Sitzung: 28.01.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0105
Beschluss:
1. Der
Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 mit den dazugehörigen
Förderbestimmungen wird in der vorliegenden Fassung mit den beantragten
Änderungen beschlossen.
Der
Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 des Kreises Coesfeld tritt zum 01.
Januar 2021 in Kraft und löst damit den bisherigen Kinder- und Jugendförderplan
mit seinen Förderbestimmungen ab.
2. Zur
Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes werden für die o.g.
Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz und Familienarbeit in der laufenden Legislaturperiode bis
einschließlich 2025 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten
Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter Einnahmen durch
Dritte mindestens Budgetmittel in Höhe von 1.540.729,00 EUR (Zuschussbedarf excl. der kreiseigenen
Personal-, Sach- und Maßnahmenkosten) bereitgestellt.
Entsprechend
dem tatsächlichen Finanzbedarf sind tarifliche Personalkostenerhöhungen sowie
allgemeine Kostensteigerungen jährlich neu zu berechnen und zu berücksichtigen.
3. Zur
Sicherstellung der kontinuierlichen Angebote und Einrichtungen der Träger der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung ermächtigt, bereits
während des Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung in den Haushaltsjahren
2021 bis 2025 den o.g. Trägern ausschließlich Zuwendungen aus Kreismitteln
(Abschlagszahlungen) zu den in den Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan festgelegten Stichtagen zu gewähren (siehe Förderposition 11
Betriebskosten von Angeboten Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit und Förderungsposition 12 Besondere Bedarfe im Rahmen der Kinder-
und Jugendarbeit).
Die
Gewährung von Landeszuwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe erfolgt
erst nach Zuteilung durch das zuständige Ministerium des Landes NRW.
Zum TOP 10
Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 des Kreises Coesfeld liegt ein
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor.
Dez. Schütt
berichtet, dass der Kinder- und Jugendförderplan in Abstimmung mit den
beteiligten Jugendverbänden insb. den Vertretern der AG 78 Jugendarbeit
erstellt worden sei. Herr Melchert, Vorsitzender der AG 78 Jugendarbeit,
bestätigt dies und erklärt, dass der Kinder- und Jugendförderplan die
Zustimmung und Akzeptanz der Mitglieder erfahre. Auch Herr Wortmann betont,
dass es einen guten Austausch zwischen den Jugendverbänden und dem Jugendamt
gebe. Viele Wünsche der Verbände, insbesondere die Förderung der Mini-Projekte,
seien in den Förderplan aufgenommen worden.
Ktabg.
Holtkamp erläutert den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. So solle das Thema
„Digitalisierung“ ergänzend aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen zur
Qualitätssicherung weitere Aspekte des Kinderschutzes mit in den Förderplan
aufgenommen werden. Weitere Änderungen würden der sprachlichen und rechtlichen
Klarstellung dienen.
Ktabg. Spräner fragt an, ob die Förderungen auch unbürokratisch vor Ort
in den Vereinen und Verbänden ankämen. Gegebenenfalls halte sie einen
„Förderscout“ für erforderlich der seitens des Jugendamtes die Antragssteller
unterstützt. Darauf erklärt Herr Wortmann, dass seitens des JA jährlich
Aktionstage („ohne Moos nix los“) angeboten würden, an denen über die Förderrichtlinien
informiert und Unterstützung bei der Beantragung angeboten werde. Ktabg.
Spräner fragt außerdem an, ob eine Gleichstellung von der Ehrenamtskarte des
Landes NRW und der Juleica (Jugendleiter-Card) möglich sei. Jugendamtsleiter
Herr Tübing erläutert, dass dies perspektivisch sinnvoll sei. Aktuell werde die
Ehrenamtskarte aber noch nicht in allen kreisangehörigen Kommunen angeboten und
eingesetzt. Hier bedürfe es weiterer Absprachen mit den Kommunen. Zuletzt fragt
Ktabg. Spräner, ob die Bildung eines Kreis-Jugendrings wie im Kinder- und
Jugendförderplan angesprochen initiiert werde. Dez. Schütt stellt dar, dass es
sich dabei um eine mögliche Form der Vernetzung handele, die mit den
Beteiligten zukünftig weiter erörtert werde. Herr Wortmann ergänzt dazu, dass
bereits eine Vernetzung der verschiedenen Akteure und dem Jugendamt stattfinde,
die sich ständig weiterentwickele. Ein Kreis-Jugendring als eingetragener
Verein sei eine mögliche Form der Vernetzung. Denkbar seien aber z.B. auch
verschiedene Arbeitsgruppen.
Form der Abstimmung: offen per
Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig