Zur Sitzung lag eine schriftliche Anfrage des Mitglieds Frau Anne Willing-Kertelge vom 12.05.2006 vor.

 

 

 

Anne Willing-Kertelge

Nelly-Sachs-Str. 21

59348 Lüdinghausen

02591-792094

 

 

 

 

Vorsitzende des JHA

Im Kreis Coesfeld

Frau Haselkamp

                                                                                                                                    12.05.06

 

 

 

 

 

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld

 

 

 

Sehr geehrte Frau Haselkamp,

 

der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. September 2005 (SV-7-0249) einstimmig beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Entwurfs für einen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Coesfeld einzurichten. Dies ist inzwischen erfolgt. Ich selbst arbeite in dieser Arbeitsgruppe mit. Der Beschluss sah vor, einen ersten Entwurf in der JHA-Sitzung vom 01.06.06 vorzulegen.

 

Zwei Treffen der Arbeitsgruppe wurden von Seiten der Verwaltung – zunächst ohne Angabe von Gründen, bzw. aus „organisatorischen“ Gründen - abgesagt. Im letzten JHA informierte Herr Schütt darüber, dass der Entwurf nicht – wie geplant – in der Sitzung vom 01.06.06 vorgelegt wird, sondern sich die Arbeit verzögert. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Planungssicherheit der Träger dennoch gewährleistet werden soll. Die Überarbeitung der bestehenden Richtlinien mit einer Finanzierungszusage für die Träger ist dafür sicher eine Möglichkeit.

 

In der Arbeitsgruppe „Jugendförderplan“ besteht seitens der freien Träger eine große Bereitschaft sich zu engagieren. Mit nicht unerheblichen Stunden ihrer MitarbeiterInnen bringen diese ebenfalls – nicht nur fachliche – Ressourcen in den Prozess mit ein. Die gute Arbeitsatmosphäre, die in der Arbeitsgruppe herrscht, wird aber gefährdet, wenn sich der Prozess über Gebühr in die Länge zieht. Der Planungsauftrag und Zeitplan war klar im o.g. Beschluss beschrieben, darauf haben sich alle Träger eingestellt.

 

Wenn, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, verfahren werden soll, stellen sich verschiedene Fragen:

 

In bezug auf den Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Coesfeld:

  • Welcher neue Zeitplan ist vorgesehen? Wann soll ein Entwurf vorgelegt werden?
  • Mit welchem Stundenanteil ist insbesondere Sozialhilfeplaner Herr Mohring, aber auch der Jugendpfleger Herr Werremeier für die Arbeit an einem Kinder- und Jugendförderplan „freigestellt“. Da in den vergangenen Jahren kaum Zeit in jugendhilfeplanerische Prozesse für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit investiert worden ist, können wir bei der Erstellung eines Entwurfes nicht auf entsprechende Daten zurückgreifen. Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung existiert aber schon seit mehr als 15 Jahren. In vergleichbaren Kreisen sind sowohl für Jugendhilfeplanung als auch in der Jugendpflege weitaus höhere Zeitkapazitäten vorhanden. Die gesetzliche Verpflichtung aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW sieht vor, dass ein Jugendförderplan eigentlich schon für 2006 existieren soll. Ohne eine Ausweitung der zeitlichen Ressourcen in der Verwaltung und eine Prioritätensetzung an dieser Stelle wird es kaum möglich sein, einen qualitativen Jugendförderplan für das Jahr 2007 aufzustellen.

 

In bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien:

 

  • Wer überarbeitet die Richtlinien?
  • Wie erfolgt eine Trägerbeteiligung an der Richtlinienüberarbeitung?
  • Welche Geltungsdauer sollen die Richtlinien haben?
  • Welche finanziellen Ressourcen sind für die einzelnen Positionen vorgesehen? Wie erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung der einzelnen Positionen?
  • Welche Pläne gibt es in bezug auf die Förderung der Lebenshilfe Senden e.V.? Der Verein hat für das Jahr 2006 noch einmal eine Ausweitung der finanziellen Förderung erhalten, mit der Perspektive, dass demnächst der Jugendförderplan erstellt wird und darin die Situation der Behinderten einfließen soll.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, erkennbare Bedarfe neu aufzunehmen, z.B. Problematik der Schulverweigerung?
  • Was ist mit finanziellen Mitteln für die Arbeitsfelder Jugendsozialarbeit und Jugendschutz? Erhält das Havixbecker Modell weiterhin seine Zuschüsse für Beratung, Einzelmaßnahmen und BOS?

