Sitzung: 04.11.2020 Kreistag
Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt
folgende Mitteilungen vor:
Zwischenbericht
Teilgebiete/Endlagersuche radioaktive Abfälle
„Die „Fachkonferenz Teilgebiete“
bildet den Auftakt für den Mitwirkungsprozess zur Standortauswahl für ein
Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die beauftragte Bundesgesellschaft für
Endlager mbH (BGE) hat am 28.09.2020 hierzu ihren Zwischenbericht Teilgebiete
veröffentlicht, welcher auf einer Fachkonferenz am 17. und 18.10.2020
vorgestellt und öffentlich diskutiert wurde. Darüber hinaus wurde die
Selbstorganisation der Fachkonferenz zur umfassenden Mitwirkung von Bürgerinnen
und Bürgern, Zivilgesellschaft und Gebietskörperschaften abgestimmt.
Zum Format der
Endlagersuche:
Der Prozess zur Endlagersuche besteht
aus insgesamt drei Phasen. Die Fachkonferenz Teilgebiete bildet den Mittelpunkt
der ersten Phase, in der Regionen als Teilgebiete mit günstigen Bedingungen für
potentielle Endlagerstandorte anhand vorliegender Behördendaten identifiziert
wurden. Im Rahmen der zweiten Phase werden in nicht bekannter Zukunft
überirdische Erkundungen innerhalb der Teilgebiete vorgenommen, in der dritten
Phase unterirdische Erkundungen. In jeder Phase findet eine öffentliche
Mitwirkung im Rahmen der Fachkonferenz statt. Am Ende einer jeden Phase wird
der Bundestag mit der Endlagersuche befasst. Der Endlagerstandort muss nach
gesetzlicher Vorgabe bis zum Jahr 2031 feststehen, der Beginn der Einlagerung
soll bis 2050 begonnen werden, der aktive Betrieb des Endlagers würde
mindestens bis in das Jahr 2090 andauern.
Zwischenbericht
und Teilgebiet für das Münsterländer Kreidebecken (umfasst mit wenigen
Ausnahmen das komplette Kreisgebiet Coesfeld):
Datengrundlage: Die BGE hat zum
jetzigen Zeitpunkt ausschließlich Bestandsdaten von Bundes- und Landesbehörden
abgefragt und bundesweit einheitlich analysiert. Eine selbstständige
Datenerhebung durch die BGE hat noch nicht stattgefunden. Dabei ist auf den
sehr geringen Detaillierungsgrad der aktuellen Analysephase hinzuweisen: Dies
wird besonders ersichtlich anhand der Tatsache, dass der Zwischenbericht
insgesamt 90 Teilgebiete mit einer Fläche von ca. 240.000 km² ermittelt hat,
was rund zwei Drittel der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland
entspricht.
Erkenntnisse:
-
Das Münsterländer Kreidebecken wird vom
Gesteinstyp als tertiäres Tongestein geführt. Tongestein ist kein einheitlicher
Gesteinstyp, sondern kann regional unterschiedliche Zusammensetzungen
aufweisen. Unter Mitbetrachtung der Fläche des Teilgebiets ist das
Münsterländer Kreidebecken ein sehr großflächiges Teilgebiet mit äußerst
heterogenen geologischen Eigenschaften, in dem aufgrund der recht geringen
bergbaulichen Erkundung nur relativ geringe ortspezifische Daten in relevanten
Tiefenbereichen vorliegen.
-
Als gesicherte Erkenntnis kann aktuell
festgestellt werden, dass das gesamte Münsterländer Kreidebecken als Teilgebiet
anhand der aktuellen Datenlage geeignet für einen Endlagerstandort erscheint
bzw. nicht als Teilgebiet ausgeschlossen werden kann. Es trifft nach jetzigen
Erkenntnissen kein Ausschlusskriterium gemäß StandAG §22 zu, die
Mindestanforderung gemäß StandAG §23 sind erfüllt.
-
Anhand der aktuellen Datenlage kann das
Teilgebiet auch im Rahmen der geowissenschaftlichen Abwägung nach StandAG §24
nicht ausgeschlossen werden. Auch hier ist auf den geringen Erkundungsgrad des
Teilgebiets hinzuweisen.
-
Als einziges Kriterium der
geowissenschaftlichen Abwägung werden die gebirgsmechanischen Eigenschaften
(Kriterium 5/11) im Teilgebiet anhand von Referenzdaten als nicht günstig
bewertet. Für einen definitiven Ausschluss des Teilgebiets müsste dieses
Kriterium mit validen gebietsspezifischen Daten als nicht-günstig bestätigt
werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Teilgebiets ein
einschlusswirksamer Gebirgsbereich vorhanden ist, indem für dieses Kriterium
günstige Bedingungen festgestellt werden könnten.
-
Für eine valide Aussage zur Eignung eines
Teilgebiets muss die Datenbasis für das Bundesgebiet insgesamt sowie im
speziellen für das Teilgebiet Münsterländer Kreidebecken deutlich vergrößert
werden.
In enger Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Verfahren begleitet und eine
erste Stellungnahme erarbeitet.“
Kreistags-Informations-System
(KIS) - Schulungsangebot
Die Teilnahme der
Kreistagsabgeordneten ist freiwillig. Um den Kreistagsabgeordneten ggf. den
Einstieg in den papierarmen Kreistag zu erleichtern bzw. aufkommende Fragen zu
beantworten, kann ein bedarfsgerechtes Schulungsangebot in Anspruch genommen
werden.
Fragen und
Bedarfsmeldungen für eine Schulung können an das Kreistagsbüro unter der
E-Mail-Adresse: kreistagsbuero@kreis-coesfeld.de gerichtet werden.“
Verlegung des Wahlprüfungsausschusses
auf den 10.12.2020
„Die lt. Sitzungskalender zunächst für
den 19.11.2020 terminierte Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (Kommunalwahl
2020) wird auf den 10.12.2020, 18:00 Uhr, verlegt.“
Entschädigungen
für Mitglieder des Kreistags
„Mit Schreiben vom 22.10.2020 wurden
den Mitgliedern des „neuen“ Kreistags u.a. Informationen über die Höhe der
Entschädigungen mitgeteilt. Aufgrund der Änderungen in der Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(Entschädigungsverordnung) gelten seit dem 01.11.2020 folgende Sätze:
Pauschale
Aufwandentschädigung (monatlich): 308,00
€
Sitzungsgeld
(je Sitzung) 21,20 €
Fahrtkosten
Kraftfahrzeug 0,30 € (unverändert)
(Wohnung –
Sitzungsort und zurück)
Bei Nutzung
regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel werden die tatsächlichen Kosten
ersetzt.
Bei mehreren
Wohnungen ist von der Hauptwohnung auszugehen.
Die
monatliche Aufwandsentschädigung wird grundsätzlich monatlich und im Voraus
überwiesen. Sitzungsgelder und Fahrtkosten werden nachträglich (in der Regel)
vierteljährlich abgerechnet.“
Hinweis: Für November erfolgt die Überweisung der
monatlichen Pauschale ausnahmsweise nachträglich, da bisher noch nicht alle
Unterlagen, Bankverbindungen usw. vorliegen.
Corona
– Nachverfolgung von Infektionsketten
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt
mit, dass seit dem 03.11.2020 insgesamt 20 Bundeswehrsoldaten bei der
Nachverfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden. Diese seien im Kreishaus
III beim Gesundheitsamt untergebracht. Bereits zuvor konnten Mitarbeiter eines
Reisebüros für diese Aufgabe gewonnen werden. Auch sind erneut innerhalb der
Kreisverwaltung Versetzungen erfolgt, um das Gesundheitsamt personell zu
unterstützen. So sei es zumindest teilweise möglich, dass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorübergehend wieder ihren „normalen“
Dienst versehen und eventuell, wenn möglich, aufgelaufene Überstunden abbauen
können.