Sitzung: 02.09.2020 Kreisausschuss
Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:
Reaktivierung der Bahnstrecke
Bocholt – Coesfeld
Anfrage
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.08.2020 (per Mail von Herrn
Vogelpohl)
„Eine Machbarkeitsstudie des NWL für die Wiederinbetriebnahme der
ehemaligen Schienenstrecke von Bocholt - Coesfeld kam zu einem
Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 0,86. Der NWL hat nach Veröffentlichung
dieser Studie im Januar 2020 weitere Planungen angekündigt, um zu einem NKI von
größer 1 zu gelangen und somit die Schienenstrecke zu ermöglichen.
Wie weit sind, nach Kenntnis der Verwaltung, diese Planungen gediehen?“
Stellungnahme
von Herrn Geuckler, ZVM SPNV Münsterland vom 01.09.2020
„Der NWL
hat mir zu der Anfrage folgendes mitgeteilt:
Die
Untersuchungen beziehen sich zunächst auf die Frage, ob höhengleiche
Bahnübergänge (als Ausnahme) möglich sind. Ob es daraus dann eine weitere
Untersuchung des NKI gibt, werden wir sehen.
In
Abstimmung mit dem Verkehrsministerium in Düsseldorf haben wir als Grundlage
für eine Sondierung und Abstimmung mit dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur) für den Abschnitt Bocholt – Borken Steckbriefe für
die Bahnübergänge erstellen lassen, auf denen die jeweilige Sachlage und
Situation (Übersichtsplan, Status der Verkehrswege, Verkehrsstärke, heutige
Situation, Luftbilder/Fotos) dargestellt ist. Mit der Bezirksregierung Münster
als regulär zuständige Stelle werden wir das weitere Vorgehen in Richtung BMVI
abstimmen.“
Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie im
Haushaltsjahr 2020 – Prognose zum Stichtag 30.06.2020
Wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2021
„Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den
kreisangehörigen Kommunen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten (vgl. § 55 Absatz 1 KrO NRW).
Mit der Einleitung des Benehmensherstellungsverfahrens ist den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein erläuterndes Eckpunktepapier
vorzulegen, aus dem die bis dahin erwartete Deckungslücke zwischen den
Aufwendungen und den sonstigen Erträgen des Kreises hervorgeht. Außerdem sind
in dem Eckpunktepapier die bis dahin erwarteten Umlagegrundlagen anzuführen und
ein möglicher Umlagesatz zur Festsetzung der Kreisumlage zu benennen. Die zur
Festsetzung der Kreisumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (bestehend aus den
Steuerkraftmesszahlen und den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen
Gemeinden) werden durch den Landesgesetzgeber im Rahmen des
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgegeben.
Der Landkreistag NRW hat seine Mitglieder davon informiert, dass
das Land NRW basierend auf einer so genannten Arbeitskreisrechnung
voraussichtlich erst im Oktober 2020 Daten zu den Umlagegrundlagen herausgeben
wird. Die Auswertung und Verarbeitung der vom Land NRW bekanntgegeben
Umlagegrundlagendaten zur Erstellung des Eckpunktepapiers wird daher frühestens
Ende Oktober 2020 möglich sein.
Um die gesetzlich vorgeschriebene 6-Wochen-Frist zur Einleitung des Benehmens zu wahren, wird dem Kreistag der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen nicht wie ursprünglich vorgesehen am 26.11.2020, sondern erst in seiner Sitzung am 16.12.2020 zugeleitet.“