Sitzung: 09.05.2006 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0410
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die Verpflichtung zur Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte wird gem. § 3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitungsgesetz – TierNebG durch Beleihung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt erfüllt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig