Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilungen vor:  

zdi-Antrag auf Förderung aus dem Programm EFRE

„Mit Schreiben vom 14.07.2020 hat das zdi-Netzwerk Kreis Coesfeld eine Förderung im Rahmen des Europäischen Programms EFRE-zdi III Teilprogramm 2 – „Entwicklung von MINT-Angeboten, die neue, in der Region noch nicht ausreichend berücksichtigte MINT-Themen erfahrbar machen“ – bewilligt bekommen.

Gefördert wird das Vorhaben “MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld gemeinschaftlich entwickeln“.

Im Projektzeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.04.2022 soll ermittelt werden, welches Potential in der Nutzung schon vorhandener Ausbildungswerkstätten in Unternehmen, Institutionen und Berufskollegs im Kreis Coesfeld im Hinblick auf eine Nutzung als außerschulische MINT-Lernorte liegt.

Mit und in diesen Standorten sollen Maßnahmen entwickelt werden, zu denen Schülerinnen und Schüler in die Werkstätten kommen und dort aktiv tätig werden.

Ein besonderer Schwerpunkt wird bei der Entwicklung von Lernangeboten zu aktuellen Themen liegen (z.B. Digitalisierung, Klimawandel, erneuerbare Energien und mehr). Bisher noch nicht abgedeckte Bedarfe und Themen sollen ermittelt werden und in die langfristige Planung einbezogen werden.

Fördergegenstand ist im Wesentlichen die Finanzierung der personellen Besetzung zur Umsetzung des Projektes (0,5 Stelle EG S 15) sein.

Das EFRE-Programm sieht eine Förderung von 50% der Maßnahmekosten vor.  Für den Haushalt/Stellenplan 2020 wurde bereits der notwendige Eigenanteil eingeplant (anteilige Personalkosten für 0,25 Stelle ab 01.10.2020)

Mit der Umsetzung der im Projekt entwickelten Konzeption ab 2022 können/werden sich Bedarfe in finanzieller Hinsicht ergeben.

Es ist - zusätzlich zu einer möglichen neuen Förderung – zu erwarten, dass Beiträge einerseits von Unternehmen abgedeckt werden können, andererseits aber auch eine Co-Finanzierung mit Kreismitteln notwendig wird. Dies wäre für die Beratungen der Haushalte ab 2022 zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht über finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2020 - Prognose zum Stichtag 30.06.2020

 

„Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht (vgl. Landtagsdrucksache 17/9829 vom 17.06.2020). § 2 Absatz 2 dieses Gesetzentwurfs sieht vor, dass dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten ist. Zum Stichtag des 30.06.2020 stellt sich die Prognose hinsichtlich der im Jahr 2020 voraussichtlich entstehenden Corona-bedingte Finanzschäden wie Folgt dar:

 

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2020 im Bereich der lfd. Verwaltungstätigkeit (konsumtiv)

 

Budget / Produktbereich

Prognosewert

zum 31.12.2020

Verschlechterung (-)

Verbesserung (+)

Erläuterung

 

Budget 1 Sicherheit, Bauen und Umwelt

 

32 Sicherheit und Ordnung

-350.000 €

 

 

Ø  Mindererträge aus Benutzungsgebühren im Bereich des Rettungsdienstes i. H. v. ca. 150.000 €

 

Ø  Außerplanmäßige Aufwendungen für die Beschaffung von Schutzausstattung (Masken, Desinfektionsmittel sowie sonstiges Verbrauchsmaterial), für die Einrichtung des Hilfskrankenhauses (div. Materialien) sowie für Beratungsleistungen (Hilfskrankenhaus) i. H. v. ca. 200.000 €

 

39 Veterinärdienst und

      Lebensmittelüberwachung

-90.000 €

Ø  Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren i. H. v. ca. 12.500 €

 

Ø  Minderaufwendungen Reisekosten            i. H. v. ca. 2.500 €

 

Ø  Mindererträge (160.000 €) und Minderaufwendungen (80.000 €) aufgrund der vorübergehenden pandemiebedingten Schließung eines Schlachtbetriebes in Coesfeld: Verschlechterung i. H. v. ca. 80.000 €

63 Bauen und Wohnen

-10.000 €

Ø  Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren

70 Umwelt

-50.000 €

Ø  Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren (Umweltrechtl. Überwachungen u. a. )

