Ktabg. Vogelpohl fragt, ob Fraktionssitzungen auch digital stattfinden dürften und ob die Ratsaufstellung per Briefwahl möglich sei.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält eine digital durchgeführte Fraktionssitzung für zulässig. In wie weit eine Ratsaufstellung per Briefwahl zulässig sei, könne er so spontan nicht beantworten. Dies hinge sicherlich auch von der Satzung seiner Partei ab, die er aber nicht kenne.

 

Ktabg. Höne berichtet, dass das für Wahlen zuständige Innenministerium und das MHKBG verschiedene Szenarien durchspielten, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Kommunalwahlen habe. Mitte bis Ende April würde man hierzu mehr wissen.

 

 

Anmerkung:
Mit Datum vom 19.03.2020 hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen einen klarstellenden Erlass an die Wahlleitungen für die Kommunalwahl 2020 übermittelt. Dieser wird den Parteien gesondert übermittelt.