Sitzung: 11.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1654
Beschluss:
Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2020/21 wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Landesmittel beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans zu beantragen,
- die Überschreitung der in § 33 Abs. 3 KiBiz (n.F.) genannten Begrenzung auf vier Prozentpunkte bei der Obersten Landesjugendbehörde zu beantragen,
- für 230 Kinder in Kindertagespflege einen Landeszuschuss nach § 24 KiBiz (n.F.) zu beantragen,
- 75 Kindertagespflegepersonen für die Landesförderung der Fachberatung in der Kindertagespflege zu melden.
Frau Benson stellt anhand der beigefügten Präsentation die Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020/21 vor.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10
Ja-Stimmen