Sitzung: 26.08.2020 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1802
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Vors.
Merschhemke begrüßt Frau von Lützau, Schulsozialarbeiterin, eingesetzt an den
Berufskollegs in Coesfeld.
Dez. Schütt
schlägt vor, die von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nachgereichte
Sitzungsvorlage SV-9-1777 des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit mit diesem Tagesordnungspunkt zu verknüpfen. Er erklärt, dass die
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus verschiedenen Fördertöpfen
beschäftigt würden. Eine Mitfinanzierung der Stellen in der Übergangsbegleitung
durch die Bundesagentur für Arbeit sei nicht möglich. Die Finanzierung durch
das Sozialgesetzbuch II laufe im nächsten Jahr aus, zur Sicherung sei die
anteilige Stelle bereits in den Stellenplan eingestellt.
Frau von
Lützau gibt einen Überblick über ihr Arbeitsfeld. Sie unterstütze Schülerinnen
und Schüler, damit diese die Bildungslaufbahn erfolgreich abschließen bzw. die
duale Ausbildung beenden. Hierbei handele es sich überwiegend um Schülerinnen
und Schüler der Bildungsgänge der Anlage B oder des dualen Systems. Am
Pictorius-Berufskolleg überwiege der Teil der männlichen Schüler. Am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg sei der Anteil der weiblichen
Schülerinnen und der männlichen Schüler ungefähr gleich groß. Insgesamt nehmen
die Beratung bei Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beiden
Schulen ca. 50 % der Fälle ein. Anhand von Beispielen verdeutlicht Frau von
Lützau die Komplexität der Arbeit in der Übergangsbegleitung.
Vors.
Merschhemke bedankt sich bei Frau von Lützau für die umfangreichen Einblicke in
das Arbeitsfeld der Übergangsbegleitung.
Ktabg. Wobbe
stellt die Wichtigkeit dieser Arbeit heraus. Er fragt, ob eine Zusammenarbeit
mit den Städten und Gemeinden und der dort ansässigen Sozialarbeit stattfinde,
um Synergien zu nutzen.
Frau von
Lützau nennt einige Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen und
erklärt, dass diese sich fallabhängig verändern würden.
Ktagb.
Lütkecosmann problematisiert die Abbrüche in den Bildungsgängen. Vor einer
solchen Entscheidung gebe es häufig bereits einen gewissen Vorlauf. Er fragt
nach, wie dieser Vorlauf begleitet werde.
Frau von
Lützau erläutert in diesem Zusammenhang die Einbindung der Klassenlehrerinnen
und Klassenlehrer bzw. der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.
Würden Teilkonferenzen in der Schule geführt, werde Frau von Lützau informiert
und beginne mit der Beratung.
Ktabg. Dr.
Wenning erkundigt sich, warum das Kommunale Integrationszentrum nicht in die
Finanzierung der Stellen eingebunden sei, da 50 % der Beratungen bei
Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund durchgeführt würden.
Dez. Schütt
erklärt, dass das Projekt der Übergangsbegleitung vor einigen Jahren gestartet
sei. Fördermöglichkeiten aus Integrationsmitteln gab es da noch nicht. Bisher
sei für die Fortführung ab 2021/2022 beabsichtigt, dass die Schulen eine halbe
Lehrerstelle zur Verfügung stellen, die andere Hälfte bezahle der Kreis. Eine
Mitfinanzierung durch Landesintegrationsmittel zur evtl. Ausweitung des
Angebotes könne nunmehr nach Vorliegen der Förderrichtlinien mit angedacht
werden. Allerdings dürfen mit den Landesmitteln nur Schülerinnen und Schüler
mit Migrationshintergrund unterstützt werden.
Ktabg.
Lütkecosmann erkundigt sich nach der Vernetzung der Schulsozialarbeit im Kreis
Coesfeld mit den bereits bestehenden Netzwerken.
Frau von
Lützau berichtet über die Vernetzung der Schulsozialarbeit im Nordkreis. Es
fänden regelmäßige Treffen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
statt, außerdem eine Vernetzung mit dem Arbeitskreis der Stadt Coesfeld.
Fallabhängig würden sehr unterschiedliche Kooperationen erfolgen.
Vors. Merschhemke dankt Frau von Lützau stellvertretend für alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter für die gute Arbeit.