Sitzung: 10.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: SV-10-0075
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2021
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.650.000
€
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung:
1.345.000
€
IV. Bildungsgutscheine: 629.134
€
V. JobPerspektive § 16e SGB II a.F.: 197.282
€
VI. Freie Förderung § 16f: 204.000
€
VII. Förderung § 16h: 306.000
€
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 774.138
€
IX. Erstattungen aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
6.495.554,00
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig