Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau des Radweges an der K 2 AN 13 zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt vom Meinhöveler Weg bis zur B 58 (Länge ca. 2,7 km) zu veranlassen.

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2021 für den Radweg bereitgestellt werden und der Haushalt 2021 seine Rechtskraft erlangt hat.


AL Dammers führt einleitend aus, dass es sich um eine Maßnahme aus dem Radwegeprogramm handelt, die nunmehr auch als Radhauptroute im Verkehrswegenetz geführt wird. Die Gesamtmaßnahme ist in 2 Bauabschnitte aufgeteilt. Der vorgeschlagene Beschluss bezieht sich auf die Realisierung des ersten Bauabschnittes mit einer Länge von 2,7 km.

 

Ktabg. Koch möchte unter Hinweis auf die vorgenommene Priorisierung im Radwegeprogramm wissen, ob die Realisierung nur deshalb erfolge, weil die Baureife vorliege.

 

AL Dammers entgegnet, dass das beabsichtigte Vorziehen der Maßnahme tatsächlich damit zusammenhängt, dass die Planung abgeschlossen ist und insbesondere der erforderliche Grunderwerb gesichert werden konnte.

 

Ktabg. Wessels spricht den Radweglückenschluss an der K 17 von Dülmen in Richtung Flugplatz Borkenberge an und möchte wissen, ob es hier tatsächlich so gravierende Hemmnisse gebe, die einer Umsetzung entgegenstehen. Anderenfalls könne er nicht nachvollziehen, warum die Maßnahme trotz ihrer Position auf Platz 2 der Prioritätenliste noch nicht umgesetzt worden sei.

 

AL Dammers erläutert, dass es sich hierbei um eine sehr aufwendige Maßnahme mit dem Neubau einer Brücke und einer Führung durch den Wald handle. Er verweist zudem in diesem Zusammenhang auf die geplante Fortführung des Radweges an der K 16 in Richtung Seppenrade (Platz 14 der Prioritätenliste). Die beiden Maßnahmen müssten insgesamt geplant werden und erforderten eine aufwendige Aufnahme der Topographie sowie die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes. Die Verwaltung sei aber bemüht, die Aufgabe sukzessive abzuwickeln.

 

Ktabg. Holz macht darauf aufmerksam, dass ein Teil der geplanten Fortführung des Radweges an der K 16 durch die Freigabe der in unmittelbar verlaufenden Ringstraße keinen Sinn mehr mache. Hier befinde sich auf der einen Seite ein FFH-Schutzgebiet und auf der anderen Seite sei kein Eigentümer angesichts der fehlenden Notwendigkeit dieser Teilstrecke zum Verkauf bereit.   

 

AL Dammers teilt mit, dass die Verwaltung eine Aktualisierung des Radwegeprogramms plant und hierfür eine vorherige Beteiligung der Gemeinden vorgesehen ist.

 

Ktabg. Wobbe erkundigt sich allgemein danach, ob bei den Radwegebaumaßnahmen die den Eigentümern vorgestellte Planung von der Gemeinde erstellt werde. Außerdem möchte er wissen, ob hier tatsächlich eine Förderung aus dem Topf Nahmobilität erfolge. Aus Erfahrungen bei der Gemeinde sei ihm bekannt, dass die Förderung nur für ganz bestimmte Bereiche möglich ist.

 

AL Dammers führt aus, dass beim Bau von Radwegen grundsätzlich zwei unterschiedliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können, und zwar die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau. Bei Letzteren ist die Förderung eines Radwegebaus lediglich im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen möglich, während die Förderrichtlinien Nahmobilität für die übrigen Maßnahmen in Frage kommen.

 

KD Dr. Tepe sagte zu, dass der Niederschrift eine nähere Erläuterung der unterschiedlichen Förderprogramme beigefügt wird.

 

SB Nawrocki findet es nachvollziehbar, dass die Maßnahme durchgeführt wird, wenn diese von den Anwohner-/innen derart befürwortet wird. Dabei müsse jedoch auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, ob es Zahlen zur erwarteten Nutzung des Radweges gebe.

