Beschluss: Kenntnis genommen

AL Bleiker informiert über die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Neufälle, auch nach Kommunen gegliedert, zum Stand 24.04.2006 (Anlagen 24 - 26). Es sei festzustellen, dass auch eine Reihe von Leistungsberechtigten, denen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht hätten gewährt werden können, nunmehr aufgrund der günstigeren Vermögensfreigrenze oder dem Vermögensschutz eines angemessenen Pkw, Leistungen nach dem SGB II beantragt und auch gewährt bekommen haben.

 

AL Bleiker stellt die Anzahl der Vermittlungen auf den 1. Arbeitsmarkt dar (Anlage 27). Auf die Frage des Mitglieds Lammers, wie hoch die Arbeitslosenquote im Kreis sei, erklärt AL Bleiker, dass diese zurzeit bei 7,3 % liege und somit leicht gesunken sei. Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II hätten sich allerdings keine Veränderungen ergeben.

 

AL Bleiker gibt die Zahl der Teilnehmerzuweisungen zu den Bewerberforen bekannt (Anlage 28).

 

Vorsitzende Schäpers befürwortet eine Fortsetzung der Bewerberforen.

Ktabg. Havermeier fragt, ob es bereits eine Auswertung der Bewerberforen gebe. AL Bleiker teilt mit, dass dies zurzeit noch nicht der Fall sei, dass die Auswertung zu einem späteren Zeitpunkt gefahren werden solle.

 

FBL Schütt weist auf die Neuregelungen zu den Saisonarbeitskräften hin. Danach dürften nur noch 80 % der Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland kommen; weitere 10 % nur dann, wenn keine deutschen Arbeitskräfte zur Verfügung ständen. Mindestens 10 % dieser Arbeitsplätze müssten also mit deutschen Arbeitnehmern besetzt werden. Bisher hätten sich bereits 50 Leistungsberechtigte nach dem SGB II bereit erklärt, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern seien aufgenommen worden. Bei der Besetzung der Stellen werde auf die Freiwilligkeit gesetzt.

 

FBL Schütt teilt mit, dass zurzeit abgeklärt werde, ob die Ausbildungsplatzinitiative des Kreises fortgesetzt werde.

Befragungen von Maßnahmeteilnehmern unter wissenschaftlicher Betreuung seien in Vorbereitung, um künftig die Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der Teilnehmerzufriedenheit vergeben zu können.

Beabsichtigt sei auch, den regionalen Arbeitsmarkt stärker zu erforschen.

 

FBL Schütt trägt abschließend vor, dass zurzeit die unterschiedlichsten Kombi-Lohn-Modelle in der Diskussion seien. Das Land NRW habe ein NRW-Modell konzipiert. Kombi-Löhne sollten für langzeitarbeitslose Jugendliche und langzeitarbeitslose über 50-Jährige vorgehalten werden. Sobald konkrete Informationen vorlägen, werde sich der Kreis Coesfeld auch hier einbringen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.