Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Gültigkeit der Landratswahl am 13. September 2020 wird gem. § 46 b Abs. 1 KWahlG NRW i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.


Die Ausschussvorsitzende Oertel teilt mit, dass das Wahlergebnis der Landratswahl im Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom 21.09.2020 bekannt gemacht worden sei.

Einsprüche gegen die Wahl, welche innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses am 21.09.2020 hätten erhoben werden können, lägen nicht vor. Auch lägen keine Erkenntnisse über Ungültigkeitstatbestände gem. § 40 Abs. 1 a-c KWahlG vor. Sie weist auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Wahlunterlagen hin.

 

Da keine Wortmeldungen erfolgen, lässt die Vorsitzende Oertel sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig