Sitzung: 27.08.2020 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Kreisdirektor
Dr. Tepe trägt folgende Mitteilungen vor:
zdi-Antrag auf Förderung aus dem Programm EFRE
„Mit
Schreiben vom 14.07.2020 hat das zdi-Netzwerk Kreis Coesfeld eine Förderung im
Rahmen des Europäischen Programms EFRE-zdi III Teilprogramm 2 – „Entwicklung
von MINT-Angeboten, die neue, in der Region noch nicht ausreichend
berücksichtigte MINT-Themen erfahrbar machen“ – bewilligt bekommen.
Gefördert
wird das Vorhaben “MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld gemeinschaftlich
entwickeln“.
Im
Projektzeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.04.2022 soll ermittelt werden,
welches Potential in der Nutzung schon vorhandener Ausbildungswerkstätten in
Unternehmen, Institutionen und Berufskollegs im Kreis Coesfeld im Hinblick auf
eine Nutzung als außerschulische MINT-Lernorte liegt.
Mit
und in diesen Standorten sollen Maßnahmen entwickelt werden, zu denen
Schülerinnen und Schüler in die Werkstätten kommen und dort aktiv tätig werden.
Ein
besonderer Schwerpunkt wird bei der Entwicklung von Lernangeboten zu aktuellen
Themen liegen (z.B. Digitalisierung, Klimawandel, erneuerbare Energien und
mehr). Bisher noch nicht abgedeckte Bedarfe und Themen sollen ermittelt werden
und in die langfristige Planung einbezogen werden.
Fördergegenstand
ist im Wesentlichen die Finanzierung der personellen Besetzung zur Umsetzung
des Projektes (0,5 Stelle EG S 15) sein.
Das
EFRE-Programm sieht eine Förderung von 50% der Maßnahmekosten vor. Für den Haushalt/Stellenplan 2020 wurde
bereits der notwendige Eigenanteil eingeplant (anteilige Personalkosten für
0,25 Stelle ab 01.10.2020)
Mit
der Umsetzung der im Projekt entwickelten Konzeption ab 2022 können/werden sich
Bedarfe in finanzieller Hinsicht ergeben.
Es
ist - zusätzlich zu einer möglichen neuen Förderung – zu erwarten, dass
Beiträge einerseits von Unternehmen abgedeckt werden können, andererseits aber
auch eine Co-Finanzierung mit Kreismitteln notwendig wird. Dies wäre für die
Beratungen der Haushalte ab 2022 zu berücksichtigen.“
Bericht über finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr
2020 - Prognose zum Stichtag 30.06.2020
„Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht (vgl. Landtagsdrucksache 17/9829 vom 17.06.2020). § 2 Absatz 2 dieses Gesetzentwurfs sieht vor, dass dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten ist. Zum Stichtag des 30.06.2020 stellt sich die Prognose hinsichtlich der im Jahr 2020 voraussichtlich entstehenden Corona-bedingte Finanzschäden wie Folgt dar:
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2020 im Bereich
der lfd. Verwaltungstätigkeit (konsumtiv)
Budget / Produktbereich |
Prognosewert zum 31.12.2020 Verschlechterung (-) Verbesserung (+) |
Erläuterung |
Budget
1 Sicherheit, Bauen und Umwelt |
||
32 Sicherheit und Ordnung |
-350.000 € |
Ø Mindererträge
aus Benutzungsgebühren im Bereich des Rettungsdienstes i. H. v. ca. 150.000 €
Ø Außerplanmäßige Aufwendungen
für die Beschaffung von Schutzausstattung (Masken, Desinfektionsmittel sowie
sonstiges Verbrauchsmaterial), für die Einrichtung des Hilfskrankenhauses
(div. Materialien) sowie für Beratungsleistungen (Hilfskrankenhaus) i. H. v. ca.
