Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Ltd. KVermD Dicke erinnert an die Ausschusssitzung vom 06.10.2003, in der er auf das am 30.09.2003 bei der Bezirksregierung Münster stattgefundene Einplanungsgespräch „Staatliche Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“ hingewiesen hatte. Inzwischen lägen auch die Ergebnisse dieses Einplanungsgespräches vor, so dass er außerhalb der Sitzungsvorlage über diese Ergebnisse berichten wolle.

 

KBR Hagen stellt im nachfolgenden die Ergebnisse des Einplanungsgespäches vor. So seien seitens des Kreises folgende fünf Maßnahmen für 2004 beantragt worden:

 

  1. Radweg K12 ab Ortsdurchfahrt Coesfeld bis Kreuzung K12 Coesfeld Lette

 

Die Maßnahme „Radweg am Isfelder Weg“ sei schon mehrfach in den letzten Jahren für das Radwegebauprogramm des Landes NRW angemeldet worden. Aufgrund der knappen Mittelausstattung des Programms  war bisher keine Förderzusage zu realisieren. Es ergäbe sich nun aber eine Finanzierungsmöglichkeit über das GVFG, so dass diese Maßnahme laut Auskunft der Bezirksregierung Münster in das GVFG‑Bauprogramm für 2005 aufgenommen wurde. Die Kosten der Baumaßnahme werden sich voraussichtlich auf ca. 1.098 T€ belaufen, die zu 75 % aus dem GVFG und zu 25 % durch die Stadt Coesfeld finanziert werden.

 

  1. K32/33 Osterwick – Nordumgehung Osterwick –

 

Ebenfalls aufgenommen worden in das GVFG Bauprogramm 2005 wurde der Bau der Nordumgehung Osterwick als Verbindung zwischen der L582 und der L571. Diese Maßnahme würde zu 75 % über das GVFG und zu 25 % über die Gemeinde Rosendahl finanziert.

 

  1. K2n Nordkirchen – westliche Entlastungsstraße –

 

In das GVFG-Bauprogramm 2006 wurde in Nordkirchen die Umgehungsstraße von der jetzigen K2 bis zur L810 aufgenommen, Planungsrecht für diese Maßnahme müsse allerdings noch durch die Gemeinde Nordkirchen über die Bauleitplanung geschaffen werden. Die Kosten dieser Maßnahme würden sich auf ca. 1.550 T€ belaufen und wiederum zu 75 % durch GVFG und zu 25 % durch die Gemeinde Nordkirchen gedeckt.

 

  1. K9n Olfen – Südwestumgehung -

 

In Olfen wurde auf der Trasse der geplanten B474n zwischen der Kreuzung B235/K8 und der K9 eine Südwestumgehung in den Anhang zum GVFG aufgenommen, womit eine grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme vorliege. Die Kosten dieser Maßnahme in Höhe von rd. 2.400 T€ würden wiederum zu 75 % über das GVFG und zu 25 % über die Stadt Olfen gedeckt. Auch hier müsse aber zunächst durch die Stadt Olfen über entsprechende Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen werden.

 

Die Nachfrage des Ktabg. Wolske, wie es dazu kommen konnte, dass der Rat der Stadt Olfen bereits über diese Thematik beraten und beschließen konnte, bevor der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt davon auch nur Kenntnis erhalten hat, führt zu einer längeren Diskussion, an der sich insbesondere die Ktabt. Wolske und Stocks sowie Ltd. KVermD Dicke beteiligen und in deren Verlauf Herr Dicke die von Herrn Wolske erhobenen Vorwürfe zurückweist.

 

  1. K17n Dülmen – Südliche Verbindungsstraße -

 

Bei dieser Maßnahme handele es sich um eine Verbindung von der K27n (Bischoff-Kaiser-Straße) bis zur L551 mit dem Ziel, die beiden Industriegebiete Gausepatt und Dernekamp miteinander zu verbinden. Diese Straßenbaumaßnahme, die ebenfalls in den Anhang zum GVFG aufgenommen werden soll, wurde seitens der Stadt Dülmen gewünscht; allerdings wurde die Straße durch die Bezirksregierung Münster aufgrund des durch sie geschaffenen Netzzusammenhangs als Kreisstraße eingestuft. Die Kosten dieser Maßnahme, die ebenfalls zu 75 % über das GVFG und zu 25 % durch die Stadt Dülmen getragen werden, werden sich auf rund 4.000 T€ belaufen. Entsprechendes Planungsrecht müsse auch hier noch durch die Stadt Dülmen über Bebauungspläne geschaffen werden.

 

Auf Nachfrage aus dem politischen Raum teilt KBR Hagen abschließend mit, Baubeginn der Entlastungsstraße K15 in Ascheberg sei für 2005 geplant mit einem Bauabschluss in 2006, parallel zur Finanzierungsplanung der Bezirksregierung Münster.

 

Abschließend nehmen die Ausschussmitglieder die Sitzungsvorlage ohne formelle Abstimmung zur Kenntnis.