Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Landschaftsplan Baumberge-Süd gem. § 27a Abs. 1, 2 und § 27c Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LG)

hier: Offenlage

fortzuführen.


Ktabg. Schulze-Esking stimmt zunächst für die CDU-Fraktion zu, dass auch in diesem Landschaftsplan FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, obwohl es auch möglich sei, diese in andere, für die Eigentümer weniger belastende Schutzgebietskategorien zu übernehmen.

Voraussetzung dafür sei aber die Aufstellung eines mit allen betroffenen Nutzern (Eigentümer, Reiter, Mountainbiker, Wanderer) abgestimmten Gesamtkonzeptes zur Ausweisung von Wanderwegen. Ziel müsse dabei eine deutliche Reduzierung der derzeit vorhandenen Wanderwege sein. Zur Zeit gäbe es einen Wildwuchs an Wanderwegen, der weit über das offiziell ausgewiesene Maß an Wanderwegen hinaus ginge. Die Verkehrssicherungspflicht für diese Wege müsse dabei eindeutig geregelt sein. Nur unter diesen Voraussetzungen sei aus seiner Sicht eine Übereinkunft mit den Grundstückseigentümern zu erzielen.

 

FBL Dr. Hörster sagt ihm eine umfassende Prüfung und Klärung dieser Punkte, insbesondere der Frage der Verkehrssicherungspflicht, seitens der Verwaltung im Rahmen des weiteren Verfahrens zu.

 

AL Dr. Foppe ergänzt, mit den Verbänden der Grundstückseigentümer bestände zwischenzeitlich weitgehende Einigkeit hinsichtlich der Abgrenzung der Schutzgebiete. Die Grenzziehung dieser Schutzgebiete sei dabei nach den gleichen Grundsätzen erfolgt wie in den anderen, bereits abgeschlossenen, Landschaftsplanverfahren.

Auch seitens der Verwaltung sei erkannt worden, dass der Hauptschwerpunkt dieses Landschaftsplanes nicht in der Festsetzung von Schutzgebieten läge, sondern vielmehr im Ausgleich divergierender Interessen der verschiedenen Nutzer. Die Verwaltung würde dabei das Hauptaugenmerk auf die Interessen der Reiter und Mountainbiker legen und versuchen, hier Übereinkünfte mit den Grundstückseigentümern zu finden. Ziel sei dabei ganz klar die Reduzierung der derzeit vorhandenen Wanderwege und deren Rückführung auf den derzeit genehmigten Bestand. Dabei sei auch geplant, in einigen Fällen Doppelbelegungen der Wanderwege auszuweisen, so dass Trassen der Wanderwege parallel von mehreren Nutzergruppen genutzt werden können.

 

Letzteres führt zu einer Diskussion unter den Abgeordneten, die zum teil dahingehend Bedenken äußern, ob solch eine Doppelnutzung beispielsweise sowohl von Reitern wie von Mountainbikern in der Praxis funktionieren wird.

Herr Grömping verweist dabei auf ein Beispiel aus dem Bereich des Landschaftsplanes Nordkirchen, wo solch eine Doppelnutzung bereits ausgewiesen wurde und in der Praxis auch funktioniere. Voraussetzung dafür sei allerdings auf der einen Seite eine gegenseitige Rücksichtnahme und ein gewolltes Miteinander der verschiedenen Nutzer und auf der anderen Seite die praktischen Voraussetzungen, insbesondere die entsprechende Wegebreite.

 

Ktabg. Schulze-Esking schließt diese Diskussion mit der Feststellung ab, die Planungen seien auf jeden Fall schon mal eine Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen Zustand und damit zu begrüßen. FBL Dr. Hörster greift dieses auf und ruft dazu auf, zunächst einmal diese Planungen im Rahmen des Offenlegungsverfahrens auf Konsens- und Kompromissfähigkeit zu prüfen und sich ggfls. später in der Praxis bewähren zu lassen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg hinterfragt nachfolgend den Sinn der Festsetzungen von Pflanzmaßnahmen, da diese seiner Meinung nach aufgrund des Grundsatzes der Freiwilligkeit fast nie umgesetzt, bei der Planaufstellung allerdings zu deutlichem Widerstand der Grundstückseigentümer führen würden.

AL Dr. Foppe widerspricht dieser Einschätzung. Es handele sich bei den Pflanzfestsetzungen zwar um eine reine Angebotsplanung, diese würde aber doch häufig auch zur Umsetzung kommen.

FBL Dr. Hörster sagt Herrn Dr. Kraneburg eine Berichtsvorlage zu, in der Angaben zum Umsetzungsgrad der Festsetzungen innerhalb der Landschaftsplangebiete geliefert werden.

 

Abschließend thematisiert Ktabg. Schölling noch kurz die Festsetzungen von Immissionsschutzbereichen auf der Festsetzungskarte. AL Dr. Foppe bestätigt in diesem Zusammenhang, dass diese Festsetzungen für die Grundstückseigentümer nicht zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke führen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig