Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Verpflichtung zur Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte wird gem. § 3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitungsgesetz – TierNebG durch Beleihung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt erfüllt.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig