Beschluss: Kenntnis genommen

MA Bölte stellt anhand der in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Präsentation das Sanierungs- und Rückbaukonzept für die ehemalige Astrid-Lindgren-Schule vor. Er geht dabei ausführlich auf die Ergebnisse der durchgeführten Bauschadstofferhebung und ihre Folgen für die Nutzung ein. Aufgrund der Überdeckung war für die bisherige Schulnutzung keine Gefährdung gegeben. Bei den nun geplanten Baumaßnahmen für eine Umnutzung der Fläche zu Wohnzwecken bzw. zur Errichtung einer Kindertagesstätte ist eine Sanierung der Fläche jedoch zwingend erforderlich. Zur Frage der Finanzierung erläutert MA Bölte die beiden unterschiedlichen Förderalternativen über die Bezirksregierung und über das Sonderprogramm des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV). Bei der Variante über das Sonderprogramm ist eine Förderung in Höhe von 100 % möglich, sofern die Sanierung ausschließlich zum Zwecke einer Wohnbebauung erfolgt.

 

Ktabg. Koch führt aus, dass man sich in der CDU-Fraktion aufgrund der Kürze der Zeit nur ansatzweise mit dem Thema habe beschäftigen können. Er möchte wissen, bis wann geklärt werden könne, ob und in welcher Höhe die Förderung über das Sonderprogramm bewilligt wird.

 

MA Bölte erläutert, dass sich diese Frage zurzeit noch nicht abschließend beantworten lasse. Die Verwaltung habe den Antrag gestellt und der Vorstand des AAV tage am 11.03.2020. Eventuell liege bereits dann eine Entscheidung vor, spätestens jedoch in der Folgesitzung im Juni dieses Jahres. Falls diese Fördervariante nicht zum Tragen komme, könne die Förderung über das reguläre Landesprogramm beantragt werden. Auch hier gebe es zwar noch keine Garantie, aber gute Aussichten auf die Bewilligung der Förderung.

 

Ktabg. Koch spricht sich dafür aus, noch nicht über die Maßnahme zu beschließen, sondern erst im Kreisausschuss oder Kreistag einen Beschluss zu fassen, wenn nähere Informationen zur Förderung vorliegen.

 

SB Spiekermann-Blankertz erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Förderung nach dem regulären Landesprogramm und möchte wissen, ob hierzu das Vorliegen einer Entscheidung im 1. Quartal realistisch erscheint.  MA Bölte entgegnet, dass dies mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes zusammenhänge und eine verbindliche Aussage nicht möglich sei. Üblicherweise würden solche Entscheidungen aber im April getroffen.

 

Zur Förderung nach dem Sonderprogramm fragt SB Spiekermann-Blankertz nach, ob der Bau einer Kindertagesstätte bei einer Inanspruchnahme dieses Programms ausgeschlossen sei.

 

KD Dr. Tepe erläutert hierzu, dass dieses Sonderprogramm im Jahr 2015 / 2016 aufgrund der Flüchtlingswelle aufgelegt worden sei und für die Errichtung von Wohnunterkünften dienen sollte. Für die aufgrund der Entspannung der Flüchtlingssituation noch freien Mittel aus dem Programm liege eine Vielzahl von Anträgen vor, die nach dem Fortschritt der Bearbeitungsreife mit dem Vorstand des AAV abgestimmt werden. Das Programm sei seinerzeit tatsächlich ausschließlich für die Wohnbebauung aufgelegt worden. Der Geschäftsführer des AAV habe gegenüber KD Dr. Tepe jedoch zugesichert, die Frage, ob und inwieweit der Bau einer Kindertagesstätte förderschädlich wäre, mit dem zuständigen Umweltministerium zu erörtern. Die entsprechende Rückmeldung stehe noch aus, zurzeit könne man jedoch nicht davon ausgehen, dass die Kindertagesstäte förderfähig wäre. Dies würde natürlich die Frage aufwerfen, wie mit dem Grundstück insgesamt umzugehen ist.

 

KD Dr. Tepe macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich, dass das Planungsrecht für die Maßnahme eindeutig bei der Stadt Lüdinghausen liege, und die Verwaltung sowohl mit Herrn Bürgermeister Borgmann als auch den weiteren Beteiligten an einer für alle Seiten guten Lösung arbeite.

Zu der in der Vorlage angesprochenen Beteiligung der Stadt Lüdinghausen an den Kosten der Altlastensanierung möchte SB Spiekermann-Blankertz wissen, inwieweit es hier schon Ergebnisse gibt.

 

KD Dr. Tepe entgegnet, dass hierüber bereits Gespräche mit der Stadt geführt wurden, zurzeit aber noch unterschiedliche Standpunkte in der Bewertung dieser Frage vorliegen. Unabhängig von der rein ordnungsrechtlichen Einordnung der Frage hoffe man jedoch auf eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Lüdinghausen.

 

SB Nawrocki möchte wissen, ob es möglich sei, den Bau der Kindertagestätte im Förderantrag unberücksichtigt zu lassen und ausschließlich die Förderung für den Bereich der späteren Wohnbebauung zu beantragen. KD Dr. Tepe hält eine solche Herausparzellierung einzelner Bereiche rechtlich und mit Blick auf die Akzeptanz bei den Fördergebern für schwierig.

 

SB Nawrocki nimmt Bezug auf die im Vortrag erwähnten früheren Gutachten und fragt, aus welchem Grund nun ein weiteres Gutachten erstellt wurde und welche Unterschiede zwischen den Ergebnissen bestehen.

 

MA Bölte erläutert, dass die ersten beiden Gutachten aus den Jahren 1993 und 1995 durch den Kreis als Untere Bodenschutzbehörde im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben beauftragt wurden. Dabei ging es aufgrund des Altlastenverdachts um eine Gefahrenermittlung für die seinerzeit aktuelle Schulnutzung. Für diesen Zweck wurde ausschließlich der obere Bodenhorizont untersucht. Eine Gefährdung für die Schulnutzung wurde in den Gutachten verneint. Die Frage, wie weit die Altablagerung im Boden reicht und ob eine Gefährdung für das Grundwasser vorliegt, wurde dabei jedoch nicht abschließend geklärt. Für eine künftige Umnutzung des Grundstücks war somit eine weitere Begutachtung erforderlich, mit der zudem auch die Bauschadstoffe des Gebäudes erfasst werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Vogt teilt MA Bölte mit, dass zu den in der Vorlage genannten Bodensanierungskosten die Abrisskosten für das Gebäude in Höhe einer niedrigen sechsstelligen Summe hinzukommen.

 

SB Spräner erkundigt sich danach, ob in der Frage der Altlastensanierung auch ein Austausch mit den Eigentümern der benachbarten Wohngrundstücke stattgefunden hat und ob diese Grundstücke auch untersucht wurden. MA Bölte bestätigt, dass der Kreis als Untere Bodenschutzbehörde auch in diesen Bereichen eine Gefahrenermittlung durchgeführt hat. Altablagerungen waren auch dort vorhanden, allerdings konnte eine Gefährdung aufgrund der ausreichenden Überdeckung in diesen Bereichen ausgeschlossen werden. In einem Fall ist beim Neubau einer Doppelhaushälfte als Hinterbebauung hingegen eine Altlastansanierung duchgeführt worden, an der sich die Stadt Lüdinghausen auch kostenmäßig beteiligt hat.

 

Ktabg. Koch sieht sich in den Wortmeldungen bestätigt, dass vor allem hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung der Maßnahme durch Fördermittel noch Beratungsbedarf bestehe und bekräftigt insofern seinen Vorschlag, erst im Kreisausschuss bzw. Kreistag nach Vorlage der noch fehlenden Informationen einen Beschluss zu fassen. Die Ausschussmitglieder folgen diesem Vorschlag ohne förmliche Abstimmung. 

 

KD Dr. Tepe teilt abschließend mit, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag im Wege einer Strichvorlage für die weitere Beratung noch um einen vierten Punkt ergänzen möchte, wonach die WBC mit der Planung und Durchführung der gesamten Maßnahme im Wege einer Inhouse-Vergabe beauftragt wird.