Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Zwischenbericht Teilgebiete/Endlagersuche radioaktive Abfälle

 

„Die „Fachkonferenz Teilgebiete“ bildet den Auftakt für den Mitwirkungsprozess zur Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die beauftragte Bundesgesellschaft für Endlager mbH (BGE) hat am 28.09.2020 hierzu ihren Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht, welcher auf einer Fachkonferenz am 17. und 18.10.2020 vorgestellt und öffentlich diskutiert wurde. Darüber hinaus wurde die Selbstorganisation der Fachkonferenz zur umfassenden Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft und Gebietskörperschaften abgestimmt.

 

Zum Format der Endlagersuche:

Der Prozess zur Endlagersuche besteht aus insgesamt drei Phasen. Die Fachkonferenz Teilgebiete bildet den Mittelpunkt der ersten Phase, in der Regionen als Teilgebiete mit günstigen Bedingungen für potentielle Endlagerstandorte anhand vorliegender Behördendaten identifiziert wurden. Im Rahmen der zweiten Phase werden in nicht bekannter Zukunft überirdische Erkundungen innerhalb der Teilgebiete vorgenommen, in der dritten Phase unterirdische Erkundungen. In jeder Phase findet eine öffentliche Mitwirkung im Rahmen der Fachkonferenz statt. Am Ende einer jeden Phase wird der Bundestag mit der Endlagersuche befasst. Der Endlagerstandort muss nach gesetzlicher Vorgabe bis zum Jahr 2031 feststehen, der Beginn der Einlagerung soll bis 2050 begonnen werden, der aktive Betrieb des Endlagers würde mindestens bis in das Jahr 2090 andauern.

 

Zwischenbericht und Teilgebiet für das Münsterländer Kreidebecken (umfasst mit wenigen Ausnahmen das komplette Kreisgebiet Coesfeld):

Datengrundlage: Die BGE hat zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich Bestandsdaten von Bundes- und Landesbehörden abgefragt und bundesweit einheitlich analysiert. Eine selbstständige Datenerhebung durch die BGE hat noch nicht stattgefunden. Dabei ist auf den sehr geringen Detaillierungsgrad der aktuellen Analysephase hinzuweisen: Dies wird besonders ersichtlich anhand der Tatsache, dass der Zwischenbericht insgesamt 90 Teilgebiete mit einer Fläche von ca. 240.000 km² ermittelt hat, was rund zwei Drittel der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

 

Erkenntnisse:

-          Das Münsterländer Kreidebecken wird vom Gesteinstyp als tertiäres Tongestein geführt. Tongestein ist kein einheitlicher Gesteinstyp, sondern kann regional unterschiedliche Zusammensetzungen aufweisen. Unter Mitbetrachtung der Fläche des Teilgebiets ist das Münsterländer Kreidebecken ein sehr großflächiges Teilgebiet mit äußerst heterogenen geologischen Eigenschaften, in dem aufgrund der recht geringen bergbaulichen Erkundung nur relativ geringe ortspezifische Daten in relevanten Tiefenbereichen vorliegen.

-          Als gesicherte Erkenntnis kann aktuell festgestellt werden, dass das gesamte Münsterländer Kreidebecken als Teilgebiet anhand der aktuellen Datenlage geeignet für einen Endlagerstandort erscheint bzw. nicht als Teilgebiet ausgeschlossen werden kann. Es trifft nach jetzigen Erkenntnissen kein Ausschlusskriterium gemäß StandAG §22 zu, die Mindestanforderung gemäß StandAG §23 sind erfüllt.

-          Anhand der aktuellen Datenlage kann das Teilgebiet auch im Rahmen der geowissenschaftlichen Abwägung nach StandAG §24 nicht ausgeschlossen werden. Auch hier ist auf den geringen Erkundungsgrad des Teilgebiets hinzuweisen.

