Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für die Kindergartenjahre 2006/2007 und 2007/2008 wird unter Berücksichtigung der Änderungen aus der „Ergänzungslieferung“, Stand 25.04.2006, (Anlage 1) beschlossen.

Der Beschluss erfolgt einschließlich der Planungen für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2006/2007 (Seite 59 – 84 des Kindergartenbedarfsplanes), die die Grundlage für die Ausbaustufe nach § 24 a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (SV-7-0389) bilden.


 

 

FBL 2 Schütt gibt ein kurze Darstellung zu den vor der Sitzung ausgegebenen Stellungnahmen der Gemeinden Havixbeck und Rosendahl ab. Weiterhin teilt er mit, dass in Lüdinghausen eine Gruppe geschlossen würde, dafür in Nottuln zum 01.12.2006 eine weitere Gruppe eröffnet würde.

 

Ktabg. Balster gibt den Hinweis, die Tagesordnung besser in anderer Reihenfolge zu beraten. TOP 3 und TOP 5 der Tagesordnung sollten gemeinsam beraten werden. Beides würde so eng zusammenhängen, dass es nicht getrennt voneinander beraten werden könne.

 

FBL 2 Schütt gibt daraufhin den Hinweis, dass der Bedarfsplan zwingend aufzustellen sei.

 

AL’in Dülker erklärt dazu, es gäbe zwei gesetzliche Aufträge, es könne aber durchaus beides gemeinsam diskutiert werden. Der Stufenplan müsse aber für sich entschieden werden. Bei TOP 3 ginge es insbesondere um den Kindergartenbedarfsplan und die damit zusammenhängende Bedarfsermittlung. Der TOP 5 befasse sich demgegenüber mit den Ausbaustufen.

 

Ktabg. Pieper möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie die Verwaltung mit der Stellungnahme der Gemeinde Rosendahl umgeht. Hier sei der Bedarfsplan angezweifelt worden. Die Gemeinde Rosendahl sei der Auffassung, dass eine Bedarfsabfrage durchgeführt werden solle. Wie wird mit dem Vorschlag der Gemeinde umgegangen?

 

Genau diese Vorgehen sei mit der Gemeinde Rosendahl so abgesprochen, erklärt MA Falke. Im Herbst des Jahres gäbe es Gespräche mit der Gemeinde Rosendahl, im Anschluss daran sollen über die Tageseinrichtungen die Bedarfe erhoben werden.

 

Ktabg. Balster fragt nach, warum nicht bei allen Gemeinden eine Bedarfsabfrage durchgeführt werde.

 

Ktabg. Neumann fragt ergänzend nach, ob in der nächsten Sitzung der Bedarf vorgelegt werden könne.

 

Es handelt sich um eine grundsätzliche Entscheidung erklärt AL’in Dülker. Diese Angelegenheit sei bereits Thema im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss gewesen. Dass Bedarf vorhanden sei, könne unterstellt werden. Ziel sei es, so schnell als möglich in die Versorgung einzutreten. Der Aufwand für eine Bedarfsabfrage bei allen Eltern wäre zu hoch und die Ergebnisse einer Bedarfserhebung seien voraussichtlich nicht verwertbar, da spekulative Bedarfsanmeldungen zu falschen Erkenntnissen führen können.

 

FBL 2 Schütt verweist auf den Beschluss, bis 2010 eine Bedarfsdeckung zu erreichen.

 

MA Mohring teilt mit, dass im Kreis Borken eine Abfrage durchgeführt worden sei. Dort sei eine „Vorratsinanspruchnahme“ bei der Auswertung festgestellt worden. Die Befragten wollen sich dadurch eine mögliche Inanspruchnahme sichern und würden vorsorglichen Bedarf anmelden. Im Kreis Borken habe man sich deshalb entschlossen, nun so wie im Kreis Coesfeld zu verfahren.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen