Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1797
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Reallabors „Mobiles Münsterland“
zusammen mit der Kreispolizeibehörde und der Bezirksregierung die Nutzung aller
Radwege durch S-Pedelecs im Rahmen eines Feldversuchs zu untersuchen.
Ktabg. Vogelpohl erinnert an seine im Kreisausschuss angeregte Anpassung bzw. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Pkw. Er sehe diese nicht im Beschlussvorschlag berücksichtigt.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass die Anregung aufgenommen, im Kreisausschuss allerdings kein formaler Beschluss gefasst worden sei. Große Erfolgsaussichten sehe er bei dieser Anregung allerdings nicht.
Anmerkungen der Verwaltung:
Nachtrag 1:
Der sich aus der benannten Beschlussfassung
ergebende Prüfauftrag an die Verwaltung wurde am 10.09.2020 im Zuge der
Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk Münster mit
der Höheren Straßenverkehrsbehörde erörtert. Einem etwaigen Antrag des Kreises
Coesfeld zur Durchführung eines Verkehrsversuchs zur abschnittsweisen Freigabe
von Außerorts-Radwegen für S-Pedelecs würde aktuell nicht stattgegeben.
Begründet wird dies damit, dass die Thematik aktuell auf Landesebene zwischen
den zuständigen Abteilungen im nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium grundsätzlich
erörtert wird, um eine klare Position zu erarbeiten. Diese grundlegende Klärung
soll zunächst abgewartet werden, bevor lokal über einzelne Verkehrsversuche
entschieden wird. Die Bezirksregierung Münster – sowie im Übrigen auch die
weiteren vertretenen Straßenverkehrsbehörden – äußerten starke Bedenken
gegenüber der Einführung eines Zusatzzeichens „S-Pedelecs frei“. Die
Argumentation zielte dabei insbesondere auf die großen
Geschwindigkeitsunterschiede zwischen S-Pedelecs und Radfahrern sowie auch Fußgängern
ab. Auch wurden starke Bedenken geäußert, dass es an Ein- und Ausfahrten zu
Abbiegeunfällen kommt, wenn Pkw-Fahrer die Geschwindigkeit von
S-Pedelec-Fahrern unterschätzen. Dies waren auch die zentralen Argumente, die
die Verwaltung in ihren Stellungnahmen angeführt hatte.
Nachtrag 2:
In der Diskussion in der
Kreisausschuss-/Kreistagssitzung wurde auch angeregt, an Stellen, an denen
S-Pedelecs die Radwege und/oder die Straße nutzen, parallel die Geschwindigkeit
für den motorisierten Verkehr zu drosseln. Hierzu nimmt die
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld wie folgt Stellung: Der Gesetzgeber
hat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge auf 100 km/h festgesetzt.
Gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung
bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung
des Verkehrs beschränken. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gem. §
45 Abs. 9 Satz 1 StVO aber nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist. Nach Satz 2 dieser Vorschrift dürfen
Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn
auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich
übersteigende Gefahrenlage besteht. Dies bedeutet auch, dass eine „übliche“
Gefahrenlage in Kauf zu nehmen ist.
Wenn Straßen von S-Pedelec-Fahrern genutzt werden, stellt das keine das übliche Maß übersteigende Gefahrenlage dar, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würde. Zumal sich die Frage stellen würde, welche Straßen davon überhaupt betroffen sind. Eine „vorbeugende Geschwindigkeitsreduzierung“ auf allen Straßen die evtl. von S-Pedelec-Fahrern genutzt werden sieht die StVO nicht vor.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 47 JA-Stimmen
1 NEIN-Stimme