Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidungsbefugnisse des Kreistags werden gemäß § 50 Absatz 3 KrO NRW für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Kreisausschuss übertragen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert kurz die in der Sitzungsvorlage näher beschriebene Rechtslage und weist klarstellend darauf hin, dass die Delegierung im Falle einer Verlängerung der epidemischen Lage durch die Landesregierung weiter gelte. Sie könne jederzeit zurückgenommen werden. Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite sei bisher befristet bis zum 30.11.2020 festgestellt worden.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 58 JA-Stimmen

                                                                   1 NEIN-Stimme