Dez. Schütt erläutert die als Tischvorlage ausgeteilte Sitzungsvorlage und berichtet unter Bezugnahme auf den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2019 über die Umsetzung des § 16i SGB II im Kreis Coesfeld.

Ktabg. Kiekebusch erkundigt sich, weshalb bisher kaum Wirtschaftsunternehmen als Arbeitgeber im Rahmen des § 16i SGB II involviert seien. Dez. Schütt erklärt, dass die Schwierigkeit darin bestehe, Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, sich auf Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen einzulassen und eine etwaige Minderleistung durch eine Mehrarbeit im Rahmen der Einarbeitung auszugleichen. Die Sorge, dass die nach § 16i SGB II geförderten Stellen reguläre Arbeitsplätze verdränge, habe sich allerdings nicht bestätigt. AL Schenk ergänzt, dass die Reaktion der Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft tatsächlich momentan noch sehr verhalten sei. Es werde laufend versucht, Arbeitgeber durch Bewerbung der Fördermöglichkeiten zu aquirieren. Bspw. sei das Modell der geförderten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen auf der Arbeitgebermesse im Oktober 2019 in Nottuln vorgestellt worden, um so Kontakte zu knüpfen und den Sorgen der Arbeitgeber zu begegnen.

 

Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, ob es Anschlussfördermöglichkeiten gebe, erläutert MA Oehrle, dass eine Förderung nach § 16i SGB II für eine Person bis zu fünf Jahre lang erfolgen könne, auch wenn in der Zeit ein Arbeitgeberwechsel erfolge.

 

AL Schenk verweist hinsichtlich weiterer Informationen auf den ausgelegten Flyer zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16i SGB II (siehe Anlage 5).