Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppen                                                                             ab Seite

 

51.10

Prävention und Regelangebote

274

51.20

Hilfen zur Erziehung

287

51.30

Sonstige Leistungen

297

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                                6 Ja-Stimmen

                                                                1 Nein-Stimme

                                                                3 Enthaltungen

 


Vorsitzender Wobbe schlägt vor, den Entwurf des Haushaltsplanes nach Produktgruppen zu diskutieren.

 

51.10 Prävention und Regelangebote

Ktabg. Schäpers stellt kurz den SPD-Antrag, die Stufe 1 der Elternbeitragstabelle auf 49.000,01 € festzulegen, vor. Dez. Schütt weist darauf hin, dass dem Kreisjugendamt hierzu keine eigenen Daten vorliegen. Vielmehr müsse man diese bei der Citeq und bei den Kommunen anfordern. Zu bedenken gibt er, dass für die verbesserte Finanzausstattung der Träger der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der KiBiz-Reform landesweit Kosten in Höhe von 750 Mio. € kalkuliert wurden. Die Hälfte davon sollen die Kommunen tragen. Für den Kreis Coesfeld bedeutet dies allein voraussichtlich ein Mehrbedarf in Höhe von 3,75 Mio. € im Jahr. Daher habe man sich in der Sitzung im März dieses Jahres auch darauf verständigt, erst die Gesetzesänderung sowie deren finanziellen Auswirkungen abzuwarten, ergänzt Ktabg. Neumann. Ktabg. Dropmann findet den Antrag der SPD grundsätzlich unterstützenswert, jedoch müssten zunächst konkrete Zahlen ermittelt werden. Nach Einschätzung von Mitglied Schlütermann liegen die Probleme derzeit ganz woanders. So hätten Eltern zumeist Problem mit den Öffnungszeiten bzw. den derzeitig starren Vorgaben des KiBiz hinsichtlich der Buchungszeiten. Der Schwerpunkt sollte daher zunächst auf eine Erweiterung bzw. Flexibilisierung der Öffnungszeiten liegen. Laut Ktabg. Danielczyk gehe der Antrag der SPD durchaus in die richtige Richtung, man sollte jedoch zunächst abwarten, welche finanziellen Auswirkungen die KiBiz-Reform mit sich bringe.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Wobbe verständigen sich die Mitglieder auf folgenden Prüfauftrag für die Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftrag, bis zur Sitzung des Kreisausschusses die Kosten für den Wegfall der Stufen bis zu einem Bruttoeinkommen in Höhe von 49.000,00 € zu ermitteln.

 

51.30 Sonstige Leistungen

Vorsitzender Wobbe übergibt Ktabg. Danielczyk das Wort, welcher den Antrag der CDU, zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 € für den Kinderschutz einzustellen, vorstellt. Durch eine Qualifizierung der Mitarbeiter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit hätte man Fachleute direkt vor Ort. Ktabg. Dropmann fragt an, was aktuell auf Landesebene zu diesem Thema geplant sei. Dez. Schütt führt aus, dass durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Impulspapier zur Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgelegt wurde. Neben einer Landesfachstelle sollen demnach u.a. durch die Landesjugendämter und Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen auch aktualisierte Empfehlungen zum Kinderschutz und zur Prävention von und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt vereinbart werden. Ktabg. Schäpers erinnert an den Antrag des Kinderschutzbundes auf Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt und die entsprechenden politischen Beratungen hierzu. Die SPD sehe weiterhin die Notwendigkeit einer Fachstelle gegen Gewalt und würde daher den Antrag stellen, dass unter dem Produkt 51.30.01 hierfür 120.000 € bereitgestellt werden. Ktabg. Neumann unterstützt den Antrag der CDU. Aus seiner Sicht sei es sinnvoller, die Fachkräfte vor Ort weiter zu qualifizieren als eine zentrale Fachstelle einzurichten. Dem schließt sich Mitglied Schmitz an. Er stellt in Frage, inwiefern eine zentrale Kinderschutzstelle sinnvoller sein kann als geschulte Fachleute vor Ort. Ergänzend weist er darauf hin, dass auch ohne besondere Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft alle Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung zu einer Meldung nach § 8 a SGB VIII verpflichtet seien. Auch Ktabg. Zanirato unterstützt den Antrag der CDU. Ktabg. Dropmann schlägt vor, über beide Anträge getrennt abzustimmen.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den CDU-Antrag, 30.000 € im Produkt 51.30.01 für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den offenen Jugendeinrichtungen bereitzustellen, abstimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Antrag der SPD, weitere 120.000 € für eine Fachstelle gegen Gewalt bereitzustellen, wurde bei 3 Ja Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Des Weiteren stellt Ktabg. Neumann für die UWG den Antrag, den Zuschussbedarf des Jugendamtes zur Haushaltskonsolidierung und -disziplinierung um 1 Mio. € zu reduzieren.

Hierzu führt Dez. Schütt aus, dass der erste Entwurf des Haushaltes gemeinsam mit der Verwaltungsleitung kritisch besprochen und im Anschluss in einigen Bereichen reduziert wurde. Im Rahmen der Ansatzplanung wurden keine zusätzlichen Kita-Plätze eingeplant, bei den Elternbeiträgen wurden bewusst keine Einkommensverluste durch Einführung des zweiten beitragsfreien Kita-Jahres eingeplant und es wurde größtenteils auf die Einplanung von Preissteigerungen verzichtet. Daher könne er eine weitere Kürzung nicht gutheißen. Der Antrag wurde sodann mit einer Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                                6 Ja-Stimmen

                                                                1 Nein-Stimme

                                                                3 Enthaltungen