Sitzung: 10.12.2020 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0014
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gültigkeit der Landratswahl am 13. September 2020 wird gem. § 46 b Abs. 1 KWahlG NRW i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.
Die Ausschussvorsitzende Oertel teilt mit, dass das
Wahlergebnis der Landratswahl im Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom 21.09.2020
bekannt gemacht worden sei.
Einsprüche gegen die Wahl, welche innerhalb eines Monats
nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses am 21.09.2020 hätten erhoben werden
können, lägen nicht vor. Auch lägen keine Erkenntnisse über
Ungültigkeitstatbestände gem. § 40 Abs. 1 a-c KWahlG vor. Sie weist auf die
Möglichkeit der Einsichtnahme der Wahlunterlagen hin.
Da keine Wortmeldungen erfolgen, lässt die Vorsitzende
Oertel sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig