Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2020/21 wird beschlossen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. die Landesmittel beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans zu beantragen,
  2. die Überschreitung der in § 33 Abs. 3 KiBiz (n.F.) genannten Begrenzung auf vier Prozentpunkte bei der Obersten Landesjugendbehörde zu beantragen,
  3. für 230 Kinder in Kindertagespflege einen Landeszuschuss nach § 24 KiBiz (n.F.) zu beantragen,
  4. 75 Kindertagespflegepersonen für die Landesförderung der Fachberatung in der Kindertagespflege zu melden.

Frau Benson stellt anhand der beigefügten Präsentation die Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020/21 vor.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

                                                                10 Ja-Stimmen