Summe Budget 1

-500.000 €

(davon ca. -200.000 € außerplanmäßig)

 

Budget / Produktbereich

Prognosewert

zum 31.12.2020

 

Verschlechterung (-)

Verbesserung (+)

Erläuterung

 

Budget 2 - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit

 

40 Schule, Bildung und Kultur

-79.000 €

Ø  Erwartete Mindererträge im Bereich der Kulturzentren i. H. v. ca. 62.000 € (Eintritt, Shop, Veranstaltungen)

 

Ø  Außerplanmäßige Aufwendungen für Schutzmaßnahmen i. H. v. ca. 17.000 €

50 Soziales und Jobcenter

+330.000 €

Ø  Minderaufwendungen bei den Schulbegleitern i. H. v. ca. 200.000 €

Ø  Minderaufwendungen im Bereich der Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege         i. H. v.  ca. 100.000 €

Ø  Mehrerträge Übergangsmillliarde i. H. v. ca. 30.000 €

Nachrichtlich:

Ø  Mehraufwendungen im Bereich                SGB II/KdU i. H. v. ca. 830.000 €            (Abrechnung über den öff.-rechtl. Vertrag mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld)

51 Jugendamt

-900.000 €

Ø  Mindererträge aufgrund der kompletten Aussetzung der Elternbeiträge für die Monate April und Mai sowie der hälftigen Aussetzung für die Monate Juni und Juli (Mindererträge i. H. v. insgesamt ca. 1,8 Mio. €; Landesregierung NRW hat angekündigt 50 % zu übernehmen)

53 Gesundheitsamt

0

Nachrichtlich:

Ø  Aufwendungen für Tests auf das Covid-19 Virus (Laborleistungen); Landesregierung NRW hat eine Erstattung angekündigt

Summe Budget 2

-649.000 €

(davon ca. -17.000 € außerplanmäßig)

 

 

 

 

 

Budget / Produktbereich

Prognosewert

zum 31.12.2020

 

Verschlechterung (-)

Verbesserung (+)

Erläuterung

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

11 Personal und Organisation

-15.000€

Ø  Mehraufwendungen i. H. v. ca. 15.000 € (davon 2.000 € außerplanmäßige) im Bereich der IT (Hardware Hilfskrankenhaus, Einrichtung Heimarbeitsplätze)

Nachrichtlich:

Ø  Freistellung von Beschäftigten für Kinderbetreuung sowie sonstige Freistellungen:  Personalaufwand i. H. v. ca. 97.300 € (Stand: 30.06.2020), dem keine Arbeitsleistung gegenübersteht (kein Mehraufwand)

Ø  Ggf. nicht bezifferbare Mehraufwendungen im Bereich der Beihilfen sowie Zuführung zu Rückstellungen für Urlaub und Überstunden

20 Finanzen u. Liegenschaften

-189.000 €

Ø  Mindererträge bei den Vollstreckungsgebühren (ca. 10.000 €) sowie Minderaufwendungen bei den Reisekosten (ca. 1.000 €) aufgrund reduzierter Vollstreckungstätigkeit

Ø  30.000 € Mindererträge im Bereich der Mieten (Schilderpräger KFZ-Zulassungsstellen; Halle Katastrophenschutz Dülmen)

Außerplanmäßig:

Ø  ca. 50.000 € Aufwendungen für interne Schutzmaßnahmen 

Ø  ca. 100.000 € Aufwendungen für die Einrichtung / den Rückbau des Hilfskrankenhauses (Beleuchtung, Bodenbelag, Verbrauchsmaterialien etc.)

Ø  Nachrichtlich: ggf. 407.500 € Aufwendungen für einen etwaigen Betrieb des Hilfskrankenhauses (30 Tage * 50 Patienten * 255 € pro Bett sowie ca. 25.000 € für den Brandsicherheitsdienst)

Summe Budget 3

-204.000 €

(davon ca. -152.000 € außerplanmäßig)


 

Budget / Produktbereich

Prognosewert

zum 31.12.2020

Verschlechterung (-)

Verbesserung (+)

Erläuterung

 

Budget 4 – Landrat

00 Verwaltungsleitung inkl. KI

80.000 €

Ø Minderaufwendungen aufgrund der Nichtdurchführung von Angeboten des Kommunalen Integrationszentrums (Zahlung von Ausfallhonoraren aus Fördermitteln noch nicht abschließend geklärt)

