Ausschreibung der Leistung der Tierkörperbeseitigung

 

Am 07.06.2006 und am 09.06.2006 ist in diversen Fachorganen die Bekanntmachung des Kreises Coesfeld über eine beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Tierkörperbeseitigung erfolgt. Ein Hinweis auf die Bekanntmachung wurde in dem überregionalen Teil der Allgemeinen Zeitung am 07.06.2006 veröffentlicht.

 

 

Vertragsnaturschutz

 

Mit Erlass des MUNLV vom 11.05.2006 wurde den Kreisbehörden die Handlungsanweisung für die diesjährige Bewilligungspraxis für den Vertragsnaturschutz übersandt.

 

Da die angestrebte Einsparquote von 25% nicht erreicht wurde, sind weitergehende Streichungen erforderlich gewesen, die zu einer deutlichen Eingrenzung der Förderkulisse geführt haben. Des Weiteren wurden die Bewilligungsbehörden angewiesen, dass Vertragsverlängerungen in 2006 nur für ein Jahr erfolgen können, da ab dem Jahr 2007 die Förderung zentral auf die ELER-Verordnung (Förderzeitraum 2007 – 2013) umgestellt wird.

 

Für den Kreis Coesfeld ergeben sich somit nachfolgende Konsequenzen:

 

Vertragsverlängerungen der auslaufenden Verträge aus den Jahren 2001 – 2002:

 

Von den 40 Verträgen (Gesamtvolumen: ca. 56 ha, Zuwendungen ca. 40.000 Euro pro Jahr; über den Förderzeitraum ca. 200.000 Euro; Kreisanteil pro Jahr ca. 6.500 Euro bzw. 32.500 Euro) können 7 Verträge (i.w. Grünlandverträge/ entsprechen ca. 47 % der bisherigen Vertragsfläche (26,38 ha); Kreisanteil geschätzt zwischen 2.500 und 3.000 Euro pro Jahr) verlängert werden.

 

Die Verlängerung der Zuwendung läuft zunächst für ein Jahr, das sog. Brückenjahr. In 2007 kann dann ein Antrag für fünf Jahre gestellt werden, allerdings mit geringerem Fördersatz. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen ergibt sich aus der neuen Verordnung zum ländlichen Raum.

 

Für die Vertragspartner aus 2002 sind im nächsten Jahr vergleichbare Voraussetzungen wie in diesem Jahr zu erwarten (deutliche Reduktion der Fördersätze, Eingrenzung der Förderkulisse). Von den 15 Vertragspartnern können ca. drei oder vier ihren Vertrag um weitere fünf Jahre, allerdings mit geringeren Fördersätzen, verlängern.

 

Es wird insgesamt ein Rückgang der Akzeptanz für den Vertragsnaturschutz erwartet, da die Prämien ab dem 01.07.2007 reduziert werden.

 

Handlungsspielräume für Neuverträge ergeben sich in 2006 nur dann, wenn durch strengere Maßstäbe entsprechende Mittel freigesetzt werden können. Der zugebilligte Finanzrahmen ist einzuhalten.

 

Streuobstwiesen sind im Kreis Coesfeld weiterhin förderfähig. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird aber erwartet, dass wegen der erheblichen Pflegeaufwendungen sowie zu erwartenden Prämienkürzungen die Akzeptanz abnehmen wird.

 

 

Bergwerk Donar

 

Mit der Vorlage 7 –0392 wurde in der letzten Sitzung der Sachstand zum Bergwerk Donar dargestellt. Seit der letzten Sitzung hat die DSK die bisher in Einzelwerken vorliegenden planerischen Mitteilungen zusammengefasst und dem Kreis Coesfeld zur Kenntnisnahme zugestellt.

 

Ein Termin für den Scopingtermin ist noch nicht festgelegt worden.

 

 

Tagungsort der nächsten Sitzung

 

FBL Dr. Hörster teilt in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden mit, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14.09.2006 sei geplant, nicht in Coesfeld zu tagen, sondern in Havixbeck die Ergebnisse der Gewässerrenaturierungsmaßnahme Haus Stapel als positives Beispiel aus einem KNEF zu besichtigen. Zugleich böte es sich auch an, zur Beschlussfassung des Landschaftsplanes „Baumberge Süd“ ggfls, sich aus der Offenlegung ergebende neuralgische „Knackpunkte“ dieses Landschaftsplangebietes direkt vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Anschließend könnte dann vor Ort die turnusmäßige Ausschusssitzung stattfinden.

Ktabg. Terwort erinnert an die Absicht des Ausschusses, abwechselnd auch einmal vor Ort in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu tagen und schlägt daher vor, für die nächste Sitzung das Rathaus der Gemeinde Havixbeck als Tagungsort zu wählen.

FBL Dr. Hörster sagt eine entsprechende Prüfung des Vorschlags zu.