Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Vors. Merschhemke begrüßt Frau von Lützau, Schulsozialarbeiterin, eingesetzt an den Berufskollegs in Coesfeld.

Dez. Schütt schlägt vor, die von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nachgereichte Sitzungsvorlage SV-9-1777 des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit mit diesem Tagesordnungspunkt zu verknüpfen. Er erklärt, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus verschiedenen Fördertöpfen beschäftigt würden. Eine Mitfinanzierung der Stellen in der Übergangsbegleitung durch die Bundesagentur für Arbeit sei nicht möglich. Die Finanzierung durch das Sozialgesetzbuch II laufe im nächsten Jahr aus, zur Sicherung sei die anteilige Stelle bereits in den Stellenplan eingestellt.

Frau von Lützau gibt einen Überblick über ihr Arbeitsfeld. Sie unterstütze Schülerinnen und Schüler, damit diese die Bildungslaufbahn erfolgreich abschließen bzw. die duale Ausbildung beenden. Hierbei handele es sich überwiegend um Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge der Anlage B oder des dualen Systems. Am Pictorius-Berufskolleg überwiege der Teil der männlichen Schüler. Am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg sei der Anteil der weiblichen Schülerinnen und der männlichen Schüler ungefähr gleich groß. Insgesamt nehmen die Beratung bei Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beiden Schulen ca. 50 % der Fälle ein. Anhand von Beispielen verdeutlicht Frau von Lützau die Komplexität der Arbeit in der Übergangsbegleitung.

Vors. Merschhemke bedankt sich bei Frau von Lützau für die umfangreichen Einblicke in das Arbeitsfeld der Übergangsbegleitung.

Ktabg. Wobbe stellt die Wichtigkeit dieser Arbeit heraus. Er fragt, ob eine Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und der dort ansässigen Sozialarbeit stattfinde, um Synergien zu nutzen.

Frau von Lützau nennt einige Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen und erklärt, dass diese sich fallabhängig verändern würden.

Ktagb. Lütkecosmann problematisiert die Abbrüche in den Bildungsgängen. Vor einer solchen Entscheidung gebe es häufig bereits einen gewissen Vorlauf. Er fragt nach, wie dieser Vorlauf begleitet werde.

Frau von Lützau erläutert in diesem Zusammenhang die Einbindung der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Würden Teilkonferenzen in der Schule geführt, werde Frau von Lützau informiert und beginne mit der Beratung.

Ktabg. Dr. Wenning erkundigt sich, warum das Kommunale Integrationszentrum nicht in die Finanzierung der Stellen eingebunden sei, da 50 % der Beratungen bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund durchgeführt würden.

Dez. Schütt erklärt, dass das Projekt der Übergangsbegleitung vor einigen Jahren gestartet sei. Fördermöglichkeiten aus Integrationsmitteln gab es da noch nicht. Bisher sei für die Fortführung ab 2021/2022 beabsichtigt, dass die Schulen eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung stellen, die andere Hälfte bezahle der Kreis. Eine Mitfinanzierung durch Landesintegrationsmittel zur evtl. Ausweitung des Angebotes könne nunmehr nach Vorliegen der Förderrichtlinien mit angedacht werden. Allerdings dürfen mit den Landesmitteln nur Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unterstützt werden.

Ktabg. Lütkecosmann erkundigt sich nach der Vernetzung der Schulsozialarbeit im Kreis Coesfeld mit den bereits bestehenden Netzwerken.

Frau von Lützau berichtet über die Vernetzung der Schulsozialarbeit im Nordkreis. Es fänden regelmäßige Treffen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter statt, außerdem eine Vernetzung mit dem Arbeitskreis der Stadt Coesfeld. Fallabhängig würden sehr unterschiedliche Kooperationen erfolgen.

Vors. Merschhemke dankt Frau von Lützau stellvertretend für alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter für die gute Arbeit.