200.000 € |
39 Veterinärdienst und
Lebensmittelüberwachung |
-90.000 € |
Ø Mindererträge
bei den Verwaltungsgebühren i. H. v. ca. 12.500 € Ø Minderaufwendungen
Reisekosten i. H. v. ca. 2.500
€ Ø Mindererträge (160.000 €) und Minderaufwendungen
(80.000 €) aufgrund der vorübergehenden pandemiebedingten Schließung eines
Schlachtbetriebes in Coesfeld: Verschlechterung i. H. v. ca. 80.000 € |
63 Bauen und
Wohnen |
-10.000 € |
Ø
Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren |
70 Umwelt |
-50.000 € |
Ø
Mindererträge
bei den Verwaltungsgebühren (Umweltrechtl. Überwachungen u. a. ) |
Summe Budget 1 |
-500.000 € |
(davon
ca. -200.000 € außerplanmäßig) |
Budget / Produktbereich |
Prognosewert zum 31.12.2020 Verschlechterung (-) Verbesserung (+) |
Erläuterung |
Budget
2 - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit |
||
40 Schule,
Bildung und Kultur |
-79.000 € |
Ø
Erwartete Mindererträge im Bereich der
Kulturzentren i. H. v. ca. 62.000 € (Eintritt, Shop, Veranstaltungen) Ø
Außerplanmäßige
Aufwendungen für Schutzmaßnahmen i. H. v. ca. 17.000 € |
50 Soziales und Jobcenter |
+330.000 € |
Ø
Minderaufwendungen
bei den Schulbegleitern i. H. v. ca. 200.000 € Ø
Minderaufwendungen
im Bereich der Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege i. H. v. ca. 100.000 € Ø
Mehrerträge
Übergangsmillliarde i. H. v. ca. 30.000 € Nachrichtlich: Ø
Mehraufwendungen
im Bereich SGB II/KdU i.
H. v. ca. 830.000 € (Abrechnung über den öff.-rechtl.
Vertrag mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld) |
51 Jugendamt |
-900.000 € |
Ø
Mindererträge aufgrund der kompletten Aussetzung
der Elternbeiträge für die Monate April und Mai sowie der hälftigen
Aussetzung für die Monate Juni und Juli (Mindererträge i. H. v. insgesamt ca.
1,8 Mio. €; Landesregierung NRW hat angekündigt 50 % zu übernehmen) |
53 Gesundheitsamt |
0 |
Nachrichtlich: Ø
Aufwendungen
für Tests auf das Covid-19 Virus (Laborleistungen); Landesregierung NRW hat
eine Erstattung angekündigt |
Summe Budget 2 |
-649.000 € |
(davon
ca. -17.000 € außerplanmäßig) |
Budget / Produktbereich |
Prognosewert zum 31.12.2020 Verschlechterung (-) Verbesserung (+) |
Erläuterung |
Budget
3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen |
||
11 Personal und
Organisation |
-15.000€ |
Ø Mehraufwendungen i. H. v. ca. 15.000 € (davon
2.000 € außerplanmäßige) im Bereich der IT (Hardware Hilfskrankenhaus,
Einrichtung Heimarbeitsplätze) Nachrichtlich: Ø
Freistellung von Beschäftigten für Kinderbetreuung
sowie sonstige Freistellungen:
Personalaufwand i. H. v. ca. 97.300 € (Stand: 30.06.2020), dem keine
Arbeitsleistung gegenübersteht (kein Mehraufwand) Ø
Ggf. nicht bezifferbare Mehraufwendungen im
Bereich der Beihilfen sowie Zuführung zu Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden |
20 Finanzen u.
Liegenschaften |
-189.000 € |
Ø
Mindererträge
bei den Vollstreckungsgebühren (ca. 10.000 €) sowie Minderaufwendungen bei
den Reisekosten (ca. 1.000 €) aufgrund reduzierter Vollstreckungstätigkeit Ø
30.000 €
Mindererträge im Bereich der Mieten (Schilderpräger KFZ-Zulassungsstellen;
Halle Katastrophenschutz Dülmen) Außerplanmäßig: Ø
ca. 50.000 € Aufwendungen für
interne Schutzmaßnahmen Ø
ca. 100.000 € Aufwendungen für die Einrichtung
/ den Rückbau des Hilfskrankenhauses (Beleuchtung, Bodenbelag,
Verbrauchsmaterialien etc.) Ø
Nachrichtlich: ggf. 407.500 €
Aufwendungen für einen etwaigen Betrieb des Hilfskrankenhauses (30 Tage * 50
Patienten * 255 € pro Bett sowie ca. 25.000 € für den Brandsicherheitsdienst) |
Summe Budget 3 |
-204.000
€ |
(davon ca. -152.000 €
außerplanmäßig) |
Budget / Produktbereich |
Prognosewert zum 31.12.2020 Verschlechterung (-) Verbesserung (+) |
Erläuterung |
Budget 4 – Landrat |
||
00
Verwaltungsleitung inkl. KI |
80.000 € |
Ø
Minderaufwendungen aufgrund der Nichtdurchführung
von Angeboten des Kommunalen Integrationszentrums (Zahlung von
Ausfallhonoraren aus Fördermitteln noch nicht abschließend geklärt) Nachrichtlich: Ø
Aufwendungen für Dolmetscherleistungen (ca. 22.000
€); Erstattung durch Land NRW |
01 Büro des Landrats |
-860.000 € |
Ø
ÖPNV:
Mehraufwendungen für den RVM- Aufwendungsersatz unter Berücksichtigung RVM
Quartalsbericht zum 30.06.2020 (ohne Berücksichtigung von etwaigen
Finanzhilfen des Bundes und der Länder „ÖPNV-Rettungsschirm“) |
Summe Budget 4 |
-780.000 € |
Budget / Produktbereich |
Prognosewert zum 31.12.2020 Verschlechterung (-) Verbesserung (+) |
Erläuterung |
Budget 5 – Allgemeine Finanzwirtschaft |
||
21 Allgemeine
Finanzwirtschaft |
-1.050.000 € |
Ø
ggf.