-          Als einziges Kriterium der geowissenschaftlichen Abwägung werden die gebirgsmechanischen Eigenschaften (Kriterium 5/11) im Teilgebiet anhand von Referenzdaten als nicht günstig bewertet. Für einen definitiven Ausschluss des Teilgebiets müsste dieses Kriterium mit validen gebietsspezifischen Daten als nicht-günstig bestätigt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Teilgebiets ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich vorhanden ist, indem für dieses Kriterium günstige Bedingungen festgestellt werden könnten.

-          Für eine valide Aussage zur Eignung eines Teilgebiets muss die Datenbasis für das Bundesgebiet insgesamt sowie im speziellen für das Teilgebiet Münsterländer Kreidebecken deutlich vergrößert werden.

 

In enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Verfahren begleitet und eine erste Stellungnahme erarbeitet.“

 

Kreistags-Informations-System (KIS) - Schulungsangebot

 

„Die Umstellung auf den papierarmen Sitzungsdienst erfolgte im Jahr 2016. Die Sitzungsunterlagen werden dabei über das Kreistags-Informations-System (KIS) im Internet und auch per Mandatos App zur sicheren mobilen Nutzung auf Tablets (iPads, Android- oder Windows-Tablets) zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme der Kreistagsabgeordneten ist freiwillig. Um den Kreistagsabgeordneten ggf. den Einstieg in den papierarmen Kreistag zu erleichtern bzw. aufkommende Fragen zu beantworten, kann ein bedarfsgerechtes Schulungsangebot in Anspruch genommen werden.

Fragen und Bedarfsmeldungen für eine Schulung können an das Kreistagsbüro unter der E-Mail-Adresse: kreistagsbuero@kreis-coesfeld.de gerichtet werden.“

 

Verlegung des Wahlprüfungsausschusses auf den 10.12.2020

 

„Die lt. Sitzungskalender zunächst für den 19.11.2020 terminierte Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (Kommunalwahl 2020) wird auf den 10.12.2020, 18:00 Uhr, verlegt.“

 

Entschädigungen für Mitglieder des Kreistags

 

„Mit Schreiben vom 22.10.2020 wurden den Mitgliedern des „neuen“ Kreistags u.a. Informationen über die Höhe der Entschädigungen mitgeteilt. Aufgrund der Änderungen in der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung) gelten seit dem 01.11.2020 folgende Sätze:

 

Pauschale Aufwandentschädigung (monatlich):                  308,00 €

Sitzungsgeld (je Sitzung)                                                                                 21,20 €

 

Fahrtkosten Kraftfahrzeug                                                               0,30 € (unverändert)

(Wohnung – Sitzungsort und zurück)

 

Bei Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel werden die tatsächlichen Kosten ersetzt.

 

Bei mehreren Wohnungen ist von der Hauptwohnung auszugehen.

 

Die monatliche Aufwandsentschädigung wird grundsätzlich monatlich und im Voraus überwiesen. Sitzungsgelder und Fahrtkosten werden nachträglich (in der Regel) vierteljährlich abgerechnet.“

 

Hinweis:     Für November erfolgt die Überweisung der monatlichen Pauschale ausnahmsweise nachträglich, da bisher noch nicht alle Unterlagen, Bankverbindungen usw. vorliegen.            

 

Corona – Nachverfolgung von Infektionsketten

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, dass seit dem 03.11.2020 insgesamt 20 Bundeswehrsoldaten bei der Nachverfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden. Diese seien im Kreishaus III beim Gesundheitsamt untergebracht. Bereits zuvor konnten Mitarbeiter eines Reisebüros für diese Aufgabe gewonnen werden. Auch sind erneut innerhalb der Kreisverwaltung Versetzungen erfolgt, um das Gesundheitsamt personell zu unterstützen. So sei es zumindest teilweise möglich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorübergehend wieder ihren „normalen“ Dienst versehen und eventuell, wenn möglich, aufgelaufene Überstunden abbauen können.