Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Anzahl der stimmberechtigten und ggf. der beratenden Mitglieder der Ausschüsse wird wie folgt festgesetzt:

 

Fachausschüsse:              23 Mitglieder

Unterausschüsse:            15 Mitglieder


Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, dass Ktabg. Töllers (FAMILIE) als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration benannt worden sei. Auch Ktabg. Crämer-Gembalczyk (DIE LINKE) habe als fraktionsloses Mitglied des Kreistags das Recht, einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören. Auf Anfrage wählt Ktabg. Crämer-Gembalczyk den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit. Die Besetzung der Ausschüsse erfolge – so Landrat Dr. Schulze Pellengahr – unter TOP 9.

 

Ktabg. Vogelpohl kritisiert die vorgeschlagene Aufstockung der Ausschüsse auf 23 Mitglieder. Es sei erkennbar, dass diese Zahl genommen worden sei, damit die CDU die absolute Mehrheit habe. Er sehe hier einen Verstoß gegen die Spiegelbildlichkeit, da die CDU im Kreistag nicht die absolute Mehrheit habe. Bei 21er-Ausschüssen wie bisher, sei jede Fraktion in den Ausschüssen vertreten. Er sehe keinen Grund, dies zu ändern. Bewährtes solle hier beibehalten werden.

 

Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass nach einer Vergrößerung des Kreistags die Ausschüsse nicht kleiner werden dürften. Man müsse Ausschüsse bilden, die eine gute Beratung gewährleisten. Bei 23 Mitgliedern seien alle Fraktionen vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag würden sich hierdurch nicht ändern.

 

Ktabg. Kleerbaum spricht von einem Geben und Nehmen bei der Bildung und Besetzung der Gremien und Ämter. Er könne gut damit leben, wenn 75% des Kreistags mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden seien.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ist der Meinung, dass man der Vergrößerung des Kreistags Rechnung tragen müsse. Bei dem Beschlussvorschlag würde man vielen die Mitarbeit ermöglichen.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 44 JA-Stimmen

                                                                14 NEIN-Stimmen