Nachrichtlich:

Ø Aufwendungen für Dolmetscherleistungen (ca. 22.000 €); Erstattung durch Land NRW

01 Büro des Landrats

-860.000 €

Ø ÖPNV: Mehraufwendungen für den RVM- Aufwendungsersatz unter Berücksichtigung RVM Quartalsbericht zum 30.06.2020 (ohne Berücksichtigung von etwaigen Finanzhilfen des Bundes und der Länder „ÖPNV-Rettungsschirm“)

Summe Budget 4

-780.000 €

 

 

Budget / Produktbereich

Prognosewert

zum 31.12.2020

Verschlechterung (-)

Verbesserung (+)

Erläuterung

 

Budget 5 – Allgemeine Finanzwirtschaft

21 Allgemeine Finanzwirtschaft

-1.050.000 €

Ø ggf. Mindererträge Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland aus dem Jahresüberschuss 2019

Summe Budget 5

-1.050.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

 

Budget

Prognosewert
zum 31.12.2020

 

Corona-bedingte

Auswirkungen (komsumtiv)

1 Sicherheit, Bauen und Umwelt

-500.000 €

2 Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit

-649.000 €

3 Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

-204.000 €

4 Landrat

-780.000 €

5 Allgemeine Finanzwirtschaft

-1.050.000 €

Summe

-3.183.000 €

abzüglich Unterdeckung im Bereich des Kreisjugendamtes

 

(Finanzierung über KU Mehrbelastung Jugendamt: Differenzen zwischen Plan und Ergebnis sind gem. § 6 Ziffer 2 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld gem. § 56 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW nach Ablauf des Haushaltsjahres abzurechnen und im übernächsten Jahr auszugleichen)

                     

-900.000 €

verbleibende Abweichung im (allgemeinen) Kreishaushalt

-2.283.000 €

 

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2020 im Bereich der Investitionstätigkeit (investiv)

 

Budget

Produktbereich

Prognosewert

Zum 31.12.2020

 

Erläuterungen

1

32 Sicherheit und Ordnung

-50.000 €

Einrichtung Hilfskrankenhaus (Regale, Pflegebetten etc.)

1

70 Umwelt

-20.000 €

 

 

Mindereinzahlungen bei den Ersatzgeldern

3

11 Personal und Organisation

-25.000 €

 

 

Beschaffungen im Bereich der IT

(Hardware Hilfskrankenhaus,

Einrichtung Heimarbeitsplätze)

3

20 Finanzen und Liegenschaften

-90.000 €

 

 

Einrichtung Hilfskrankenhaus

(Trennwände)

Summe

-185.000 €

 

Hinweis:

Eine Aktualisierung der Prognose zu den Corona-bedingten Finanzschäden des Jahres 2020 ist zum Stichtag des 30.09.2020 vorgesehen. Die Bekanntgabe dieser Fortschreibung erfolgt im Rahmen des nächsten Finanzberichts, der dem Kreistag in seiner Sitzung am 25.11.2020 zur Kenntnis gegeben wird.“

 

Gleichstromverbindung A-Nord: Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur Behördenbeteiligung im Rahmen der Bundesfachplanung nach § 9 NABEG

 

„Der Vorhabenträger Amprion hat Anfang Mai 2020 für die Gleichstromverbindung A-Nord die vollständigen Unterlagen zur laufenden Bundesfachplanung gemäß § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingereicht. Die Bundesfachplanung soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Als Ergebnis der Bundesfachplanung wird dann der rund 1.00 Meter breite Trassenkorridor final feststehen, für den dann im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens der genaue Trassenverlauf festgelegt wird. Der von Amprion favorisierte Trassenkorridor verläuft durch den Kreis Borken, die Alternativkorridore 82 und 87 sowie die Querverbindung c197 tangieren jedoch auch den Kreis Coesfeld (Kommunen Rosendahl und Coesfeld). Mit Schreiben der BNetzA vom 10.06.2020 wurde der Kreis Coesfeld um Stellungnahme zu den eingereichten Antragsunterlagen gebeten. Aufgrund der durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Fristsetzungen war eine politische Beratung zum Sachverhalt nicht möglich.


Im Ergebnis wird seitens des Kreises Coesfeld der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Vorzugskorridor aus dem Trassenbündel West unterstützt. Die fristgerecht eingereichte Stellungnahme wird der Niederschrift beigefügt.“