Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung eine Übersicht über die ausgefallenen Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung sowie die daraus resultierenden finanziellen Schäden (z.B. durch Stornierungsgebühren) zu erstellen. Außerdem soll eine Übersicht über angebotene Alternativprogramme erstellt werden.

 

Ktabg. Schäpers fragt an, wie die Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen während der bevorstehenden Sommerferien geregelt sind. Aufgrund der Corona-bedingten Kita-Schließungen in der Zeit vom 16.03.20 bis 08.06.20 (Ausnahme: Notbetreuung) seien bei vielen Eltern die Urlaubstage verbraucht, sodass während der Schließzeiten in den Sommerferien ein Betreuungsengpass entstehen könne.

Dez. Schütt erläutert, dass die Corona-bedingten Schließtage der Kindertageseinrichtungen nicht auf die gesetzlich vorgegebene maximale Anzahl von 20 bis 30 Schließtagen angerechnet werden. Die Kitas könnten also wie geplant auch während der Sommerferien schließen. Es gebe aber in jedem Ort, wie bereits in den Vorjahren auch, entsprechende Vertretungsmodelle. Eine Notbetreuung in den Sommerferien könne jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten stattfinden. 

Herr Schlütermann ergänzt, dass auch bei einer möglichen Notbetreuung das Kindeswohl an erster Stelle stehen müsse. Eine Fremdbetreuung ohne vorherige Eingewöhnung sei insbesondere bei unter Dreijährigen nicht ohne weiteres möglich. Außerdem sei zu beachten, dass auch das Personal der Kindertageseinrichtungen Urlaubsansprüche habe.

Ktabg. Schäpers fragt, ob die Eltern über die Möglichkeit der Notbetreuung durch das Jugendamt informiert worden seien.

Dez. Schütt verweist diesbezüglich auf die Elternbriefe des Landesministeriums MKFFI. Die Träger würden durch das Jugendamt informiert und gäben die Informationen entsprechend an Kitas und Eltern weiter. Weiterhin würden sich Eltern bei Betreuungsproblemen im Einzelfall auch durchaus bei den Kita-Leitungen bzw. dem Jugendamt melden.

Herr Schlütermann ergänzt, dass die Informationen des Landesministeriums während der aktuellen Pandemie häufig sehr kurzlebig seien und oft nur wenig Zeit bleibe, um auf neue Regelungen zu reagieren. Er betont, dass die Kommunikation der Beteiligten (Eltern, Kita, Träger und Jugendamt) trotz dessen gut funktioniere. In dieser Hinsicht hätten Eltern auch durchaus eine Hol-Schuld.

 

Herr Schmitz fragt an, ob es während der Corona-Pandemie und der damit verbundenen vorübergehenden Schließung vieler (Betreuungs-) Angebote vermehrt Fälle von Kindeswohlgefährdung gebe.

Stellvertretende Jugendamtsleitung Beck erklärt, dass es während der aktuellen Corona-Pandemie keinen Anstieg der Gefährdungsmeldungen gegeben habe. Jedoch steige die Zahl der Beratungsanfragen. So habe es bisher in 2020 40 % mehr Beratungen in Erziehungsfragen gegeben als im Vergleichszeitraum im Vorjahr. Aktuell fielen zwar Kita und Schule als Melder von Kindeswohlgefährdung weg, jedoch entfalle ohnehin ca. ein Drittel aller Meldungen auf die Polizei.   

 

 

Frau Henke teilt mit, dass die Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum des Intergenerativen Zentrums Dülmen am 04.09.20 aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden werden.