Mindererträge Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland aus dem
Jahresüberschuss 2019 |
Summe Budget 5 |
-1.050.000 € |
Zusammenfassung
Budget |
Prognosewert Corona-bedingte Auswirkungen (komsumtiv) |
1 Sicherheit, Bauen und Umwelt |
-500.000 € |
2 Arbeit und Soziales, Schule und Kultur,
Jugend und Gesundheit |
-649.000 € |
3 Zentrale Dienste, Vermessung und
Kreisstraßen |
-204.000 € |
4 Landrat |
-780.000 € |
5 Allgemeine Finanzwirtschaft |
-1.050.000 € |
Summe |
-3.183.000 € |
abzüglich Unterdeckung im
Bereich des Kreisjugendamtes (Finanzierung
über KU Mehrbelastung Jugendamt: Differenzen zwischen Plan und Ergebnis sind
gem. § 6 Ziffer 2 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld gem. § 56 Abs. 5
Satz 2 KrO NRW nach Ablauf des Haushaltsjahres abzurechnen und im
übernächsten Jahr auszugleichen) |
-900.000 € |
verbleibende Abweichung im (allgemeinen)
Kreishaushalt |
-2.283.000 € |
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2020 im Bereich
der Investitionstätigkeit (investiv)
Budget |
Produktbereich |
Prognosewert Zum 31.12.2020 |
Erläuterungen |
1 |
32 Sicherheit und Ordnung |
-50.000
€ |
Einrichtung Hilfskrankenhaus (Regale,
Pflegebetten etc.) |
1 |
70 Umwelt |
-20.000
€ |
Mindereinzahlungen bei den Ersatzgeldern |
3 |
11 Personal und Organisation |
-25.000
€ |
Beschaffungen im Bereich der IT (Hardware Hilfskrankenhaus, Einrichtung Heimarbeitsplätze) |
3 |
20 Finanzen und Liegenschaften |
-90.000
€ |
Einrichtung Hilfskrankenhaus (Trennwände) |
Summe |
-185.000
€ |
|
Hinweis:
Eine Aktualisierung der Prognose zu den Corona-bedingten Finanzschäden des Jahres 2020 ist zum Stichtag des 30.09.2020 vorgesehen. Die Bekanntgabe dieser Fortschreibung erfolgt im Rahmen des nächsten Finanzberichts, der dem Kreistag in seiner Sitzung am 25.11.2020 zur Kenntnis gegeben wird.“
Gleichstromverbindung
A-Nord: Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur Behördenbeteiligung im Rahmen
der Bundesfachplanung nach § 9 NABEG
„Der Vorhabenträger Amprion hat Anfang Mai 2020 für die Gleichstromverbindung A-Nord die vollständigen Unterlagen zur laufenden Bundesfachplanung gemäß § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingereicht. Die Bundesfachplanung soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Als Ergebnis der Bundesfachplanung wird dann der rund 1.00 Meter breite Trassenkorridor final feststehen, für den dann im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens der genaue Trassenverlauf festgelegt wird. Der von Amprion favorisierte Trassenkorridor verläuft durch den Kreis Borken, die Alternativkorridore 82 und 87 sowie die Querverbindung c197 tangieren jedoch auch den Kreis Coesfeld (Kommunen Rosendahl und Coesfeld). Mit Schreiben der BNetzA vom 10.06.2020 wurde der Kreis Coesfeld um Stellungnahme zu den eingereichten Antragsunterlagen gebeten. Aufgrund der durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Fristsetzungen war eine politische Beratung zum Sachverhalt nicht möglich.
Im Ergebnis wird seitens des Kreises Coesfeld der vom Vorhabenträger
vorgeschlagene Vorzugskorridor aus dem Trassenbündel West unterstützt. Die
fristgerecht eingereichte Stellungnahme wird der Niederschrift beigefügt.“