Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet über den aktuellen Stand der mit Corona infizierten Personen und wie diese sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilen. Weiter führt er aus, dass man mit einem weiteren Anstieg der Fälle von mit Corona infizierten Personen rechnen müsse. Derzeitig müsse man „auf Sicht fahren“, weshalb täglich der Krisenstab tage.


Mitteilungen des Landrats

Coronavirus:

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet über den aktuellen Stand der mit Corona infizierten Personen und wie diese sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilen. Weiter führt er aus, dass man mit einem weiteren Anstieg der Fälle rechnen müsse. Derzeitig müsse man „auf Sicht fahren“, weshalb täglich der Krisenstab tage.

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2019:

Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahr 2019 folgenden Einnahmen erhalten habe:

 

Sparkasse Westmünsterland                                                                           8.230,00 €

(Verwaltungsrat, Hauptausschuss, Risikoausschuss,

Zweckverbandsversammlung, Beirat)

 

WohnBau Westmünsterland eG                                                  1.644,00 €

 

Kommunale Siedlungs- und Wohnbau mbH                                                   72,00 €

 

INCA Technologiezentrum                                                                                    60,00 €

 

Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis                                                   150,00 €

Coesfeld GmbH (WBC)  

 

Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur                             150,00 €

Förderung regenerativer Energien mbH (GFC)

 

 

Gemäß § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 10.022,11 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

 

Für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 S. 3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend die folgenden Höchstgrenzen:

1. für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 25.055,28 Euro,

2. für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 20.044,22 Euro,

3. für das einfache Mitglied und die beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 15.033,17 Euro.

Der Betrag von 15.033,17 € wurde im Jahr 2019 nicht überschritten.

 

Die nachfolgende Mitteilung wurde in der Sitzung nicht verlesen, sie soll gleichwohl allen zur Kenntnis gegeben werden:

Aktueller Sachstand zum Radaktionstag 2020:

 

Im Rahmen des für den 17.03. angesetzten und dann kurzfristig abgesagten AfFWuK sollte über den aktuellen Sachstand zum Radaktionstag berichtet werden (SV-9-1622).

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist mehr als fraglich, ob der Radaktionstag am 10. Mai stattfinden wird. Ein finaler Entschluss wurde noch nicht gefasst. Dies soll in engem Austausch mit der Gemeinde Senden erfolgen. Es wird vorgeschlagen, den Radaktionstag in jedem Falle im kommenden Jahr analog zu den bisherigen Planungen nachzuholen, um die sehr zeitintensive Konzipierung des Events – angedockt an das Sendener Maifest – wieder aufgreifen zu können.

 

Ebenfalls abgesagt wurde die für den 29. März terminierte Fahrrad-Cargo-Messe am Standort der Kreisverwaltung. Auch die Durchführung des Stadtradelns ab 1. Mai im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten muss voraussichtlich ausfallen.