 

AL Dammers entgegnet, dass diese nicht erhoben wurden, da es sich hierbei um einen Angebotsradweg handle, bei dem die Nachfrage im Wesentlichen erst durch den Bau entstehe. Er verweist aber darauf, dass der geplante Radweg Teil der Radhauptroute sei und die Radfahrer sich bei einer derartigen Straße ansonsten Alternativen suchen würden. Nach Bau des Radweges sei daher mit einer nicht unerheblichen Nachfrage zu rechnen.

 

Ktabg. Dropmann sieht die grundsätzliche Notwendigkeit, das Radwegeprogramm aus dem Jahr 2015 mit dem neu erstellten Radverkehrskonzept in Einklang zu bringen. Hierfür sei auch für die zu beteiligenden Kommunen ein Überblick der Verwaltung hilfreich, welche Änderungen sich beim Radwegeprogramm ggf. ergeben haben und wie der Sachstand bei den einzelnen Maßnahmen ist.

 

Ktabg. Vogt merkt an, dass man an dieser dringend erforderlichen Maßnahme sehen könne, wie sinnvoll Bürgerradwege seien. Er fragt, wann mit der Umsetzung des weiteren Bauabschnittes zu rechnen ist und ob hier ebenfalls bereits der Grunderwerb gesichert wurde.

 

AL Dammers antwortet, dass für den 2. Abschnitt bisher weder Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt wurden noch die Planung erstellt wurde. Eventuell könnte der 2. Abschnitt in das zu aktualisierende Radwegeprogramm aufgenommen werden.

 

Ktabg. Wessels ist der Auffassung, dass sich die Verwaltung auf jeden Fall an die Prioritätenliste halten müsse. Abgesehen von dem von Ktabg. Holz angesprochenen Teilabschnitt handle es sich bei dem Radweg an der K 16 / K 17 um eine sehr wichtige Maßnahme, deren Umsetzung in Angriff genommen werden müsse. Er bittet darum, dies ausdrücklich in die Niederschrift aufzunehmen.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Wobbe bestätigt AL Dammers, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um einen Bürgerradweg handelt, da keine Eigenleistung der Anwohner (mehr) vorgesehen ist.

 

Vors. Bednarz ergänzt, dass in diesem Fall aber der ursprünglich geplante Bürgerradweg den Anstoß für die vorgezogene Umsetzung der Baumaßnahme gegeben habe.

 

KD Dr. Tepe fasst zusammen, dass man das Radwegeprogramm und das Radverkehrskonzept in jedem Fall noch aufeinander abstimmen müsse. Den vom Ktabg. Dropmann angesprochenen Überblick werde man dem Protokoll beifügen. Hinsichtlich der Nachfrage des SB Nawrocki ergänzt er, dass es zwar Erhebungen zur Nutzung des geplanten Radweges gebe, diese aber bereits 10 Jahre alt seien. Es sei daher nicht seriös, diese noch zu berücksichtigen.

 

Ktabg. Vogt merkt an, dass sich der neue Kreistag mit der Abstimmung zwischen dem Radwegeprogramm und dem Radverkehrskonzept beschäftigten müsse. Hierfür sei aber natürlich eine zusammenfassende Übersicht hilfreich.

 

Ktabg. Kortmann erkundigt sich in Bezug auf die Maßnahme, welche Geschwindigkeiten bei einer Verschwenkung des Radweges aufgrund von Engstellen eingeplant sind. Tempo 30 halte er hier bei dem schlecht einsehbaren Gegenverkehr für gefährlich.

 

AL Dammers antwortet, dass generell die Radwege nach den Richtlinien für Geschwindigkeiten von 25 bis 30 km/h ausgelegt sind. Diese Richtlinien würden regelmäßig überarbeitet und seien für die Verwaltung verbindlich.

 

Vors. Bednarz ergänzt, dass es sich anbiete, solche Stellen zu berücksichtigen, wenn die Richtlinien dies in Zukunft vorsehen. Grundsätzlich müssten aber auch Radfahrer ihre Geschwindigkeit an die Verkehrsverhältnisse anpassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0