Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 24a SGB VIII (Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) wird zum Ausbau von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zum Stichtag 31.12.2006 folgendes beschlossen:

 

  1. Die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wurden für den Zeitraum des Kindergartenjahres 2006/2007 erstmals umfassend in die Kindergartenbedarfsplanung einbezogen und sind im Kindergartenbedarfsplan auf den Seiten 57 bis 84 ausführlich dargestellt. Die dortigen Daten zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollen im Frühjahr 2007 für das Kindergartenjahr 2007/2008 fortgeschrieben und präzisiert werden. Bisherige Planungsunwägbarkeiten sollen durch Erfahrungswerte nach und nach behoben werden. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen.
  2. Die im Kindergartenbedarfsplan auf den Seiten 59 bis 84 dargestellten Daten sowie die Tabellen zur Feststellung des Ausbaustandes zum 31.12.2005 (SV-7-0376; Beschluss vom 30.03.2006) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2006/2007.
  3. Neben den vorhandenen Betreuungsangeboten in kleinen altersgemischten Gruppen, in Spielgruppen und in Kindertagespflege sowie durch Nutzung freier Plätzen in Kindertageseinrichtungen, wurden erste Schritte zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Einführung einer Spielgruppenförderung sowie Änderung der Richtlinien zur Förderung von Tagespflegemaßnahmen veranlasst. Hierdurch – sowie die Nutzung weiterer frei bleibender Kindergartenplätze - wird für den Stichtag 31.12.2006 eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren erwartet.
  4. Grundsätzlich sollen in den Folgejahren durch den Rückgang der Kinderzahlen eingesparte Mittel in der Kindergartenbetreuung für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Verwendung finden.

 

 

 

 


FBL 2 Schütt gibt Erläuterungen zu den Punkten 1-4 des Beschlussvorschlages.

 

Auf zu geringe Angebote weist Ktabg. Balster hin. Das bisher Erreichte zur Förderung der unter 3-jährigen Kinder sei zu wenig. In diesem Zusammenhang verweist sie auf seit Anfang des Jahres 2005 vorliegende Anträge, über die noch nicht entschieden sei.

 

FBL 2 Schütt verweist auf den Produktbericht, es gäbe keine Deckelung der Beträge. Die Tagespflege würde intensiv vorangetrieben. Es seien bereits verschiedene Richtlinien in diesem Zusammenhang erlassen worden.

 

Ktabg. Neumann äußert ihr Verständnis für mögliche Verzögerungen. Sie sehe aber das gleiche Problem wie im letzten Jahr. Die Antragsteller würden sofort starten können, wenn eine Entscheidung vorläge. Der Prozess würde zu lange dauern. Die eingeplanten Mittel in Höhe von 160.000 € würden wohl wieder ungenutzt auf dem Konto verbleiben.

 

FBL 2 Schütt stellt klar, dass einer der Anträge von November 2005 sei. Die finanziellen Mittel, die in diesem Jahr zur Verfügung stünden und bereitgestellt würden, hätten keine Auswirkung auf die Mittel, die im nächsten HH-Jahr 2007 bereitgestellt würden. Es seien einige Schritte getan worden, es sei betont worden, schrittweise Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden weitere Schritte folgen.

 

AL’in Dülker verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlusslage des Ausschusses, erste Schritte einzuleiten. Die dafür notwendigen Richtlinien würden sukzessiv erarbeitet. Es seien die ersten wichtigen Schritte getan. Die Arbeit der Verwaltung würde hier negativ dargestellt werden.

 

Ktabg. Schulze Zumkley unterstützt die Aussagen der AL’in Dülker. Es lägen erste Anträge der Gemeinden vor, diese sollten Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Die Richtlinien müssten Vergleichbarkeit schaffen. Elitegruppen könne man nicht fördern. Es solle nichts überstürzt werden.

 

Das Jugendamt des Kreises Coesfeld würde hervorragende Arbeit leisten, erklärt Ktabg. Pieper in diesem Zusammenhang. Die Personalausstattung könne jedoch besser sein. Zur Förderung U 3 gäbe es keine Regelungen, hier müsse etwas geschehen, bei vorliegenden Richtlinien und Vergabekriterien könnten weitere Projekte folgen.

 

AL’in Dülker erläutert dazu, die Planungen sehen vor, im 3. Quartal die Richtlinien für die Projektförderung voranzutreiben. Das Personal sei u.a. stark durch die Änderungen GTK gebunden gewesen. Die notwendigen Richtlinien bedürfen einer soliden Vorbereitung und Überprüfung, nach Erledigung der vorrangigen Aufgaben (u.a. Satzung Elternbeiträge) könne man voraussichtlich im Oktober zur Beschluss über die Richtlinien kommen. Die Zeitschiene sehe jetzt die Vorbereitung der U-3-Richtlinien vor. Es sei nicht so, dass für die U-3-Förderung bisher keine Mittel verausgabt worden wären.

 

Ktabg. Wilhelm verweist auf die Anträge aus Billerbeck und Olfen. Würden diese Anträge in vollem Umfang bewilligt werden, bliebe nichts von den 160.000 € über. Jede Gemeinde solle entsprechende Möglichkeiten erhalten. Es sollten nicht einige wenige gefördert werden sondern möglichst viele sollten in den Genuss der Mittel kommen.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erklärt, es könne nicht das Ziel sein 160.000 € auszugeben, Ziel müsse sein, eine gute Betreuung zu gewährleisten.

 

Ktabg. Neumann erklärt, die eingeplanten 160.000 € sollten für zusätzliche Angebote genutzt werden, die nicht in Konkurrenz zu den Kindergärten stehen.

 

Ktabg. Wilhelm ergänzt, sie habe vorausgesetzt und sei immer davon ausgegangen, dass diese Mittel für zusätzliche Angebote zur Verfügung stünden.

 

AL’in Dülker erläutert, die Verwaltung beginne mit der Projektförderung, sobald die personellen Kapazitäten dieses zulassen und entsprechende Richtlinien entwickelt seien. Die Mittel seien für einzelne Projekte vorgesehen. Die bereits eingeplanten 160.000 € seien als Anschubfinanzierung gedacht, könnten aber auch im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushaltes in die bereits vorhandene U-3-Betreuung einfließen.

 

Ktabg. Balster unterstützt die Aussagen der AL’in Dülker. Die Richtlinien sollten jetzt zügig erarbeitet werden. Wenn die Mittel nicht anders verwendbar seien, wäre es sinnvoll, diese für die U-3-Betreuung innerhalb der Kindergartengruppen einzusetzen.

 

Die Vorsitzende lässt dann über die vorliegende Sitzungsvorlage abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen