Beschluss:

 

1.      Der Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen wird in der vorliegenden Fassung mit den beantragten Änderungen beschlossen.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 des Kreises Coesfeld tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft und löst damit den bisherigen Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Förderbestimmungen ab.

 

2.      Zur Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes werden für die o.g. Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienarbeit in der laufenden Legislaturperiode bis einschließlich 2025 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter Einnahmen durch Dritte mindestens Budgetmittel in Höhe von 1.540.729,00 EUR (Zuschussbedarf excl. der kreiseigenen Personal-, Sach- und Maßnahmenkosten) bereitgestellt.

Entsprechend dem tatsächlichen Finanzbedarf sind tarifliche Personalkostenerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen jährlich neu zu berechnen und zu berücksichtigen.

 

3.      Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Angebote und Einrichtungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung ermächtigt, bereits während des Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 den o.g. Trägern ausschließlich Zuwendungen aus Kreismitteln (Abschlagszahlungen) zu den in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Stichtagen zu gewähren (siehe Förderposition 11 Betriebskosten von Angeboten Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Förderungsposition 12 Besondere Bedarfe im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit).

 

Die Gewährung von Landeszuwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe erfolgt erst nach Zuteilung durch das zuständige Ministerium des Landes NRW.

 


Zum TOP 10 Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 des Kreises Coesfeld liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor.

Dez. Schütt berichtet, dass der Kinder- und Jugendförderplan in Abstimmung mit den beteiligten Jugendverbänden insb. den Vertretern der AG 78 Jugendarbeit erstellt worden sei. Herr Melchert, Vorsitzender der AG 78 Jugendarbeit, bestätigt dies und erklärt, dass der Kinder- und Jugendförderplan die Zustimmung und Akzeptanz der Mitglieder erfahre. Auch Herr Wortmann betont, dass es einen guten Austausch zwischen den Jugendverbänden und dem Jugendamt gebe. Viele Wünsche der Verbände, insbesondere die Förderung der Mini-Projekte, seien in den Förderplan aufgenommen worden.

Ktabg. Holtkamp erläutert den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. So solle das Thema „Digitalisierung“ ergänzend aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen zur Qualitätssicherung weitere Aspekte des Kinderschutzes mit in den Förderplan aufgenommen werden. Weitere Änderungen würden der sprachlichen und rechtlichen Klarstellung dienen.

Ktabg. Spräner fragt an, ob die Förderungen auch unbürokratisch vor Ort in den Vereinen und Verbänden ankämen. Gegebenenfalls halte sie einen „Förderscout“ für erforderlich der seitens des Jugendamtes die Antragssteller unterstützt. Darauf erklärt Herr Wortmann, dass seitens des JA jährlich Aktionstage („ohne Moos nix los“) angeboten würden, an denen über die Förderrichtlinien informiert und Unterstützung bei der Beantragung angeboten werde. Ktabg. Spräner fragt außerdem an, ob eine Gleichstellung von der Ehrenamtskarte des Landes NRW und der Juleica (Jugendleiter-Card) möglich sei. Jugendamtsleiter Herr Tübing erläutert, dass dies perspektivisch sinnvoll sei. Aktuell werde die Ehrenamtskarte aber noch nicht in allen kreisangehörigen Kommunen angeboten und eingesetzt. Hier bedürfe es weiterer Absprachen mit den Kommunen. Zuletzt fragt Ktabg. Spräner, ob die Bildung eines Kreis-Jugendrings wie im Kinder- und Jugendförderplan angesprochen initiiert werde. Dez. Schütt stellt dar, dass es sich dabei um eine mögliche Form der Vernetzung handele, die mit den Beteiligten zukünftig weiter erörtert werde. Herr Wortmann ergänzt dazu, dass bereits eine Vernetzung der verschiedenen Akteure und dem Jugendamt stattfinde, die sich ständig weiterentwickele. Ein Kreis-Jugendring als eingetragener Verein sei eine mögliche Form der Vernetzung. Denkbar seien aber z.B. auch verschiedene Arbeitsgruppen.

 

 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig