Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Reaktivierung der Bahnstrecke Bocholt – Coesfeld

 

Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.08.2020 (per Mail von Herrn Vogelpohl)

 

„Eine Machbarkeitsstudie des NWL für die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Schienenstrecke von Bocholt - Coesfeld kam zu einem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 0,86. Der NWL hat nach Veröffentlichung dieser Studie im Januar 2020 weitere Planungen angekündigt, um zu einem NKI von größer 1 zu gelangen und somit die Schienenstrecke zu ermöglichen.

 

Wie weit sind, nach Kenntnis der Verwaltung, diese Planungen gediehen?“

 

Stellungnahme von Herrn Geuckler, ZVM SPNV Münsterland vom 01.09.2020

 

„Der NWL hat mir zu der Anfrage folgendes mitgeteilt:

 

Die Untersuchungen beziehen sich zunächst auf die Frage, ob höhengleiche Bahnübergänge (als Ausnahme) möglich sind. Ob es daraus dann eine weitere Untersuchung des NKI gibt, werden wir sehen.

In Abstimmung mit dem Verkehrsministerium in Düsseldorf haben wir als Grundlage für eine Sondierung und Abstimmung mit dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für den Abschnitt Bocholt – Borken Steckbriefe für die Bahnübergänge erstellen lassen, auf denen die jeweilige Sachlage und Situation (Übersichtsplan, Status der Verkehrswege, Verkehrsstärke, heutige Situation, Luftbilder/Fotos) dargestellt ist. Mit der Bezirksregierung Münster als regulär zuständige Stelle werden wir das weitere Vorgehen in Richtung BMVI abstimmen.“

 

 

Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2020 – Prognose zum Stichtag 30.06.2020

 

Wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2021

„Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten (vgl. § 55 Absatz 1 KrO NRW).

Mit der Einleitung des Benehmensherstellungsverfahrens ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein erläuterndes Eckpunktepapier vorzulegen, aus dem die bis dahin erwartete Deckungslücke zwischen den Aufwendungen und den sonstigen Erträgen des Kreises hervorgeht. Außerdem sind in dem Eckpunktepapier die bis dahin erwarteten Umlagegrundlagen anzuführen und ein möglicher Umlagesatz zur Festsetzung der Kreisumlage zu benennen. Die zur Festsetzung der Kreisumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (bestehend aus den Steuerkraftmesszahlen und den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden) werden durch den Landesgesetzgeber im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgegeben.

Der Landkreistag NRW hat seine Mitglieder davon informiert, dass das Land NRW basierend auf einer so genannten Arbeitskreisrechnung voraussichtlich erst im Oktober 2020 Daten zu den Umlagegrundlagen herausgeben wird. Die Auswertung und Verarbeitung der vom Land NRW bekanntgegeben Umlagegrundlagendaten zur Erstellung des Eckpunktepapiers wird daher frühestens Ende Oktober 2020 möglich sein.

Um die gesetzlich vorgeschriebene 6-Wochen-Frist zur Einleitung des Benehmens zu wahren, wird dem Kreistag der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen nicht wie ursprünglich vorgesehen am 26.11.2020, sondern erst in seiner Sitzung am 16.12.2020 zugeleitet.“