Behindertenberater/-beauftragter sei der MA Brüggemann.

Der Kreis habe für den Bericht des Behindertenbeauftragten des Landes Daten aus den Städten und Gemeinden sowie des Kreises erhoben und weitergeleitet.

 

Eine ergänzende schriftliche Beantwortung der Anfragen wird zugesagt und der Niederschrift (Anlage 29) beigefügt.