 

 

Es ist sicher auch eine Frage an den Jugendhilfeausschuss, wie stark wir die Umsetzung unserer eigenen Beschlüsse einfordern. Deshalb bitte ich Sie, diese Anfrage in der nächsten JHA-Sitzung zu berücksichtigen und die gestellten Fragen zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 


Anne Willing-Kertelge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FBL 2 Schütt gibt in der Sitzung wie folgt Antwort auf die Anfrage der Frau Willing-Kertelge:

 

 

 

 

 

 

 

Schriftliche Stellungnahme

zur Anfrage des JHA-Mitglieds Anne Willing-Kertelge vom 12.05.2006

bzgl. der Aufstellung des Kinder- und Jugendföderplans

 

 

I. Zitat im 3. Absatz der einleitende Ausführungen:

“Die gute Arbeitsatmosphäre, die in der Arbeitsgruppe herrscht, wird aber gefährdet, wenn sich der Prozess über Gebühr in die Länge zieht. Der Planungsauftrag und Zeitplan war klar im o.g. Beschluss beschrieben, darauf haben sich alle Träger eingestellt.“

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Der ursprüngliche Zeitplan war – wie auch durch den JHA in der Sitzung am 29.09.2005 beschlossen – tatsächlich so ausgerichtet, dass am 01.06.2006 dem JHA ein Entwurf für den Kinder- und Jugendförderplan vorgelegt wird.

In der Zeit von November 2005 bis März 2006 ist in mehreren Sitzungen der AG „Kinder- und Jugendförderplan“ der Planungsansatz konkretisiert worden. Die daraus resultierende Breite der Themenfelder war zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch nicht absehbar.  Daraus folgte auch, dass der Planungsaufwand für alle Beteiligten – insbesondere jedoch für die beiden Projektbetreuer im Kreisjugendamt  - nicht im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen zu bewältigen war. Dies war auch begründet mit einer weiterhin hohen Arbeitsdichte in den weiteren Aufgabenfeldern der betroffenen Mitarbeiter. Diese ergriffen daher selbst die Initiative, um auf eine Verschiebung des Zeitpunkts für die Vorlage eines Planentwurfs hinzuwirken. Der enge Zeitrahmen wurde zudem durch Mitglieder der Arbeitgruppe aufgrund der eigenen Wahrnehmung bestätigt, bzw. durch eine stetig geringer werdende Teilnahmequote an den Sitzungen belegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Fragen in Bezug auf den Kinder- und Jugendförderplan

 

1.Welcher neue Zeitplan ist vorgesehen? Wann soll ein Entwurf vorgelegt werden?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Der neue Zeitplan ist so ausgelegt, dass im JHA am 19.10.06 ein Zwischenbericht vorgelegt werden soll. Dieser soll eine Bestandsaufnahme der Angebotslandschaft und der planerischen Rahmendaten in den Modellkommunen Nottuln und Nordkirchen beinhalten. Ausgehend von dieser Sitzung ist vorgesehen,  einen realsierbaren Zeitplan bis zur Vorlage des Planentwurfs vorzuschlagen und festzulegen.

  

2. Mit welchem Stundenanteil ist insbesondere Sozialhilfeplaner Herr Mohring, aber auch der Jugendpfleger Herr Werremeier für die Arbeit an einem Kinder- und Jugendförderplan „freigestellt“.

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Grundsätzlich ist der Umfang und die Form des Einsatzes von Mitarbeiter der Kreisverwaltung bezüglich bestimmter Projekte eine intern zu regelnde, organisatorische Fragestellung. Der Einsatz soll jedoch in der Form gestaltet werden, dass die o.g. Zeitschiene gesichert ist. Dabei gilt weiterhin die Aussage in der Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Kinder- und Jugendförderplans, wonach die Arbeiten im Rahmen der Priorisierung von Aufgaben erledigt werden sollen. Als Risikofaktor verbleibt jedoch, dass der Aufwand und die Dringlichkeit weiterer Tätigkeitsfeldern nicht immer absehbar sind.

 

3. Der Aussage, dass  in den vergangenen Jahren kaum Zeit in jugendhilfeplanerische Prozesse für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit investiert worden ist“ , muss widersprochen werden.

