Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern wird beschlossen.


Dez. Schütt erläutert, dass die vorgeschlagene Änderung der Elternbeitragssatzung aus Gründen des Vertrauensschutzes erst zum 01.08.2021 in Kraft treten würde. Durch die vorgeschlagene Änderung entstünden 34 Beitragsstufen, sodass es zu einer linearen Steigerung der Beiträge komme. Dies führe zu mehr Beitragsgerechtigkeit.

 

Ktabg. Schäpers signalisiert, dass seitens ihrer Fraktion nicht mit Zustimmung zu rechnen sei. Zwar sei die lineare Steigerung der Beiträge zu begrüßen, jedoch sei die vorgeschlagene Änderung noch weit entfernt von einer kostenfreien Kinderbetreuung, die ihre Fraktion anstrebe. Um ein echtes Signal in diese Richtung zu setzen, müsse die Eingangsbeitragsstufe bei mindestens 49.000 EUR liegen. 

Auch Ktabg. Dropmann befindet die Eingangsstufe mit 24.000 EUR zu niedrig angesetzt, wenngleich die Änderungen ein Schritt in die richtige Richtung seien, da untere Einkommensstufen entlastet würden.

Ktabg. Schnittker nimmt Bezug auf die Forderungen der SPD-Fraktion und sagt, dass beitragsfreie Kinderbetreuung zwar wünschenswert, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht realisierbar sei. Diesbezüglich müsse abgewartet werden bis mehr finanzielle Unterstützung durch Land und Bund bereitgestellt würden.

 

Ktabg. Zanirato fragt an, warum eine Änderung nicht bereits rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft treten könne. Für den Kreis Coesfeld würden durch die Änderung der Elternbeitragssatzung kaum Einnahmen wegfallen und für die meisten Eltern sei die Änderung ebenfalls eine Besserstellung.

Dazu erläutert Dez. Schütt, dass die Gemeinden für das am 01.08.2020 begonnene Kindergartenjahr bereits bestandskräftige Beitragsbescheide erlassen hätten. Somit würde eine rückwirkende Änderung einen immensen Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden bedeuten. Weiterhin gebe es durchaus Eltern, die durch die Änderung der Elternbeitragssatzung stärker belastet würden. Somit sei fraglich, ob eine rückwirkende Änderung rechtlich zulässig sei.

 

Ktabg. Neumann betont, dass der Vertrauensschutz sehr wichtig sei. Die Verwaltung solle die Träger von Kindertageseinrichtungen über die Änderung der Elternbeitragssatzung in Kenntnis setzen. Zukünftig solle eine weitere Angleichung der Elternbeitragssatzungen des Kreises Coesfeld und der Städte Dülmen und Coesfeld angestrebt werden.

 

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 Ja-Stimmen        9

                                                                Nein-Stimmen  4

                                                                Enthaltungen     0