Ktabg. Schulze Esking teilt mit, dass er von Bürgern auf den schlechten Zustand des Radwanderweges entlang der Kreisstraße vom Kloster Gerleve bis zur B 525 angesprochen worden sei, und bittet hierzu um Auskunft. Die Kreisverwaltung habe den Bürgern auf Anfrage mitgeteilt, dass die Stadt Billerbeck aufgrund einer Vereinbarung für die Unterhaltung zuständig sei, während die Stadt die Zuständigkeit beim Kreis sehe.

 

AL Dammers antwortet, dass eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung der Verwaltung nicht vorliege. Es handle sich nicht um einen offiziellen Radweg, sondern um einen unbeschilderten Wanderweg, für den die Stadt Billerbeck nach mündlicher Überlieferung zuständig sei. Eine mögliche Lösung wäre, den Ausbau des Weges bei der Aktualisierung des Radwegeprogramms zu berücksichtigen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aktuell befindet sich der Weg zwischen der K 52 und der B 525 fast ausschließlich auf Flächen der Stadt Billerbeck und des Kreises Coesfeld, so dass letztlich sowohl die Stadt als auch der Kreis zuständig sind. Die Verwaltung wird nun die Stadt Billerbeck kontaktieren, um für die Unterhaltung des Weges eine sinnvolle Lösung zu finden und schriftlich zu fixieren.

 

 

Vors. Bednarz bedankt sich abschließend anlässlich ihrer letzten Ausschusssitzung bei den übrigen Ausschussmitgliedern und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.