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Allein schon im Rahmen des Modellprojektes „Jugendhilfestrategien 2010“ im Zeitraum von 2001 bis 2005 wurde erheblich in „jugendhilfeplanerische“ Prozesse investiert. Dieser Einsatz erfolgte nicht allein durch den Jugendhilfeplaner, sondern auch durch weitere Verwaltungskräfte und Externe. Dabei gilt allerdings auch festzuhalten, dass die Jugendförderung nicht alleiniger Bestandteil der Jugendhilfeplanung ist, war und sein wird. Gerade in den Bereichen der Kindertagesbetreuung aber auch in Zusammenhang mit der Geschäftprozessoptimierung im Bereich des ASD gibt es erhebliche Herausforderungen an die Jugendhilfeplanung. Die Tatsache, dass im Rahmen des Jugendförderplans nicht auf entsprechende Daten zurückgegriffen werden kann, ist auch darauf zurück zu führen, dass übergeordnete „planerische“ Ansätze nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt haben. Als Beispiel sei hier der Wirksamkeitsdialog zu nennen. 

 

4. „Die gesetzliche Verpflichtung aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW sieht vor, dass ein Jugendförderplan eigentlich schon für 2006 existieren soll. Ohne eine Ausweitung der zeitlichen Ressourcen in der Verwaltung und eine Prioritätensetzung an dieser Stelle wird es kaum möglich sein, einen qualitativen Jugendförderplan für das Jahr 2007 aufzustellen.“

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die gesetzliche Vorgabe nennt zwar einen Termin für die Vorlage, macht aber nur sehr unverbindliche Aussagen zu Form und Inhalt der Planung. Dies führt z.B. dazu, dass in anderen Jugendämtern überhaupt keine zusätzlichen Aktivitäten für die Erarbeitung eines Kinder- und Jugendförderplans entwickelt werden. Der gesetzlichen Vorgabe gem. § 15 Abs 4. KJ FöG, einen Förderplan für 2007 vorzulegen, wird daher vorläufig auf dem Wege der Überarbeitung der Richtlinien unter Einbeziehung einer verlässlicheren Finanzzusage Rechnung getragen.     

 

 

II. Fragen in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien

 

1.      Wer überarbeitet die Richtlinien?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die Richtlinien werden durch das Kreisjugendamt überarbeitet und  dem Jugendhilfeausschuss am 19.11.2006 zum Beschluss vorgelegt

 

2.      Wie erfolgt eine Trägerbeteiligung an der Richtlinienüberarbeitung?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die Information der AG 78 erfolgt zu gegebener Zeit. Die weitere Trägerbeteiligung erfolgt über die Repräsentanz der Träger im JHA.

 

 

3.      Welche Geltungsdauer sollen die Richtlinien haben?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die Festlegung der genauen Geltungsdauer erfolgt im Rahmen der Überarbeitung. Sie erfolgt in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben.

 

4.      Welche finanziellen Ressourcen sind für die einzelnen Positionen vorgesehen? Wie erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung der einzelnen Positionen?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die Festlegung der finanziellen Ressourcen erfolgt im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien. Sie erfolgen auf Grundlage des finanziellen Handlungsrahmens im Haushalt des KJA.

 

5.      Welche Pläne gibt es in bezug auf die Förderung der Lebenshilfe Senden e.V.? Der Verein hat für das Jahr 2006 noch einmal eine Ausweitung der finanziellen Förderung erhalten, mit der Perspektive, dass demnächst der Jugendförderplan erstellt wird und darin die Situation der Behinderten einfließen soll.

6.      Welche Möglichkeiten gibt es, erkennbare Bedarfe neu aufzunehmen, z.B. Problematik der Schulverweigerung?

7.      Was ist mit finanziellen Mitteln für die Arbeitsfelder Jugendsozialarbeit und Jugendschutz? Erhält das Havixbecker Modell weiterhin seine Zuschüsse für Beratung, Einzelmaßnahmen und BOS?

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung:

Die Fragen 5 – 7  werden als Anregung in die Überarbeitung der Richtlinien einfließen. 

 

 

 

 

 

 

 

Ktabg. Pieper sieht die Verantwortung für die Personalsituation des Jugendamtes beim Jugendhilfeausschuss und bittet deshalb die Verwaltung, die Personalsituation des Jugendamtes darzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haselkamp                                                                                           Fricke

Vorsitzende                                                                                          Schriftführer